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Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 26 Jun 2015, 10:39
von Nikolaus
Tscha, Kulanz kann man eben schlecht einfordern. Die Russen haben ja offiziell zu keinem Zeitpunkt darauf verzichtet, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit Nachweise fuer die Rueckkehrwilligkeit zu fordern.
Es geht ja auch krasser: Auf seiner website teilt z.B. das Leipziger Konsulat mit, dass Visaantraege ueberhaupt nur noch im Visabeantragungszentrum VHS gestellt werden koennen. Also aus Sicht des Antragstellers laengere Bearbeitungszeit bei hoeheren Kosten; aus Sicht des Konsulats Kosteneinsparung.
So ist das eben, wenn die Beziehungen sich allgemein verschlechtern ...
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 07 Aug 2015, 15:25
von Glider
Ooch, zumindest mit der Bearbeitungszeit hatte ich das Gefühl, dass es sogar flotter ging.
Mit Grausen erinnere ich mich an die Menschenansammlungen in Bonn vor dem russischen Generalkonsulat.
Mit den zusätzlichen Gebühren ist das leider richtig.
So meine Erfahrungen in Bonn.
Aber auch der umgekehrte Fall in Kaliningrad für das deutsche Schengenvisum zeigt, dass der dortige Visaservice es für die Antragsteller einfacher macht. Spart also Nerven.
Wichtig dort: Sofern Invalidenausweise vorhanden sind, mitbringen. Spart Geld.
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 26 Nov 2015, 14:25
von ruzle
Berlino10 hat geschrieben:Die off. Einladung gilt als Unterkunftsnachweis. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit müssen die Eingeladenen auch selbst gegenüber der Botschaft/Konsulat nachweisen - trotz Verpflichtungserklärung. Diese entbindet sie nämlich nicht vom Nachweis ihrer Rückkehrwilligkeit, die man durch Bankkonten, Festanstellungs-Vertrag, Immobilienbesitz, ... nachweisen muss.
Nach meinen Erfahrungen werden Einladung, Verpflichtungserklärung, Nachweis der Rückkehrwilligkeit unbedingt verlangt, auch wenn es hier etwas schwächer formuliert ist. Die o.g. Warnung sollte man für sich in der Tat prüfen.
http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... esuch.html
Hallo zusammen,
bin grad in Russland und möchte zwei ukrainischen Freunden - die in Russland leben - bei der Einladung nach DE helfen.
Frage: Braucht man die Einladung im Original (orig. Unterschirft vom Einlader), oder reicht ein Ausdruck per Email/Fax etc.?
Das geht ja aus dem Text von
http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... esuch.html ja nicht hervor:
Unterkunftsnachweis, z. B. Einladung oder förmliche Verpflichtungserklärung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen wird, oder eines Hotels o. ä. oder Bestätigung über eine sonstige Unterkunft im Einklang mit den deutschen Rechtsvorschriften
Vielen Dank.
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 01 Dez 2015, 13:19
von Anelya
Wenn deine Gäste eine Verpflichtungserklärung benötigen, dann muss diese in der Regel im Original sein (mit Stempel deiner zuständigen Behörde, auf dem Formular der Behörde).
Eine Einladung ist formlos und wird in der Regel auch als Scan/Kopie/Ausdruck o.ä. akzeptiert. Eine Passkopie beizulegen (um die Identität des Einladers zu zeigen) ist anzuraten. Bei einer Einladung muss dann aber zwingend der Antragssteller seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen (Arbeitsvertrag; Gehaltsabrechnungen; Bestätigung des Arbeitsgebers; Steuer-/Rentenbescheid o.ä.).
Welche Pässe und Aufenthaltsgenehmigungen haben die Ukrainer denn? Wenn sie mehr oder weniger inoffiziell mit ukrainischen Pässen als "Besucher" in Russland leben, wird das deutsche Konsulat in Moskau/Petersburg/o.ä. unter Umständen auf die Konsulate in der Ukraine zur Antragsabgabe verweisen.
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 01 Dez 2015, 20:03
von ruzle
Danke für die klare Ausführung.
Einladung/Verpflichtungserklärung: Reicht es mit einer Einladung, wenn die Visaantragsteller ein Konto mit Guthaben 3000-4000 EUR besitzen (bei einer Bank in Deutschladn)?
Sie haben nichts dergleichen wie (Arbeitsvertrag; Gehaltsabrechnungen; Bestätigung des Arbeitsgebers; Steuer-/Rentenbescheid o.ä.).
Wäre dann die Verpflichtungserklärung auf jeden Fall nötig, wenn es sich nur um ein Bankguthaben 3000-4000 EUR handelt?
Aufenthaltsgenehmigungen: Dieser Punkt ist mir noch nicht klar (und meinen Freunden wohl auch nicht), was sie als Aufenthaltstitel im Moment besitzen.
Das Dokument heißt:
"справка
о рассмотрении заявления о предоставлении временного убежища на территории российской федерации..." und ist drei Monate gültig.
ru-bescheinigung.jpg
Ist das eine "Flüchtlingsbescheinigung" (убежища)? ...und heißt (лицу без гражданства = Dem Staatenlosen)? Das scheint mir dann keine gute Ausgangssituation für ein Touristen/Besuchsvisa zu sein?
In dieser Visa-Service-Beratungsstelle in Moskau hat man aber scheinbar gesagt, mit diesem Dokument sei ein Visaantrag möglich. Aber dort hat man auch nicht erklärt, was der Unterschied von Einladung und Verpflichtungserklärung ist...

Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 02 Dez 2015, 00:50
von Magdeburg-Moskva
Theoretisch können deine Gäste in einem deutschen Konsulat in Russland (deutsche Botschaft) ein Visum beantragen, da sie laut der Bescheinigung nicht nur auf der Reise in Russland sind. Da sie allerdings Asyl beantragt haben, würde ich als Botschaftsangestellter die Rückkehrwilligkeit bezweifeln: Sie haben nichts mehr in der Ukraine zu verlieren und auch an Russland sind die Bindungen gering.
Der Text lautet hölzern wortwörtlich übersetzt:
Bescheinigung Nr. ###
über die Bearbeitung des Antrags auf politisches Asyl in der Russischen Föderation
erteilt dem Bürger [von] (dem Staatenlosen)
[z. B. der Ukraine]
(Staat der Staatsangehörigkeit bzw. des letzten Wohnsitzes vor Antragsstellung)
[Name, Geburtsdatum]
...
Das von dir bezeichnete Bankkonto könnte auch bei einer Bank in Russland sein, mit Kreditkartenzugriff darauf, um die Finanzierung der Reise etwas zu untermauern.
Ebenso können Ausländerbehörden für die Bestätigung der Verpflichtungserklärung, wenn der Einladende kein ausreichendes Einkommen nachweisen kann (will), ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank verlangen. Der darauf hinterlegte Betrag würde erst nach nachgewiesener endgültiger Ausreise wieder freigegeben werden oder müsste im schlimmsten Fall für die Abschiebekosten (sonstigen Kosten der VE) herhalten. Wenn die hinterlegte Summe nicht ausreicht, muss der Einlader herhalten. Die Behörden dürften dabei eiskalt vorgehen. Und kann ich heute nicht beitreiben, kommt der Vollstreckungsbeamte vom Zoll oder Landkreis in 3 Monaten wieder.
Bislang ist das alles aber nur Hypothese, eben könnte, wenn denn wollte. Solch ein Fall ist in diesem Forum wohl noch nicht durchgelaufen.
Info 4 Alien.de weiß da vielleicht mehr.
Ebenso wird eine Anfrage per Kontaktformular an die Botschaft Klarheit bringen. Das Visaservicezentrum kann keine rechtlich belastbaren Auskünfte erteilen.
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 02 Dez 2015, 10:13
von Anelya
ruzle hat geschrieben:
Sie haben nichts dergleichen wie (Arbeitsvertrag; Gehaltsabrechnungen; Bestätigung des Arbeitsgebers; Steuer-/Rentenbescheid o.ä.).
Um ein Schengenvisum zu erhalten, muss immer (das wird von unterschiedlichen Staaten lediglich mehr oder weniger streng ausgelegt) die Rückkehrwilligkeit nachgewiesen werden. Also ein Nachweis darüber, dass die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland illegal zu verbleiben, gering sein wird. Gute Nachweise für Rückkehrwilligkeit sind bsp, lokale Arbeitsverträge (da muss gar nicht mal ein hohes Gehalt drinstehen, sondern ein realistisches Gehalt - Lehrerin in der Provinz für 22.000 ist absolut in Ordnung, da wäre es schon seltsamer, wenn da eine sechsstellige Summe stehen würde...), Wohnungseigentum, minderjährige Kinder, Studium etc.pp.
Ganz abgesehen also von der Verpflichtunsgerklärung bzw. Einladung für deine Freunde haben diese kaum "Plus-Faktoren" auf dieser Seite zu verbuchen, deshalb sehe ich das ganze wie Magdeburg-Moskva auch eher pessimistisch. Aber: Versuch macht klug....
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 02 Dez 2015, 15:24
von Magdeburg-Moskva
Der nächste Haken ist, dass der Schein die 'Rechtmäßigkeit des Aufenthalts in Russland während der Antragsbearbeitung bestätigt'. Wie lange ist die? Brauchen Deine Freunde ggf. ein Aus- und ein Wiedereinreisevisum für Russland angesichts ihres Status?
Wie lange wird das Verfahren dauern?
Vielleicht sind die Chancen besser, wenn sie offiziell den Status haben, uneingeschränkt aus- und wiedereinreisen (RUS) können und/oder eine Arbeit gefunden haben.
Re: Besuch aus Russland - offizielle Einladung nötig?
Verfasst: 04 Dez 2015, 17:49
von ruzle
Magdeburg-Moskva und Anelya,
eure Ausführungen waren sehr hilfreich, jetzt ist das ganze Prozedere viel besser verständlich.
Und ja, da die Reise nach DE nicht sehr dringend ist, sieht es so aus, als ob es am sinnvollsten ist, dieses Verfahren mit der russ. Aufenthaltsgenehmigung zuerst zu einem zufriedenstellenden Punkt zu bringen. Dieses "Asylverfahren" soll anscheinend der erste Schritt (Bedingung) zu einer richtigen Aufenthaltsgenehmigung sein.
спасибо