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Re: Aufenthaltsgenehmigung nach Geburt eines Kindes, wie gehts weiter

Verfasst: 19 Sep 2015, 16:28
von Stone
Hallo zusammen,

macht Euch mal keine Sorgen, bin in einer ähnlichen Situation - unser Sohn ist jetzt 3 Jahre. Niederlassungserlaubnis gibt es wenn der Integrationskurs gemacht wurde, und bei finanzieller Unabhängigkeit.

Wir haben eine ganz nette Bearbeiterin bei der AB. Sie sagte, bei einem deutschen Kind muss die Mutter immer die Sorge des Kindes tragen können -bedeutet, mindestens bis unser Sohn 18 Jahre ist. Bis dahin wird immer die Aufenthaltsgenehmigung um jeweils 2-3 Jahre verlängert - ohne Diskussion. In dieser Zeit kann man den Integrationskurs machen bzw. Arbeit aufnehmen. Selbst wenn man dann 18 Jahre in DE gelebt und keine Niederlassungserlaubnis beantragt hat, greift das Gewohnheitsrecht.

.... also wir sehen es ganz locker - haben jetzt erst eine neue Aufenthaltsgenehmigung (2 Jahre) bekommen und ist jetzt das 4 Jahre in DE. Meine Liebste macht gerade einen Integrationskurs der zu 50% vom Bundesamt übernommen wird. Die Bearbeiterin sagte, das meine liebste sofort nach Abschluss des Kurses die Niederlassungserlaubnis beantragen kann, da sie ja eh schon auch in Teilzeit arbeitet (- also nicht erst bis zum Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung warten muss).

Hoffe die Info hilft Euch etwas ....

Gruß
Stone