plutonium hat geschrieben:Wir haben mit jemanden aus Russland gesprochen, der sich wohl sehr gut mit dem Thema "Schengenvisum für Minderjährige" oder allg. Visumanträge auskennen soll.
Er sagte der ganze Papierkram für die 2 Kinder würde wohl "unmengen" an Geld verschlingen dass man damit ein halbes Ticket für ein 3. bezahlen könnte. Außerdem sagte er, da sie noch minderjährig sind, dürften sie nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, sprich Visumantrag abgelehnt.
Aus meiner Sicht Panikmache.
Wegen des Visaantrags selbst Empfehlung: Reiseverlauf, Betreuung in DE Unterbringung genau in Begleitschreiben darlegen.
Beide sorgeberechtigten Eltern geben Einverständniserklärung ab,
1. Für Visaantrag (Kategorie C vom ... bis ... für Schengen-Staaten)
2. Für Ausreise aus RF, Einreise in RF, Aus-/Einreise in die jeweiligen Ziel- und Durchreiseländer einschließlich notwendiger Abweichungen bei Reiseänderung (Verlegung Flugrouten usw.)
3. Für sonstige Verfahrenshandlungen im Sinnes des AufenthG (sollte z. B. eine Visaverlängerung z. B. wegen Krankheit notwendig werden). Einverständnis/Vollmacht kann in Teilen auf bestimmte Personen übertragen werden.
4. Übertragung der gesetzlichen Vertretung in DE an Einlader/Gastgeber (z. B. bei Erkrankung).
Alles Empfehlung, keine Rechtsberatung
Die Fluggesellschaft erhebt unterschiedliche Gebühren und verlangt weitere Dokumente. Unbedingt muss angegeben werden, wer das Kind zum jeweiligen Flughafen bringt und an wen es bei Ankunft übergeben werden darf, z. B.:
http://www.aeroflot.ru/cms/before_and_after_fly/kids. Die Leistung UMNR funktioniert m. E. bei den Fluggesellschaften standardisiert, die Anzahl der UMNR ist je nach Flug begrenzt.