Seite 2 von 2

Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten

Verfasst: 15 Okt 2015, 14:17
von zimdriver
... ich sehe sehr häufig ab Moskau Minderjährige in Begleitung der Airline auf dem Weg nach Berlin oder Zürich. Was soll da Unsummen Geld kosten, ausser den Gebühren für den Begleitservice?
Unsere jüngste Tochter flog mit 15 zum Schulunterricht nach D. Notwendig war lediglich die notarielle Einverständnis der Mutter. --übrigens, dies ist auch in D notwendig, wenn Minderjährige allein fliegen--

Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten

Verfasst: 15 Okt 2015, 14:35
von Magdeburg-Moskva
plutonium hat geschrieben:Wir haben mit jemanden aus Russland gesprochen, der sich wohl sehr gut mit dem Thema "Schengenvisum für Minderjährige" oder allg. Visumanträge auskennen soll.

Er sagte der ganze Papierkram für die 2 Kinder würde wohl "unmengen" an Geld verschlingen dass man damit ein halbes Ticket für ein 3. bezahlen könnte. Außerdem sagte er, da sie noch minderjährig sind, dürften sie nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, sprich Visumantrag abgelehnt.
Aus meiner Sicht Panikmache.

Wegen des Visaantrags selbst Empfehlung: Reiseverlauf, Betreuung in DE Unterbringung genau in Begleitschreiben darlegen.

Beide sorgeberechtigten Eltern geben Einverständniserklärung ab,
1. Für Visaantrag (Kategorie C vom ... bis ... für Schengen-Staaten)
2. Für Ausreise aus RF, Einreise in RF, Aus-/Einreise in die jeweiligen Ziel- und Durchreiseländer einschließlich notwendiger Abweichungen bei Reiseänderung (Verlegung Flugrouten usw.)
3. Für sonstige Verfahrenshandlungen im Sinnes des AufenthG (sollte z. B. eine Visaverlängerung z. B. wegen Krankheit notwendig werden). Einverständnis/Vollmacht kann in Teilen auf bestimmte Personen übertragen werden.
4. Übertragung der gesetzlichen Vertretung in DE an Einlader/Gastgeber (z. B. bei Erkrankung).

Alles Empfehlung, keine Rechtsberatung

Die Fluggesellschaft erhebt unterschiedliche Gebühren und verlangt weitere Dokumente. Unbedingt muss angegeben werden, wer das Kind zum jeweiligen Flughafen bringt und an wen es bei Ankunft übergeben werden darf, z. B.: http://www.aeroflot.ru/cms/before_and_after_fly/kids. Die Leistung UMNR funktioniert m. E. bei den Fluggesellschaften standardisiert, die Anzahl der UMNR ist je nach Flug begrenzt.

Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten

Verfasst: 16 Okt 2015, 09:22
von Wladimir30
zimdriver hat geschrieben:notarielle Einverständnis --übrigens, dies ist auch in D notwendig, wenn Minderjährige allein fliegen--
Nee, meine minderjährige Tochter ist bereits mehrmals aus Deutschland ohne Elternteil ausgereist. Es hat jedesmal ein formloses Schreiben von mir genügt, dass das ok sei, abgestempelt im Bürgermeisteramt. Das hat bislang jedesmal gereicht.

Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten

Verfasst: 16 Okt 2015, 09:42
von zimdriver
Wladimir30 hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:notarielle Einverständnis --übrigens, dies ist auch in D notwendig, wenn Minderjährige allein fliegen--
Nee, meine minderjährige Tochter ist bereits mehrmals aus Deutschland ohne Elternteil ausgereist. Es hat jedesmal ein formloses Schreiben von mir genügt, dass das ok sei, abgestempelt im Bürgermeisteramt. Das hat bislang jedesmal gereicht.
... ich habe einmal abgefeiert, wie eine Schulklasse in TXL abgefertigt wurde. Ein Mädchen wurde durchgelassen, wurde aber verwarnt, dass sie eigentlich eine solche Vollmacht vorlegen müsse.

Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten

Verfasst: 17 Okt 2015, 10:01
von m1009
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:
plutonium hat geschrieben: "unmengen" an Geld verschlingen
http://www.aeroflot.ru/cms/before_and_after_fly/kids.
"Unmengen an Geld" wuerde ich anders definieren.....

Re: Einladung minderjähriger Kinder von Bekannten

Verfasst: 17 Okt 2015, 21:35
von Magdeburg-Moskva
zimdriver hat geschrieben:
Wladimir30 hat geschrieben: Nee, meine minderjährige Tochter ist bereits mehrmals aus Deutschland ohne Elternteil ausgereist. Es hat jedesmal ein formloses Schreiben von mir genügt, dass das ok sei, abgestempelt im Bürgermeisteramt. Das hat bislang jedesmal gereicht.
... ich habe einmal abgefeiert, wie eine Schulklasse in TXL abgefertigt wurde. Ein Mädchen wurde durchgelassen, wurde aber verwarnt, dass sie eigentlich eine solche Vollmacht vorlegen müsse.
Oh, da haben sich wohl einige Flughafenmitarbeiter oder BPolBeamte mal wieder mehr als wichtig genommen. Bei einer offensichtlichen Schulfahrt kann man immer vom Einverständnis des gesetzlichen Vertreters ausgehen.

Naja, ich relativiere, sie wurde ja durchgelassen, hat aber vielleicht die Empfehlung erhalten, dass es hilfreich sei, solch einen Schrieb mitzunehmen.