Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 11 Sep 2015, 12:00
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Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
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Hm, wenn Deine Frau in Russland keine Propiska hat, also keinen Wohnsitz registriert hat, dann stimmt diese Praxis ja mit den Erklaerungen der Oberhaeuptlinge des FMS ueberein, kann also nicht verwundern. Anderenfalls schon erstaunlich, denn dann muesste sie ja nach Meinung dieser Leute wohl doch ihre deutsche Niederlassungserlaubnis deklarieren. Aber Russland ist eben gross ...dsn27 hat geschrieben:Mittlerweile versteh ich das alles nicht mehr.
Wir haben uns im Ovir in Russland und in der Botschaft in Bonn erkundigt. Beide haben uns gesagt, dass dieses Gesetz nicht für uns gilt wenn meine Frau nur eine unbegrenzte Niederlassungserlaubnis hat.
Norbert, am Montag geht's wieder nach Russland. Ich möchte hier keine Risiken machen. Kannst Du mir eine Anleitung geben. Ich fliege via Moskau in den Ural. Ich fahre zur Post und sende welchen Wisch wohin ?Norbert hat geschrieben:Dem Gesetz. Und da steht eindeutig auch "вид на жительство" drin, der mit der unbegrenzten Niederlassungserlaubnis gleichzusetzen ist. Ehe ich einen Verstoß riskiere, würde ich doch einfach diesen Wisch in der Post abschicken ... Stempel aufheben, fertig.
Gut erkannt...Na, hier scheinen ja schon in der Ueberschrift zwei Themen vermischt!?
Hm, vielleicht weiss Norbert ja etwas Besseres, aber ansonsten kann man sich auch einfach an die Anleitung der russischen Post halten, samt Formular.GIN hat geschrieben: Ich fahre zur Post und sende welchen Wisch wohin ?
Nikolaus hat geschrieben:Hm, vielleicht weiss Norbert ja etwas Besseres, aber ansonsten kann man sich auch einfach an die Anleitung der russischen Post halten, samt Formular.GIN hat geschrieben: Ich fahre zur Post und sende welchen Wisch wohin ?
http://www.russianpost.ru/rp/servise/ru ... ication#p4
P.S. Da Du ja wohl alle gesetzlich festgelegten Fristen versaeumt hast und eine kleine Strafe verhaengt werden kann, kann freilich die Post Dich auch zum FMS schicken - wie die Postangestellte eben gerade so aufgelegt ist ...
Sorry, GIN, da Du ja zu den ganz erfahrenen Russlandfahrern gehoerst, habe ich da wohl etwas missverstanden.GIN hat geschrieben: Was für Fristen soll ich den Versäumt haben?
Vielen Dank Nikolaus für die Aufklärung. Ich gehörte zu dem ersten Fall. Ich hatte nie eine Registrierung in der RF, UDSSR etc. Ich achte schön des ich auch nicht mehr als 180 Tage im Jahr in Russland bin.Nikolaus hat geschrieben:Sorry, GIN, da Du ja zu den ganz erfahrenen Russlandfahrern gehoerst, habe ich da wohl etwas missverstanden.GIN hat geschrieben: Was für Fristen soll ich den Versäumt haben?![]()
Nach meinem Verstaendnis gibt es nur zwei Varianten fuer staendig im Ausland lebende russische Staatsbuerger. Entweder man hat keinen registrierten Wohnsitz in Russland (d.h. man ist zwar russischer Buerger, lebt aber ausschliesslich im Ausland), dann ist die zweite Staatsbuergerschaft, zumindest nach diesem Gesetz nicht meldepflichtig. Oder man hat eben auch eine Propiska in Russland, dann haette man die zweite Staatsangehoerigkeit beim ersten Aufenthalt in Russland nach Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb von xx Tagen (ich glaube 60 Tagen??) melden muessen. Zumindest war das die Auffassung der Oberhaeuptlinge des FMS (s. alten link), den diese in Interviews erlaeutert haben. Und die sind ja nicht ganz unwichtig.
Aber, wie schon oben erwaehnt; ich habe die Problematik nicht weiter verfolgt; vielleicht ist auch eine andere Interpretation des Gesetzes in den letzten Monaten moeglich geworden. Vielleicht ist das an mir vorbeigegangen...