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Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 23 Okt 2015, 07:05
von Zejtnot
Ich votiere für die Nennung der Beziehung. Der frustrierte Beamte kann sich das eh denken, und fragt sich sonst nur: Warum reden die um den heißen Brei herum?!

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 20 Nov 2015, 23:17
von Schmo
Visum wurde erteilt! Danke für die Hilfe.

Wir haben unsere Beziehung klar erwähnt und den begleitenden Brief aus sicht meines Vaters verfasst. Meine Freundin hat es übrigens nicht bei der Botschaft sondern am Visa-Center in Moskau beantragt. Ohne Anmeldung nach zehn Minuten drangekommen und drei Tage später das Visum in der Hand. Lief reibungslos :)

Der Brief hat als Einschreiben drei Wochen gebraucht.

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 20 Nov 2015, 23:25
von Saboteur
Super! Glückwunsch!

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 21 Nov 2015, 07:39
von Wladimir30
Auch von mir Glückwunsch. Freut mich für Euch!

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 21 Nov 2015, 19:19
von Magdeburg-Moskva
Gratulation und gute Reise.
Für Einreise sollten dieselben Unterlagen, wie für das Visum greifbar sein und die Antworten auf evtl. Fragen zum Reisegrund, zur besuchten Person, beabsichtigten Reisedauer, Reisezielort sollten selbstsicher und nachvollziehbar kommen.

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 08 Aug 2016, 17:43
von Schmo
Eine weitere Frage:

Meine Freundin wird mich für zwei Wochen im Oktober besuchen. Sie kann für die Reise etc selbst aufkommen und benötigt theoretisch keine Verpflichtungserklärung. Sie wird bei mir wohnen, reicht dann das Einladungsschreiben oder benötigen wir irgend ein offizielles Dokument das beweist, dass ich nicht auf der Straße lebe und genug Platz für sie haben werde?

Danke :)

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 08 Aug 2016, 20:40
von Evgenij
Schmo hat geschrieben:Eine weitere Frage:

Meine Freundin wird mich für zwei Wochen im Oktober besuchen. Sie kann für die Reise etc selbst aufkommen und benötigt theoretisch keine Verpflichtungserklärung. Sie wird bei mir wohnen, reicht dann das Einladungsschreiben oder benötigen wir irgend ein offizielles Dokument das beweist, dass ich nicht auf der Straße lebe und genug Platz für sie haben werde?

Danke :)
Hallo,

glaub das Thema hatte man bereits hier im Forum..,
aber zur Verpflichtungserklärung hier nochmals die Info:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... lader.html
>> auch mal den Reiter - "Wird eine Verpflichtungserklärung benötigt, und welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen?" - öffnen <<
Da wird es erklärt, wann man KEINE Verpfl.-Erklärung abzugeben hätte (evtl. nur Einladung).

Ich persönlich (noch während der Studienzeit in DE) hatte auch Fälle, als ich eine Erkärung (für jemand anders) abgeben musste, aber auch Fälle gegeben, als ich nur eine Einladung (formloses Schreiben) gemixt "mit den Zügen" einer Verpfl.Erkl. vorgelegt hatte.

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 08 Aug 2016, 22:02
von Schmo
- wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten seines Aufenthaltes und der Hin- und Rückreise aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Beantragung des Visums nachweisen kann. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung des deutschen Einladers oder
Heißt das nicht Hotelbuchung oder Ähnliches?

Da steht nicht wirklich was benötigt wird. Woher wissen die denn dass der Einladungsbrief nicht einfach selbst von ihr geschrieben wurde, frei erfunden?

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 08 Aug 2016, 23:43
von fugen
Kauft ein Rückreiseticket!

Es wurde auch schon einer Staatsbürgerin der RF, trotz zwei deutschen Kindern und diversen Nachweisen der Rückkehrwilligkeit, ein Besichsvisum verweigert
Von daher würde ich da nichts anbrennen lassen

Re: Wie wichtig ist ein Rückreiseticket beim Besuchervisum?

Verfasst: 09 Aug 2016, 08:49
von Evgenij
Schmo hat geschrieben: Woher wissen die denn dass der Einladungsbrief nicht einfach selbst von ihr geschrieben wurde, frei erfunden?
Weil da evtl. Kopie vom Ausweis des Einladers vorgelegt werden soll/müsste..