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Verfasst: 25 Apr 2005, 11:39
von Uwe
Die 180-Tageregelung findest und den meisten Steuergesetzen der Industriestaaten. Russland hat eigentlich ein sehr modernes, und vor allen Dingen für den Steuerzahler sehr moderates Steuergesetz (abgeschrieben von einigen anderen Staaten und etwas angepaßt).

Da in Russland das Welteinkommensprinzip gilt (wie in Deutschland), ändert eine Aufenthaltsgenehmigung daran nichts.

In Deutschland ist wird doch bei einigen Dingen ähnlich verfahren. Wer seine Steuerkarte nicht pünktlich abgibt wird erst mal nach Steuerklasse 6 besteuert und bekommt den Mehrabzug später erstattet.

Irgenwo müssen Fristen sein, so unliebsam diese auch treffen können.

Gruß

Uwe

Re: Besteuerung von Auslaendern

Verfasst: 27 Apr 2005, 01:28
von manuchka
Dietrich hat geschrieben: Also nochmal die Frage: Wer kann soviel russisch um sich durch die entsprechenden Gesetze mal genau durchzuwuehlen bzw. wer kennt jemanden der sich da genau auskennt?

Dietrich
Dietrich, ich kann genug russisch und hab ab 2. Mai auch Zeit, mal die russischen Gesetze durchzugucken, vielleicht komme ich zu dem Thema auch an Gerichtsentscheidungen ran. Wenn ich was neues rausfinde, geb ich's dann weiter.

Manu