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Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind

Verfasst: 11 Jan 2016, 09:51
von Zejtnot
Bei Geburt während einer Ehe wird im deutschen Recht davon ausgegangen, dass der Ehemann der Vater ist. Und wenn der Ehemann Deutscher war, so erwirbt das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, egal ob dies gemeldet wurde oder nicht.

Insofern kann das Kind in jedem Fall in Deutschland leben und würde dort auch einen Unterhalt gemäss der Düsseldorfer Tabelle zugesprochen bekommen. Reicht dieser Unterhalt nicht aus, so springt das Sozialamt ein. Die Mutter erhält bis zur Volljährigkeit des Kindes eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung. Ob man während dieses Aufenthalts die Staatsbürgerschaft annehmen kann (wie während einer Ehe) entzieht sich meiner Kenntnis.

Zum Sorgerecht wurde schon ein Link gepostet.

Wie der Aufenthaltsstatus in der Schweiz weiter wäre, kann ich leider nicht sagen.

P.S.: Ich habe hier ein wenig aufgeräumt.