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Re: Vid als Ausweisdokument?

Verfasst: 03 Jul 2016, 19:06
von kamensky
Ich trage stets die Vid und eine Kopie vom CH-Pass auf mir. Noetigenfalls ist auch meist noch der Fuehrerschein mit dabei. Bin schon oefters kontrolliert worden, jedoch war die Vid immer ausreichend. Die meisten Kontrolleuer, oder meinetwegen auch Polizisten koennen sowieso keine lateinischen Vokablen lesen, geschweige den sich noch in einer Fremdsprache unterhalten.

Re: Vid als Ausweisdokument?

Verfasst: 03 Jul 2016, 20:05
von inorcist
Ich finde das mit der Passübersetzung immer wieder interessant. So weit ich weiss, gibt es keine Verordnung, die den Banken vorschreibt, eine Übersetzung zu verlangen. Ich meine mich zu erinnern, dass die CBR in einem Rundschreiben einmal ausgeführt hatte, dass alle relevanten Daten im Visum bzw. der Aufenthaltsbewilligung und der Migrationskarte auf kyrillisch enthalten seien und daher keine Übersetzung verlangt werden müsse.

Re: Vid als Ausweisdokument?

Verfasst: 04 Jul 2016, 20:44
von m5bere2
Wie sieht es aus mit innerrussischen Flügen und Zugfahrten? Braucht man beim Kauf und bei der Reise noch den deutschen Reisepass oder reicht der Vid?

Ich hatte mir den Vid immer vorgestellt wie eine Art russischen Inlandspass, nur mit anderer Farbe... ;)

Re: Vid als Ausweisdokument?

Verfasst: 04 Jul 2016, 20:54
von bella_b33
m5bere2 hat geschrieben:Wie sieht es aus mit innerrussischen Flügen und Zugfahrten? Braucht man beim Kauf und bei der Reise noch den deutschen Reisepass oder reicht der Vid?

Ich hatte mir den Vid immer vorgestellt wie eine Art russischen Inlandspass, nur mit anderer Farbe... ;)
1. nur VID, hab ich noch nie anders gemacht innerhalb Russlands. Ab Einreise ist mein Pass eigentlich unangetastet.
2. genauso stell ich mir das Dingen auch vor. Das einzigste(was ich jetzt aus dem Stehgreif wüsste), was man mit VID nicht kann, man kann nicht andere GUS Staaten visafrei besuchen ;)

Re: Vid als Ausweisdokument?

Verfasst: 04 Jul 2016, 23:08
von Magdeburg-Moskva
Bei Zugfahrten und Inlandsflügen muss der Reisepass vorgelegt (Passdaten im System hinterlegt) werden, Aufenthaltsgenehmigung gilt nicht als Identitätsnachweis. Kommt vom Verkehrsministerium. Alles weitere hängt vom Wohlwollen des jeweiligen Mitarbeiters ab.

Re: Vid als Ausweisdokument?

Verfasst: 04 Jul 2016, 23:37
von bella_b33
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Bei Zugfahrten und Inlandsflügen muss der Reisepass vorgelegt (Passdaten im System hinterlegt) werden, Aufenthaltsgenehmigung gilt nicht als Identitätsnachweis. Kommt vom Verkehrsministerium. Alles weitere hängt vom Wohlwollen des jeweiligen Mitarbeiters ab.
Aber wenn ich das Ticket auf mein VID ordere, dann will man Dieses doch dann auch als Nachweis sehen. Wie schon gesagt, in den 6 Jahren mit VID hat bei innerrussischen Flügen und Fahrten hat ehrlich noch niemand nach meinem Pass gefragt.