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Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 10 Jul 2016, 18:56
von StefanM
Bluewolf hat geschrieben:Ok, bevor wir wieder zu sehr auf die persönliche Ebene abdriften ohne Stefan zu kennen ...
Hallo, und vielen Dank für Deine Antwort. Noch ein Wort zur persönlichen Ebene. Weder stimmt das Bild von Europa, das in russischen Medien gezeichnet wird. Europa ist eben ein politisches Gebilde, das aus mehreren Staaten besteht, und in dem es verschiedene Interessenlagen gibt. Was ist daran schlecht? Vielleicht scheitert Europe in der Zukunft, und dann wird man eine andere Lösung finden. Jedenfalls ist mir ein solches politisches Gebilde lieber als ein Staat der sich abschottet. Ich wohne in Nürnberg, und ich kann bestätigen dass hier alles in Ordnung ist, wie anderswo in Deutschland auch. Ein moderner Staat nach meiner Definition ist ein Staat, der es u.a. schafft, verschiedene Kulturen zu vereinen. Denn Verschiedenartigkeit, und eine daraus sich entwickelnde Veränderung, bedeutet Fortschritt. Anpassung an neue Gegebenheiten. Die Gegebenheiten ändern sich sowieso, ob man will oder nicht. Und da wir in EINER Welt wohnen, wird "Veränderung" jeden betreffen, ob er nun in Rußland wohnt oder in Deutschland. Warum Abschottung und nicht Integratrion.
Bitte, das oben ist nicht böse gemeint. Wenn jemand hier in diesem Forum ist dann zeigt das, dass er oder sie kommunizieren möchte, und weil es ein deutsches Forum ist denke ich, dass er auch keine Abneigung gegen Deutsche hat :-).
Noch bin ich der Meinung, dass ich die Tochter meiner Freundin adoptieren müsste. Ich will niemandem jemanden wegnehmen. Wenn die Tochter in Deutschland wohnt, und zum Vater in Urlaub will, dann würde ich ihr auch den Flug bezahlen. Aber an Adoption habe ich noch nie gedacht. Ich wäre doch ohnehin Mutter und Tochter gegenüber finanziell verpfllichtet. Aber danke für den Vorschlag ..

Ich schaue mir jetzt mal den LInk an. Falls jemand noch eine Idee hat, wie meine baldige Frau möglichst bald übersiedeln kann, bitte melden ;-). Oder vielleicht kennt ja auch jemand ein positives Beispiel, wo das mal in relativ kurzer Zeit geklappt hat. Ich persönlich sehe überhaupt nicht, wo das Problem ist. Der Vater kümmert sich nicht, also ist ihm die Tochter doch eigentlich sch...egal. Und selbst wenn der Vater einverstanden wäre dürften das Kind und die Mutter, die das beide wollen, nicht einfach umziehen? Wessen Interessen werden hier vertreten, bzw. geschützt? Ich finde das absurd.
Bis hierher recht vielen Dank!
Bluewolf hat geschrieben:Eine Informationsquelle für Deine Frage wäre z. B. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... atselect=2
14.476 Themen zu Ehe & Familie. Das krieg ich nicht hin. In Deutschland ist es doch so, es gibt das BGB. Und dann gibt es noch darauf aufbauende Rechtsprechung durch frühere Urteile. Oder so. Und auf dieser Grundlage können Fachleute, Anwälte, oder Laien, wenn das Thema nicht komplizert ist, versuchen, sich ein Urteil zu bilden und abzuschätzen, wie ein juristischer Sachverhalt eingeschätzt wird, bzw. wie letztlich ein Richter richtet.
Was aber sind die Grundlagen nach russischen Recht? Jeder will dass Frau und Tochter umziehen, aber der Richter erlaubt das nicht? Warum, auf welcher Grundlage?
Zwei Fragen habe ich:
- ist das nicht klar gesetzlich geregelt?, und
- wie wird wohl entschieden werden?
Wenn gesetzlich nicht geregelt ist, was sicher tausendfach im Jahr vorkommt, dann, naja, erübrigt sich der Kommentar...
Bluewolf hat geschrieben:Wie auch beim Thema Ehefähigkeitszeugnis hängt eine Entscheidung letztlich auch immer am zuständigen Amt, bzw. welche Oblast usw.

Trotzdem viel Glück.
Welches Problem kann es denn beim Ehefähigkeitszeugnis geben? Ich habe alle Unterlagen, Geburts- Heirats- Scheidungsurkunde & Urteil im Original vorliegen. Die Originale hat sich die Dame neulich besorgt, und morgen will ich es übersetzen lassen.
Ganz grundsätzlich ist es mit dem Ehefähigkeitszeugnis doch so, dass das von Deutschland angefordert wird, und dass Russland so etwas nicht ausstellt. Kein Problem, weil dann die deutschen Behörden auch die oben genannten Dokumente als Nachweis der Ehefähigkeit akzeptieren.
Ganz grundsätzlich reden wir über den Oblast Smolensk.

Liebe Grüße, Stefan

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 10 Jul 2016, 21:05
von m5bere2
StefanM hat geschrieben:Weder stimmt das Bild von Europa, das in russischen Medien gezeichnet wird.
Das musst du hier, glaube ich, keinem beweisen und wollte ich auch nicht behaupten. Aber dieses Bild gibt es eben. Für viele Leute ist es verständlich und überhaupt nicht überraschend, dass ich mit meiner Familie aus Deutschland nach Sibirien gezogen bin. Und Beamten ist egal, dass du und ich wissen, dass in Deutschland und Europa im Großen und Ganzen alles in Ordnung ist (obgleich meine Familie in Russland derzeit tatsächlich besser dasteht als in Deutschland und auch mehr Perspektiven hat).

Andererseits hat dein Russland- und Europabild auch einen kleinen Knick :-)
Jedenfalls ist mir ein solches politisches Gebilde lieber als ein Staat der sich abschottet.
Moment, aber gerade Europa schottet sich doch ganz massiv nach außen ab und Rufe nach noch mehr Abschottung sind laut. Wenn man eine Schengen-Außengrenze mal nicht nur überfliegt sondern mit dem Zug passiert, dann sieht man, wie Abschottung aussieht.
Ein moderner Staat nach meiner Definition ist ein Staat, der es u.a. schafft, verschiedene Kulturen zu vereinen.
Das schafft Russland meiner Meinung nach aber besser als Deutschland. Schau mal nach Tatarstan, Jakutien, Burjatien. In Russland sind mehr als hundert Völker mit fast 100 offiziellen Amtssprachen und mehreren Konfessionen vertreten (und nicht nur als Minderheiten, sondern gebietsweise auch in der Mehrheit). Und diese Völker gehen sich nicht ständig gegenseitig an die Gurgel. In jeder größeren sibirischen Stadt gibt es orthodoxe, katholische, evangelische Kirchen, Moscheen, Synagogen, usw... muslimische Studentinnen studieren Atomphysik, da gibt es keine religiösen oder gar "Genderprobleme". Die Hälfte meiner Studenten hier sind weiblich, in Deutschland war das Verhältnis 1:10 in meinem Fach.
Ich würde behaupten, in Russland sind mehr Völker besser Integriert als in Deutschland.
Falls jemand noch eine Idee hat, wie meine baldige Frau möglichst bald übersiedeln kann, bitte melden ;-).
Ich glaube, es ist einfacher und schneller, wenn du nach Russland übersiedelst. ;-)

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 00:01
von Bluewolf
Welches Problem kann es denn beim Ehefähigkeitszeugnis geben?
Mit dem Zeugnis selbst nicht. Aber es gibt genügend Beispiele wo es gar nicht verlangt wurde. Und wenn Du die Kosten für die Übersetzungen und die Rumrennerei mal addierst, ist das schon ein Unterschied.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 11:57
von StefanM
Bluewolf hat geschrieben:
Welches Problem kann es denn beim Ehefähigkeitszeugnis geben?
Mit dem Zeugnis selbst nicht. Aber es gibt genügend Beispiele wo es gar nicht verlangt wurde. Und wenn Du die Kosten für die Übersetzungen und die Rumrennerei mal addierst, ist das schon ein Unterschied.
Das mit dem Umzug nach Russland überlege ich mir glaube ich noch mal. Grundätzlich würde ich aber glaube ich lieber in Griechenland leben, wenn nicht in Deutschland. Aber das hat ja hiermit nichts zu tun. Ja wenn mir jemand eine Stelle in Buchhaltung oder Controlling in Moskau oder Smolensk oder Umgebung für 750k Rubel im Monat anbietet würde ich mir das überlegen. Aber bis es soweit ist bleibe ich etwasratlos .. :-) .....
Wenigstens habe ich meine Herz Dame zwischenzeitlich davon überzeugt, doch mal beim Anwalt nachzufragen. Sie sagt ja, dass das innerhalb von 6 Monaten positiv beschieden wird, wobei ich schon denke dass sie davon ernsthaft überzeugt ist. Das ist ja schon mal was.
So wie ich verstanden habe gehen die Ehefähigkeitsunterlagen zum OLG. Dort wird die Ehefähigkeit geprüft und innerhalb von maximal 4 Wochen entschieden, wobei das nur eine Formalie ist. Die machen wohl für mich keine Ausnahme, aber das ist auch kein Problem.
Also, schauen wir mal, dann sehen wir schon .....

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 12:04
von Evgenij
@StefanM

Hallo Stefan,

zunächst einmal ein großes Lob an solche (deutschen) Männer, die sich für russische Frauen und somit auch für „ganz“ Russland interessieren. Und es dann auch noch schaffen, diese (Frauen) samt deren Kinder glücklich zu machen. Vor allem aufgrund der Verantwortung, die sie sich dabei stellen (müssen), welche so in Verbindung mit letztgenanntem noch stärker zum Tragen komme! (-> die russischen Männer scheinen da nicht mehr für sowas imstande zu sein)

Nun aber zur Sachlage:

- Etwas merkwürdig, dass die beiden Ex-Partner nach so vielen Jahren seit der Trennung (immer noch) nicht miteinander im reinen sind. Zwar gibt es im Russischen diesen Spruch mit: “Es liege nur ein winzig kleiner Schritt (in der Beziehung/Ehe)von der Liebe bis zum Hass“ -,
[muss aber wohl mit bereits erwähnten Misshandlung eher begründet(geht die Frau auf ihn nicht mehr zu oder umgekehrt?) worden sein]
- Was wiederum (insgesamt wg. dieser Misshandlung/ohne nähere Details zu wissen)wohl auf die Inadäquatheit des Mannes rückschließen ließe

 In so einem Fall, würde sich der Mann - aller Wahrscheinlichkeit nach – (aus Prinzip) quer stellen.., daher wäre es eher nicht ratsam vors Gericht zu ziehen, (zumal er seiner Zahlungsverpflichtung auch noch einigermaßen nachkommt), könntge der Prozess sehr langwierig werden
( und viel Zeit, Geld, Nerven etc. kosten) und dabei keine sicheren Erfolgsaussichten geben dürfte.

 Auch wegen des (noch) fehlenden Präzendenzrechts (Fallrecht) hierzulande: im großem und ganzen aus folgenden drei Gründen fühle man sich dieser „Ausstrahlungskraft“ bei „bekannten Fällen“ nicht nachzugehen verpflichtet und eher „fast alles“ im „Einzelfall“ letztendlich entschieden werden müsse –;
(1) unterschiedlicher Struktur in den jeweiligen Rechtssubjekten der RF -> wg. komplexer föderaler Gliederung Russlands mit
(Republik, Krai, Oblast, aut. Oblast, aut. Gebiet etc.) hat man auch teilweise eigene/versch. „Rechtsprechungen/-anwendungen“,

(2) wirtschaftlicher Nähe zu/nach Moskau und damit verbundener Interessen/-lage

(3) medialen (manipulatives) Interesses wegen

Nun zur mögl. Abhilfe (Vorschläge) zu dieser Lage:
Versuchen eine Situation derart herbeizuführen, bei der der Ex-mann von sich aus das Interesse für die Zustimmung bzgl. des Umzugs seiner Tochter nach D bekundet bzw. da selbst stark initiativ wird. Dabei, wie üblich gäbe es zwei mögl. Wege: einen „bösen“ und/oder einen „guten“ (Weg) zu beschreiten.

(1=gut)

Sofern der Mann inzwischen eine neue Familie (Frau/Kinder) gegründet hat, versuchen sich persönlich mit der „neuen“ Frau zu treffen, damit sie auf dessen (des Mannes)„Entscheidung(en) einzuwirken vermochte. Also für die Familie einen ihnen insgesamt „nutzenstiftenden“ Vorschlag unterbreiten (-> muss dabei keine „Bestechung“ sein)

(2=bös)

Der Mann zahlt ja Kindesunterhalt (i.H.v. ca. 1.000-1.500 Rubel mtl.), lt. Rus-Gesetz soll die Summe (soweit richtig im Kopf) etwa 25% des Nettolohnes/-gehalts ausmachen. Wenn man dabei seine Einkünfte ausrechnet, so müsste der Mann ungefähr 6 Tsd. Rubel (höchstens) verdienen, was aber in der heutigen Situation wohl kaum zum Überleben ausreichen würde. Entweder hat(te) er (damals) im Scheidungsprozess etwas verheimlicht oder bewusst solche Situation herbeigeführt, um dann evtl. weniger Kindesunterhalt zahlen zu müssen.
Und genau bei diesem Punkt könnte man den kriegen, und zwar wie folgt:
- Man drohe ihm an, dies alles gerichtlich zu klären, wobei könnte (muss) das Gerichtsurteil so ausfallen, dass er zu einer Kindesunterhaltnachzahlung (auch rückwirkend!) verpflichtet werden würde (sogar könne ihm dafür, bei größeren Summen eine Gefängnisstrafe verhängt werden)
- Somit versuchen mit ihm eine außergerichtliche „Vereinbarung“ (zu deinem/eurem Vorteil) entsprechend zu treffen bzw. die dann auch umzusetzen.

Gruß

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 12:08
von StefanM
.. dass ich Freiberufler bin und zwischen meinen Projekten immer zuhause bin, also strenggenommen keine lückenlose Arbeitshistorie habe, habe ich noch gar nicht erwähnt. Ob es wohl interessiert, dass ich trotzdem ein jährliches Einkommen habe, das nicht beklagenswert ist !?!? :shock: :D .. wer weiß das schon [gaehn]

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 13:26
von zimdriver
StefanM hat geschrieben:.. dass ich Freiberufler bin und zwischen meinen Projekten immer zuhause bin, also strenggenommen keine lückenlose Arbeitshistorie habe, habe ich noch gar nicht erwähnt. Ob es wohl interessiert, dass ich trotzdem ein jährliches Einkommen habe, das nicht beklagenswert ist !?!? :shock: :D .. wer weiß das schon [gaehn]
... das ist sehr schön und löblich von Dir.
Beamte lieben es, Deine ESt.- Erklärung zu lesen. Wenn selbst die deutsche Botschaft Moskau für das Visum der Stieftochter Arbeitsverträge und Kontoauszüge sehen will, dann wird das in einem solch komplizierten Fall auch nicht anders sein.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 16:16
von m5bere2
StefanM hat geschrieben:Ja wenn mir jemand eine Stelle in Buchhaltung oder Controlling in Moskau oder Smolensk oder Umgebung für 750k Rubel im Monat anbietet würde ich mir das überlegen.
Jaja, in Deutschland immer schön mit dem Bruttolohn auf den Putz hauen und davon dann die Hälfte an den Staat abdrücken. Ich verrate dir was: mein Bruttolohn ist in Russland deutlich unter dem damals in Deutschland, ich zahle in Russland 0% Einkommenssteuer, keine Miete, und alle Kranken-, Renten-, und Unfallversicherungsbeiträge zahlt der Arbeitgeber. ;)

Und in Russland wird in Ausschreibungen üblicherweise der Nettolohn angegeben.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 11 Jul 2016, 16:26
von bella_b33
m5bere2 hat geschrieben: Jaja, in Deutschland immer schön mit dem Bruttolohn auf den Putz hauen
OT:
Er ist Freiberufler/ selbstständig....da sollte schon ordentlich was bei rumkommen, sonst lohnt es sich ja gar nicht ;)

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 12 Jul 2016, 01:05
von fugen
bella_b33 hat geschrieben:
m5bere2 hat geschrieben: Jaja, in Deutschland immer schön mit dem Bruttolohn auf den Putz hauen
OT:
Er ist Freiberufler/ selbstständig....da sollte schon ordentlich was bei rumkommen, sonst lohnt es sich ja gar nicht ;)
Bei Frauen, PS und dem Lohn/Gehalt wird am meisten "geflunkert"
Und m5bere2 haut hier schön auf den Putz mit seinem "schwarzjob" und nimmt unserem Großverdiener den Wind aus den Segeln.

Zum Thread: wenn du doch so viel Kohle hast dann biete dem Vater doch einen Teil davon an
Evtl ist da mehr Erfolg zu erwarten als über Gerichte ;-)
Und Merk dir ein russisches Sprichwort, evtl hilft es in zehn Jahren:
Двое в драку - третий в сраку