Nochmals kurz zur Klärung, weil dies nicht ganz deutlich war: Man kann das Visum direkt im Konsulat, beim Visazentrum oder in einer Agentur beantragen. Bei Eurer Entfernung zum Konsulat / Visazentrum und der Existenz eines Russen als Ehemann ist die Agentur nur bedingt sinnvoll. Visazentrum und Konsulat sind vom Ablauf her identisch, jedoch bekommt man im Konsulat nur sehr schwer einen Termin, im Visazentrum sofort. Dafür kostet das Visazentrum 25 Euro zusätzliche Gebühr.
m5bere2 hat geschrieben:Wir probieren es bald noch in die umgekehrte Richtung: deutsche Staatsbürgerschaft für das in Russland geborene Kind. Mal gucken, was schlimmer ist. [...] Hoffentlich geht das in Nowosibirsk genau so einfach... ich habe gehört, manche Anträge warteten zwei Jahre.
Also formell besteht die deutsche Staatsbürgerschaft beim im Russland geborenen Kind eines deutschen sofort! Die beantragt man also nicht, die meldet man nur. (Im Gegensatz zu im Ausland geborenen Kindern mit nur einem russischen Elternteil - da gibt es die russische Staatsbürgerschaft nur nachträglich auf Antrag.) Insofern bekommt man den Pass innerhalb sehr kurzer Zeit. Die Wartezeit bezieht sich auf die Geburtsurkunde des Kindes, denn diese wird vom Standesamt 1 in Berlin ausgestellt und das ist chronisch überlastet. Bei meinem ersten Kind dauerte es zwei Jahre, beim zweiten Kind einen Monat.
JuliaChloe hat geschrieben:Ach, OT, weil's mir gerade einfällt, wisst ihr eine gute Regelung für eine Krankenversicherung in Russland, wenn man gerne "für immer" dort bleiben will?
Für die ersten drei Jahre gibt es einen tollen Tarif bei der DKV, den man aber vor der Abmeldung in Deutschland abschließen muss. Kostet rund 40 Euro im Monat. Diesen Tarif kann man nochmals um drei Jahre verlängern, dann kostet es schon das Doppelte. Danach ist Schluss. Dann bleiben Dir nur weltweit gültige private Auslandskrankenversicherungen, die bei 200 Euro pro Monat aufwärts liegen.
Letztendlich leben hier die meisten ausschließlich mit der russischen Grundversorgung und zahlen für kompliziertere Sachen privat zu. Selbst eine komplizierte OP ist günstiger als der Jahrestarif einer solchen weltweiten KV. Und für ganz schwierige OPs verschwindet man eh nach Deutschland.
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kann man freiwillig weiterzahlen, oder in eine ruhende Mitgliedschaft ("Anwartschaft") umwandeln, oder kündigen. Theoretisch muss einen die letzte KV seit der letzten Gesetzesreform nach Rückkehr wieder aufnehmen, dann dürfen aber Strafzahlungen für die versäumten Jahre verlangt werden. Nach anfänglich sehr hohen Strafen gab es inzwischen einige Gerichtsurteile, die diese begrenzen. (Sollte man Verwandte mit einem eigenen Unternehmen in Deutschland haben, dann wäre es auch eine Option, notfalls auf eine fiktive Anstellung bei denen zu setzen, damit man automatisch wieder in die KV rutscht.)