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Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 28 Okt 2016, 22:39
von inorcist
Was mich eben auch noch abschreckt, ist die lange Wartezeit. Laut aktueller Auskunft drei Jahre :shock: :shock: :shock:

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 29 Okt 2016, 00:16
von Magdeburg-Moskva
Wende dich doch an das Standesamt an Deinem letzten Wohnort in Deutschland. Ob's klappt, weiß ich nicht, aber Versuch macht kluch. Schaden kann et nich. Auf Ausfertigungen kannst du vorerst verzichten. Die stellen die Standesämter nach abgeschlossenem Verfahren in kurzer Zeit aus.

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 30 Okt 2016, 20:04
von Zejtnot
inorcist hat geschrieben:Was mich eben auch noch abschreckt, ist die lange Wartezeit. Laut aktueller Auskunft drei Jahre :shock: :shock: :shock:
Ja, aber das muss ja nicht stören. Du brauchst sie ja nicht akut.

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 30 Okt 2016, 22:12
von zimdriver
... machen. Das Kind wird dankbar sein, spätestens, wenn volljährig.
EDIT: Glückwunsch zum Sohn!

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 30 Okt 2016, 23:14
von inorcist
Ich fass mal kurz zusammen, was ich mittlerweile recherchieren konnte. Alles basiert im Prinzip auf Gesprächen mit der der deutschen Botschaft in Luxemburg, dem Bürgercenter in meiner letzten Wohngemeinde und Erfahrung von Freunden, Bekannten und Kollegen in einer ähnlichen Situation.

Die deutsche Geburtsurkunde sollte man auf jeden Fall anfertigen lassen, falls:
- die Eltern bei Geburt (noch) nicht verheiratet waren (wegen Anerkennung der Vaterschaft und damit einhergehend der Staatsbürgerschaft)
- die Eltern unterschiedliche Nachnamen haben
- die Namensgebungsregeln im Geburtsland von den deutschen abweichen (z.B. Spanien mit Doppelnamen),
- die Geburtsurkunde aus einem Land ausserhalb des EU-Kernlands kommt (Kernland = DE, FR, BE, NL, LU, DK, FI, SW, AT).

Generell sollten internationale Geburtsurkunden aller EU-Länder in DE anerkannt werden, allerdings sind (angeblich) die Übersetzungen in manchen osteuropäischen und mediterranen EU-Ländern fehlerhaft oder entspechen nicht exakt dem Standard.

Bei Geburtsurkunden aus Drittländern mit Apostille und Übersetzung fühlen sich einige kleinere Ämter überfordert. Deshalb ist hier die Nachbeurkundung ratsam.

In unserem Fall - Geburt in Luxemburg lange nach Heirat, Namensgebung eindeutig - ist die Nachbeurkundung eigentlich nicht notwendig.

Wir werden's aber aus einem anderen Grund vermutlich trotzdem machen. Sollte der Kleine in 25 Jahren mal auf die absurde Idee kommen in einen "Drittstaat"* zu ziehen, sich dort zu verlieben und zu heiraten, dann dürfte die Bürokratie mit der deutschen Urkunde hoffentlich etwas geringer ausfallen.

* Ich wollte erst ironisch Bananenrepublik schreiben, hab's dann aber sein lassen, um keine politische Diskussion loszutreten.

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 30 Okt 2016, 23:14
von inorcist
zimdriver hat geschrieben:EDIT: Glückwunsch zum Sohn!
Danke! :)

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 30 Okt 2016, 23:55
von zimdriver
inorcist hat geschrieben:.... Sollte der Kleine in 25 Jahren mal auf die absurde Idee kommen in einen "Drittstaat"* zu ziehen, sich dort zu verlieben und zu heiraten, dann dürfte die Bürokratie mit der deutschen Urkunde hoffentlich etwas geringer ausfallen.

* Ich wollte erst ironisch Bananenrepublik schreiben, hab's dann aber sein lassen, um keine politische Diskussion loszutreten.
... Ehefähigkeitszeugnisse werden dann vielleicht auch in Thailand oder Kasachstan verlangt, weil dumme Deutsche lang genug damit herumgewedelt haben ...

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 31 Okt 2016, 20:13
von Magdeburg-Moskva
In Thailand würde das ner Menge Deutschen Recht geschehen, denn dort blüht der Prostituiertenimport über Heirat.

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 31 Okt 2016, 22:34
von zimdriver
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:In Thailand würde das ner Menge Deutschen Recht geschehen, denn dort blüht der Prostituiertenimport über Heirat.
... wer wird dahin importiert? Deutsche Frauen?

Re: Deutsche Geburtsurkunde

Verfasst: 10 Jan 2017, 12:07
von m5bere2
Wir haben also im Dezember die Nachbeurkundung der Geburt unseres Sohnes beantragt. Jetzt kam vom Standesamt Berlin I die Zahlungsaufforderung: unabhängig vom Verfahrensausgang wollen sie 80 Euro. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass sie im Moment Anträge vom März 2013 bearbeiten.

Sie wollen also jetzt erstmal 80 Euro, damit ich in vier Jahren eine deutsche Geburtsurkunde für mein Kind bekomme, und das auch nur vielleicht. Mafiöser geht es ja kaum noch.