asgardcrew hat geschrieben:Ach was, wenn ich als deutscher eine zweite Staatsbürgerschaft annehme ist das auch ok, die wollen es nur wissen!
Nein, man verliert die deutsche automatisch, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft beantragt und nicht
vorher eine Beibehaltungserlaubnis einholt. Deren Bewilligung ist alles andere als selbstverständlich und was ganz anderes als in Russland ,wo ich erstmal in Ruhe eine andere Staatsbürgerschaft erwerben kann und
hinterher die Behörden einfach
informiere.
Und versuch du als deutscher mal die russische zu bekommen, dann darfst du eine deutsche abgeben!
Das verlangt niemand. Das russische Gesetz verlangt nur, dass ich eine notariell beglaubigte Anfrage (auf russisch) an die deutschen Behörde sende, in der ich um den Austritt aus der deutschen Staatsangehörigkeit bitte. Das deutsche Gesetz sieht aber die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft auf diesem Wege nicht vor (schon gar nicht auf russisch und von einem russischen Notar beglaubigt!)
Das russische Gesetz verlangt keine Bestätigung des Austrittes aus der deutschen Staatsbürgerschaft, nur die Absendung der Bitte um Austritt. Das einzige Problem ist der Erhalt der Beibehaltungserlaubnis der deutschen Behörden.
Das russische Gesetz erlaubt auch das Vorhandensein mehrerer Staatsbürgerschaften ohne Problem.
Wir fassen zusammen, in den jeweiligen Ländern eine zweite Staatsbürgerschaft außerhalb ist problemlos, bei Antrag jedoch ist die alte abzugeben!
Nein. Beim Antrag der russischen Staatsbürgerschaft muss ich die deutsche nicht abgeben sondern nur einen Brief mit Bitte um Austritt aus der deutschen Staatsangehörigkeit abschicken, der aber auf Grund der deutschen Rechtslage wirkungslos ist.
Na ich hoffe doch mal dass das die ganzen Russen und Türken wissen die mit einem zweiten Pass rumrennen!
Russen und Türken mit Doppelpass sind oft Spätaussiedler oder Leute, die beide Staatsbürgerschaften mit Geburt erlangt haben, völlig Gesetzeskonform.