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Re: Auto "loswerden"

Verfasst: 24 Feb 2017, 08:54
von Wladimir30
Erstens kannst Du m1009 schon wirklich glauben in diesen Fragen. Wenn jemandem, dann ihm.

Zweitens zeigt die elementarste Logik, dass es tatsächlich so ist. Du führst ein Gut, dass grundsätzlich einer Verzollung unterliegt, auf das Gebiet der RF ein. Aufgrund einiger Bestimmungen bist Du unter ganz genau definierten Umständen für genau festgelegte Zeiträume von der Verzollung befreit. Alle diese Bestimmungen haben zum Inhalt, dass das Gut spätestens zu diesem definierten Moment entweder ausgeführt oder verzollt wird.

Damit ist alles gesagt. Wenn es nicht ausgeführt wird, musste also zahlen. Warum du es nicht ausführst, ist dein Problem. Geklaut, verschrottet, verschenkt, in Luft aufgelöst. Sch...egal. Nicht ausgeführt. Punkt.

Re: Auto "loswerden"

Verfasst: 24 Feb 2017, 09:07
von m1009
Genau. In deutscher Sprache auch nachzulesen auf den Seiten des Auswaertigen Amtes und ADAC. Wenn auch etwas schwammig.

Es gab und gibt immer Ausnahmen. Ist schliesslich Russland. Nur das gilt seltenst fuer Otto-Normalo. Kennst Du vielleicht jemanden im Hauptzollamt Vladivostok?

Bis Ende 2015 konnte man die Karren fast zollfrei in BY und KGS verkaufen. Seit Zollunion ist das vorbei.
Motor raus.... schon konnte man ein fast vollstaendiges Fahrzeug als Ersatzteil verzollen. Auch das ist, seit dem Skandal in Vladivostok vor 4 oder 5 Jahren, vorbei.

Bestimmte Oldtimer gehen auch. Nur das geht halt ueber das Verkehrsministerium in Moskau, das Deinen Vitara als historisch wertvoll einstufen muss.

Re: Auto "loswerden"

Verfasst: 24 Feb 2017, 10:54
von bella_b33
eigentlich ganz einfach: Was eingeführt wird, muss verzollt werden, wenn es(egal in welchem Zustand!) im Land verbleibt.

Gruß
Silvio

Re: Auto "loswerden"

Verfasst: 24 Feb 2017, 11:34
von m1009
Auszug aus den Reiseinformationen des Auswaertigen Amtes.

"Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge, der die Übernahme der Zollgebühren eines im Ausland gestohlenen oder totalbeschädigten Fahrzeugs beinhaltet, wird daher ebenfalls empfohlen."

Re: Auto "loswerden"

Verfasst: 24 Feb 2017, 18:49
von Five0T
Habs wohl nicht wahrhaben wollen... dann muss ich wohl nen anderen Weg suchen.

Vielen Dank für eure Hilfe jedenfalls!