Re: Auto "loswerden"
Verfasst: 24 Feb 2017, 08:54
Erstens kannst Du m1009 schon wirklich glauben in diesen Fragen. Wenn jemandem, dann ihm.
Zweitens zeigt die elementarste Logik, dass es tatsächlich so ist. Du führst ein Gut, dass grundsätzlich einer Verzollung unterliegt, auf das Gebiet der RF ein. Aufgrund einiger Bestimmungen bist Du unter ganz genau definierten Umständen für genau festgelegte Zeiträume von der Verzollung befreit. Alle diese Bestimmungen haben zum Inhalt, dass das Gut spätestens zu diesem definierten Moment entweder ausgeführt oder verzollt wird.
Damit ist alles gesagt. Wenn es nicht ausgeführt wird, musste also zahlen. Warum du es nicht ausführst, ist dein Problem. Geklaut, verschrottet, verschenkt, in Luft aufgelöst. Sch...egal. Nicht ausgeführt. Punkt.
Zweitens zeigt die elementarste Logik, dass es tatsächlich so ist. Du führst ein Gut, dass grundsätzlich einer Verzollung unterliegt, auf das Gebiet der RF ein. Aufgrund einiger Bestimmungen bist Du unter ganz genau definierten Umständen für genau festgelegte Zeiträume von der Verzollung befreit. Alle diese Bestimmungen haben zum Inhalt, dass das Gut spätestens zu diesem definierten Moment entweder ausgeführt oder verzollt wird.
Damit ist alles gesagt. Wenn es nicht ausgeführt wird, musste also zahlen. Warum du es nicht ausführst, ist dein Problem. Geklaut, verschrottet, verschenkt, in Luft aufgelöst. Sch...egal. Nicht ausgeführt. Punkt.