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Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 01 Mär 2017, 09:24
von Saboteur
m5bere2 hat geschrieben: Also nicht, dass die in Berlin sonderlich freundlich wären, aber deren Notar war immer die Kompetenz und Gelassenheit in Person! Den konnte man alles fragen, ..
Der ist - meines Wissens - nicht mehr da. Nun sitzt da ein Schnösels der noch ich mal seinem Blick hebt während er die Leute auflaufen lässt :/. Echt schade... Ein sehr überzeugendes System hat der Typ. Erst werden alle Aufträge gesammelt und gestapelt
Dann abgearbeitet. So kam es das neulich die vor uns dran war mit der Nummer zwei genauso bis fast 12 warten musste bis sie den sch*** Stempel auf ihrer Übersetzung hatte. Ein Traum wenn man so wie wir mit Kleinkind da ist.

Ein anderer Mitarbeiter an einem andern Schalter meinte neulich bei einem Fehler in einem Formular mitleidig zu uns: "Ach wir ändern das hier schnell, Ihnen reicht es wahrscheinlich nachdem Sie schon bei unserem Notar waren."

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 01 Mär 2017, 10:39
von m5bere2
Saboteur hat geschrieben:Der ist - meines Wissens - nicht mehr da.
Für's Konsulat schade. Für Dinar Danifowitsch hoffe ich, dass er jetzt an einem besseren Ort ist, denn einfach hatte er es dort im Konsulat sicher nicht.
Ein Traum wenn man so wie wir mit Kleinkind da ist.
Ja, kenne das ... wir haben es dann so gemacht, dass ich die ganze Rammelei an den Schaltern erledigt habe, während Frau mit Kind im Treppenhaus warteten, wo etwas Luft war, man stillen konnte, usw. Nur zum Vorzeigen des Kindes und zum Unterschreiben habe ich sie dann zum Schalter gerufen.

Dann hatte ich fast die ganze Rammelei hinter mir und musste nur noch bezahlen, und dann wollten die an der Kasse kein Bargeld... hab dann dem Mann vor mir in der Schlange Bares gegeben und er hat für mich mit Karte gezahlt. Die Kassenmitarbeiterin hat mir sogar eine Quittung gegeben "Damit die Frau weiß, wohin das Geld gegangen ist!" :lol:

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 15:04
von Moph
Danke für die Erklärung, ich habe aktuell vor meine in Deutschland geborene Tochter in Bonn zu registrieren.

In der Beschreibung steht auch...
Wichtig! Die Angaben (Name) der Eltern, die in der Geburtsurkunde des Kindes enthalten sind, müssen mit den Daten der gültigen Dokumente übereinstimmen, die ihre Identität bestätigen. Wenn nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ein Elternteil, der die russische Staatsbürgerschaft besitzt, den Namen oder die Patronymic geändert hat, ist es notwendig, dass sich diese Änderung in seinem russischen Pass niederschlägt.
Mein Vorname hat sich geändert und auf der Geburtsurkunde steht der deutsche Vorname.
Reicht es meinen Deutschen Reisepass mitzunehmen?

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 15:31
von m5bere2
Du meinst beim russischen Konsulat in Bonn registrieren zu lassen? Beide Elternteile sind auch Russen?
Moph hat geschrieben: Reicht es meinen Deutschen Reisepass mitzunehmen?
Offenbar ja nicht... denn die fordern ja dort, dass die Namensänderung auch in den russischen Dokumenten abgebildet ist.

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 17:58
von Moph
m5bere2 hat geschrieben: 05 Mär 2019, 15:31 Du meinst beim russischen Konsulat in Bonn registrieren zu lassen? Beide Elternteile sind auch Russen?
Ne nur ich.
Mama ist deutsch, wir sind unverheiratet.
Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch... von welchen russischen Dokumenten ist denn die Rede? Alles was ich besitze ist einen russischen Reisepass und mein Vorname darin, stimmt nicht mit dem in der Geburtsurkunde meiner Tochter, überein.

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 18:09
von m5bere2
Moph hat geschrieben: 05 Mär 2019, 17:58 Ne nur ich.
Dann wird registrieren in Bonn nicht reichen, da das Kind nicht von Geburt an Russe ist. Das wird also ein kompletter Einbürgerungsantrag, wenn auch im vereinfachten Verfahren. Da wird übrigens auch eine Einverständniserklärung der Mutter verlangt werden, sie muss also mit.
Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch... von welchen russischen Dokumenten ist denn die Rede?
Laut dem Auszug, den du zitierst: dein russischer Pass. Bist du in Russland gemeldet? Vermute nein, wenn du nur den Reisepass, nicht aber den Inlandspass.
Alles was ich besitze ist einen russischen Reisepass und mein Vorname darin, stimmt nicht mit dem in der Geburtsurkunde meiner Tochter, überein.
Versuch macht Kluch ... aber ich vermute, nach dem Absatz, den du zitierst, dass du zuerst im Konsulat deinen russischen Reisepass mit deinem neuen Vornamen aktualisieren müssen wirst.

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 18:24
von Moph
Mein RUS Reisepass ist quasi neu :lol: bei der Beantragung musste ich die Namensänderung auch nachweisen.
Ich muss ja eigentlich nur beweisen, dass ich es bin, der in der Geburtsurkunde steht.
Wäre schön wenn hier jemand aus Erfahrung berichten würde.

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 18:59
von Bobsie
Und warum legst Du die Geburtsurnde und den Reisepass nicht zusammen vor?
Das ist doch wohl der normale Ablauf. :roll:

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 20:36
von Zejtnot
Boobsie, weil sie dann sagen: Sie sind ja nicht der Vater, da steht ja ein ganz anderer Name.

Wenn also in der Geburtsurkunde "Waldemar Müller" steht, aber im Pass "Владимир Мюллер", dann muss man halt erst einmal nachweisen, dass sich der Vorname des Vaters irgendwann von Wladimir in Waldemar geändert hatte. Das ist ziemlich logisch, sonst muss man davon ausgehen, dass jemand anderes der Vater ist.

Re: Kind deutsch/russischer Elter, russische Staatsangehörigkeit beantragen

Verfasst: 05 Mär 2019, 20:47
von Bobsie
Zejtnot hat geschrieben: 05 Mär 2019, 20:36 Boobsie, weil sie dann sagen: Sie sind ja nicht der Vater, da steht ja ein ganz anderer Name.
Stimmt!
Wenn also in der Geburtsurkunde "Waldemar Müller" steht, aber im Pass "Владимир Мюллер", dann muss man halt erst einmal nachweisen, dass sich der Vorname des Vaters irgendwann von Wladimir in Waldemar geändert hatte. Das ist ziemlich logisch, sonst muss man davon ausgehen, dass jemand anderes der Vater ist.
Dann würde ich doch aber erst einmal dafür sorgen, dass man erkennen kan, dass der Besitzer des Passes und der Geburtsurkunde ein und die selbe Person sind. Ansonsten kannst Du alle weiteren Aktivitäten vergessen.