Meiner Meinung nach nur, wenn sie in Russland wohnt - dann greifen irgendwelche Vereinfachungen, welche aber in aller Regel die Abgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erfordern. Wie genau dies ausgelegt wird, habe ich hier http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19191 mal aufgeschrieben.Cska hat geschrieben:Mal eine andere Frage. Meine Freundin ist "Deutschrussin" und wurde hier geboren. Die Familie konnte keine zwei Monate mit der Ausreise damals warten. Hat sie eine Chance auf die Staatsbürgerschaft?
Wenn Euer Kind in Russland zur Welt kommt, hat es automatisch beide Staatsbürgerschaften. (Den Deutschen ist es bei binationalen Eltern egal, die deutsche Staatsangehörigkeit gibt es unabhängig vom Geburtsort. Die Russen geben ihre Staatsangehörigkeit nur automatisch, wenn das Kind in Russland geboren wurde oder beide Eltern Russen sind oder das Kind sonst staatenlos wird.)Wir beide bekommen auch bald Nachwuchs, habe mitgekriegt das die Kinder eine Staatsbürgerschaft bekommen haben obwohl nur ein Elternteil russisch war und das andere Elternteil deutsch.
Da Du aber Russe bist, kann die russische Staatsbürgerschaft auch nach Geburt in Deutschland beantragt werden und wird in aller Regel auch gegeben.


