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Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 05 Aug 2017, 00:59
von simdo
Herzlichen Dank für all die guten Antworten. Wir werden überlegen, was gut ist. Er ist ja nun mal deutsch und russisch, die Verwandtschaft hier und dort, da wäre es eigentlich angebracht, wenn er beide hätte. Schauen wir mal.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 05 Aug 2017, 01:08
von Saboteur
simdo hat geschrieben: Er ist ja nun mal deutsch und russisch, die Verwandtschaft hier und dort, da wäre es eigentlich angebracht, wenn er beide hätte.
Ganz genauso sehe ich das auch. Einen Nachteil konnte ich bisher nicht erkennen!
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 05 Aug 2017, 13:13
von paramecium
Zejtnot hat geschrieben:Letztlich ist die Frage also ganz einfach: Wenn man seinem Kind die Möglichkeit geben will, jederzeit nach Russland reisen oder in Russland leben zu können, so sollte man die russische Staatsbürgerschaft beantragen.
....
Die Alternative wäre keine russische Staatsbürgerschaft, womit er dann aber später immer als Ausländer nach Russland reisen müsste. Er verliert damit die Flexibilität, jederzeit und problemlos die zweite Heimat zu besuchen. Könnte aber theoretisch dauerhaft in Russland leben ohne Risiko der Wehrpflicht, beispielsweise auf Basis eines Arbeitsvisums.
Eine kurze Nachfrage hierzu:
Bis zu welchem Alter kann man denn für sein Kind denn noch "problemlos" die russische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft erwerben. Bis zum 18.Lebensjahr?
Situation bei uns: Unsere Tochter ist 9. Monate alt, Mutter Russin (Wohnsitz in Deutschland, zusätzlich noch gemeldet in Eigentumswohnung in Russland), ich (Vater) Deutscher (Wohnsitz Deutschland), wir haben keine Pläne irgendwann einmal nach Russland auszuwandern. Als Vorteil sehen wir neben der visumfreien Einreise für unsere Tochter zu ihrer Verwandtschaft unter anderem auch, dass möglicherweise (bedenkt man die Richtung in der sich Russland gerade entwickelt) später einmal Erbansprüche (Wohnung) für einen russischen Staatsbürger sicherer vor dem Zugriff des russischen States sind, als für einen Ausländer.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 05 Aug 2017, 18:02
von m1009
Innerhalb des 1. Monats nach der Geburt. So zumindest fuer in Russland geborene zukünftige Doppelstaatler. Bei Ueberschreitung gibts halt eine Strafe... Hecht spielen fuer W.W. z.B.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 06 Aug 2017, 00:06
von Saboteur
m1009 hat geschrieben:Innerhalb des 1. Monats nach der Geburt. So zumindest fuer in Russland geborene zukünftige Doppelstaatler..
Für in Schland geborene ist es anders. Bei unserem Sohn haben wir uns nach 1,5 Jahren gekümmert. Das ging problemlos.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 08 Aug 2017, 10:38
von m5bere2
m1009 hat geschrieben:Innerhalb des 1. Monats nach der Geburt. So zumindest fuer in Russland geborene zukünftige Doppelstaatler. Bei Ueberschreitung gibts halt eine Strafe... Hecht spielen fuer W.W. z.B.
Was meinst du denn damit? Wir haben im 1. Monat nach der Geburt unseres in Russland geborenen Sohnes nix gemacht.
Was hätten wir denn machen müssen?
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 08 Aug 2017, 14:13
von Zejtnot
Ich meine er meint die Meldung der vorhandenen zweiten Staatsbürgerschaft. Dafür wurde er bestraft. Bei Dir war es nun aber genau umgekehrt - von Dir wollten sie ohne deutsche Dokumente die Meldung nicht annehmen.
Aber die russische besteht ja bei Geburt in Russland sowieso, ebenso wie die deutsche.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 08 Aug 2017, 16:55
von m1009
Ich meine er meint
Genau.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 08 Aug 2017, 17:27
von m5bere2
Ach so, ja ... gemeldet haben wir. Frist war allerdings 60 Tage (musste also noch schnell deutsche Dokumente ranschaffen). Die Staatsbürgerschaft selber beantragen mussten wir aber nicht, deswegen wunderte ich mich.
Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?
Verfasst: 11 Dez 2017, 23:54
von Mineralf
Saboteur hat geschrieben:m1009 hat geschrieben:Innerhalb des 1. Monats nach der Geburt. So zumindest fuer in Russland geborene zukünftige Doppelstaatler..
Für in Schland geborene ist es anders. Bei unserem Sohn haben wir uns nach 1,5 Jahren gekümmert. Das ging problemlos.
Habt ihr vor dem Antrag Rücksprache mit der deutschen Staatsangehörigkeitsstelle gehalten? Bei mir sind die nämlich nicht kooperativ. Wo bekomme ich sonst eine schriftliche Aussage dass der Antrag die deutsche nicht gefährdet? Mache ich mir zu viele Gedanken?
Siehe auch meinen eigenen Post:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=19744