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Re: Habe ich Recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Verfasst: 17 Feb 2018, 18:24
von Arthur4312
Axel hat geschrieben:600 € ist nur geschätzt, könnte auch etwas höher sein, Pass erneuern, Strafgebühr + Austrittsgebühr + 255 € Einbürgerung.
Dokumente kannst Du auch hinschicken, aber wenn du vorbeikommen musst, dann musst du auch persönlich vor Ort sein, guten Freund hinzuschicken geht nicht.
Man kann auch zum Arzt des Vertrauens gehen, sich einen Tag krank schreiben, um hinzufahren.
Hier siehst du die Bedingungen für den Austritt, allein der ``beratende´´ Service des Konsulats kostet Dich 61 € (Steht unten)
https://hamburg.mid.ru/vyhod-iz-grazdan ... om-poradke
Ansonsten wird Dich alles eher an Nerven und Zeit kosten. Hatte auch schon mit der russischen Botschaft zu tun, arbeiten langsam, unfreundlich, Telefonleitung nie belegt. Viel Glück.
Na, wenn dass nicht mal motivierend klingt !!

Ich glaube, ich suche mir lieber jemanden, der das alles für mich erldigt, der darauf spezialisiert ist mit dem russischen Konsulaten zu arbeiten. Nur das ist wirklich die einzig sicherste Methode um dort geschont aus der Sache rauszukommen. Danke für die Hilfe, ich werde demnächst mein bestes versuchen
Re: Habe ich Recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Verfasst: 17 Feb 2018, 19:22
von Arthur4312
Axel hat geschrieben:600 € ist nur geschätzt, könnte auch etwas höher sein, Pass erneuern, Strafgebühr + Austrittsgebühr + 255 € Einbürgerung.
Dokumente kannst Du auch hinschicken, aber wenn du vorbeikommen musst, dann musst du auch persönlich vor Ort sein, guten Freund hinzuschicken geht nicht.
Man kann auch zum Arzt des Vertrauens gehen, sich einen Tag krank schreiben, um hinzufahren.
Hier siehst du die Bedingungen für den Austritt, allein der ``beratende´´ Service des Konsulats kostet Dich 61 € (Steht unten)
https://hamburg.mid.ru/vyhod-iz-grazdan ... om-poradke
Ansonsten wird Dich alles eher an Nerven und Zeit kosten. Hatte auch schon mit der russischen Botschaft zu tun, arbeiten langsam, unfreundlich, Telefonleitung nie belegt. Viel Glück.
Ich habe im Internet einen interessanten Beitrag gefunden,
http://palm-bonn.de/einbuerge.htm
Zitat § 12 StAG:"Nur in Ausnahmefällen kann die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen". "Ihnen erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen (Beispiel: Sehr hohe Entlassungsgebühren etwa in den Fällen Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Usbekistan, Russland, die sehr hohe Gebühren verlangen. Unzumutbar sind Entlassungsgebühren dann, wenn sie das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen nicht unerheblich übersteigen. Generell gesprochen: Bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden)"
Trifft das nicht auf mich zu? Ich meine, ich verdiene ungefähr 1000 und paar zerquetschte (1399 Euro Brutto) Euro im Monat durch meinen momentanen Job und die Gesamtkosten würden warscheinlich die 1000der Grenze knacken. 255Einbürgerung+25Test+Pass erneuern (meine Eltern können das nicht machen, weil Insolvenz)+Pass beantragen 80 Euro und dann noch die restlichen Beratungs- und Austritts und Pendelkosten, die auf mich zukommen werden. Könnte ich mit dieser Begründung zum Ausländerbüro gehen? Ergibt ja eigentlich Sinn, da wie im § 12 StAG zitiert wenn Russland hohe Austrittsgebühren verlangt, also muss das ja irgendwie bekannt sein, oder nicht? Damit hätte ich doch zumindest das Recht mir eine Doppelstaatsbürgerschaft anzulegen, oder was meinst du?
Re: Habe ich Recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Verfasst: 17 Feb 2018, 19:27
von m5bere2
Arthur4312 hat geschrieben:Ergibt ja eigentlich Sinn, da wie im § 12 StAG zitiert wird Russland hohe Austrittsgebühren verlangt
Im § 12 StAG werden keine Beispielländer angeführt:
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12.html
Das hat deine Quelle da reininterpretiert.
De facto werden sehr wenige Leute unter Beibehalt einer russischen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Aber Versuch macht kluch, den nimmt dir hier keiner ab. Wir sind hier eher in anderer Richtung unterwegs, von Deutschland nach Russland.
Was du brauchst, ist ein anderes Forum: info4alien.de
Re: Habe ich Recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Verfasst: 17 Feb 2018, 19:31
von Arthur4312
m5bere2 hat geschrieben:Arthur4312 hat geschrieben:Ergibt ja eigentlich Sinn, da wie im § 12 StAG zitiert wird Russland hohe Austrittsgebühren verlangt
Im § 12 StAG werden keine Beispielländer angeführt:
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12.html
Das hat deine Quelle da reininterpretiert.
De facto werden sehr wenige Leute unter Beibehalt einer russischen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Aber Versuch macht kluch, den nimmt dir hier keiner ab. Wir sind hier eher in anderer Richtung unterwegs, von Deutschland nach Russland.
Was du brauchst, ist ein anderes Forum: info4alien.de
Oh, das mag wirklich stimmen... Ok, ich glaube, ich versuche es nochmal auf deiner genannten website! Danke nochmals für die HIlfe, ich werde mein Glück dort versuchen.