Verfasst: 11 Mär 2005, 20:12
Bei uns muss sich die einladende Person pro Gast für [einen Fünftel des (hunderttausendfachen eines Frankens)] verbürgen. D.h. man haftet bis zu der Summe persönlich für ggf. entstehende Kosten. Und muss meistens auch den Nachweis erbringen; das kommt aber darauf an wie bekannt (+ oder -) man bei der jeweiligen Gemeinde ist...
Die Handhabung ist je nach Kanton geringfügig unterschiedlich. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass die Gäste (also die Personen in Russland) an der CH-Botschaft einen Kapitalnachweis vorlegen, um die einladende Person von der Haftungsschuld zu entbinden.
Alles in Allem etwa die selbe Geschichte...
...wenigstens keine, durch ein fadenscheinig begründetes Argument, versteckte Aufnahme in eine DNA-Datenbank.
Dave
Die Handhabung ist je nach Kanton geringfügig unterschiedlich. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass die Gäste (also die Personen in Russland) an der CH-Botschaft einen Kapitalnachweis vorlegen, um die einladende Person von der Haftungsschuld zu entbinden.
Alles in Allem etwa die selbe Geschichte...
...wenigstens keine, durch ein fadenscheinig begründetes Argument, versteckte Aufnahme in eine DNA-Datenbank.
Dave