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Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 11 Jul 2018, 14:35
von knutella2k
Ich kann/konnte mich selbst in meinem eigenem Haus nie registrieren.
Oha, das ist bitter..

@Zejtnot: Danke für die Links. Der Beitrag der AHK steht der (wohl gut gemeinten, aber praxisfernen) Neuregelung ja auch sehr kritisch gegenüber.

Dem Roedl+Partner-Newsletter entehme ich, dass einem HQS eine 90Tage-Frist zur Registrierung zusteht- nicht wie allgemein geregelt nur 7.
Das ist ja auch schon mal was.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 11 Jul 2018, 17:46
von Zejtnot
m1009 hat geschrieben: 11 Jul 2018, 12:48Ich kann/konnte mich selbst in meinem eigenem Haus nie registrieren.
Dafür gab es aber bislang einen Passus. Der wurde mir vom FMS explizit erläutert, jedoch konnte dies nur persönlich und nicht per Vollmacht geschehen.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 12 Jul 2018, 00:59
von m1009
knutella2k hat geschrieben: 11 Jul 2018, 14:35 dass einem HQS eine 90Tage-Frist zur Registrierung zusteht-
Das Problem ist, die 90 Tage Frist kennt ausser dem Gesetzbuch, einigen HQ Visum Inhabern und mit viel Glueck der zustaendige FMS Mitarbeiter, niemand.

Wenn man nicht reist, sollte dies kein Problem sein. Wenn jedoch eine aktive Reisetaetigkeit im neuem Job ansteht, empfehle ich dringend, sich an die 7-Tage Regelung zu halten. Kaum ein Hotel kennt die 90-Tage Frist, die Hotel-Mitarbeiter weisen den Gast lieber ab, als sich in die Pflicht nehmen zu lassen. Ich hatte das ein paar mal durch, trotz Vorlage des Gesetz-Textes waren die Hotel-Angestellten nicht zu erweichen.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 12 Jul 2018, 09:43
von knutella2k
...verstehe. Theoretisch sollte ich in dem neuen Job nicht viel durch Gegend reisen, aber wer weiß..

Und ich wollte schon nach einiger Überlegung fragen, ob man nicht mit einem HQ-Visum einreist, und wenn man keinen willigen "Registrator" findet nach knapp 90Tagen wieder ausreist - Nur am anschließend sofort erneut einzureisen. Wäre in dem Falle die 90-Tage-Frist erneut gültig?
Ja ich weiß, dass klingt sehr nach Bauernschläue... :roll:

Noch eine Frage: Was bedeutet FMS? Habe das hier jetzt schon ein paar mal gesehen..

VG aus dem (endlich) verregneten FFO!

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 12 Jul 2018, 12:19
von Zejtnot
knutella2k hat geschrieben: 12 Jul 2018, 09:43Noch eine Frage: Was bedeutet FMS? Habe das hier jetzt schon ein paar mal gesehen..
Federalnaya migracionnaya sluzhba - Förderaler Migrationsdienst, also die Ausländerbehörde. Diese Bezeichnung ist aber strenggenommen veraltert, seit dieses Amt wieder dem Innenministerium angegliedert wurde.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 12 Jul 2018, 22:02
von knutella2k
Zejtnot hat geschrieben: 12 Jul 2018, 12:19 Federalnaya migracionnaya sluzhba - Förderaler Migrationsdienst
Okay, danke.

Wir werden uns am Wochenende mal über ein weiteres Vorgehen beraten.

Schönen Abend und Grüße

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 18 Jul 2018, 21:19
von knutella2k
Guten Abend,

der Plan ist nun wie folgt:

Die Zeit, die noch bis zum Umzug bleibt, wird zur (informativen) Wohnungssuche genutzt. Sehr wahrscheinlich aber werde ich erstmal direkt bei meiner Freundin einziehen. Zumal ihre derzeitige Wohnung eine gute Lage zu unser beider Arbeitsplätze bietet. Da wir ja beide Ausländer in der RF sind, lässt sich so die Vermiterin vielleicht auch eher auf einen Registrierungsdeal ein - auch wenn es uns den einen oder anderen Rubel mehr kosten sollte.

Falls es keinen Deal gibt, bleibt für mich immer noch eine Frist von 90Tagen zum anderweitig registrieren oder im Notfall die Aus- und Wiedereinreise.

Im Gespräch kamen noch zwei Fragen auf:
  • Kann man diesem Registrierungswahnsinn durch eine Aufenthaltserlaubnis und spätere Niederlassungserlaubnis entgehen? Oder muss man sich trotzdem bei jeder Wieder-Einreise erneut registrieren (lassen)?
  • Meine Freundin ist ja kasachische Staatsbürgerin und benötigt für ihren Aufenthalt in der RF kein Visum. Sie bekommt direkt diese "Migrationskarte", die wohl alle bekommen. Erst mit dem Zweck "Studium", jetzt für die "Arbeit". Als Studentin musste Sie sich mit dieser Karte alle drei Monate über die Uni registrieren lassen. Ist das als "Arbeiter" genauso? Wisst ihr da vielleicht etwas?
Vielen Dank, viele Grüße und schönen Abend!
knutella2k

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 00:17
von m1009
Du brauchst zur RVP (voruebergehende Aufenthaltsgenehmigung) einige Voraussetzungen. KAZ Frau reicht da leider nicht.... HQ Visum ist da deutlich unkomplizierter.

2. Frage hab ich nicht verstanden. Kann an meinem IQ liegen.

Hut Szenen hab ich leider nicht. Auch keine von Bars aus Afrika.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 04:58
von m5bere2
Als Arbeiter (mit Arbeitsvisum) musst du dich nur nach jeder Wiedereinreise und jeder Hotelübernachtung wieder am Wohnort registrieren, alle drei Monate ist unnötig.

Als Hochqualifizierter hast du sofort Anspruch auf einen Vid na Schitelstwo (Niederlassungserlaubnis) für Hochqualifizierte. Wenn du den hast, kannst du damit einen dauerhaften Wohnsitz registrieren und musst dich nicht mehr bei jeder Wiedereinreise registrieren. Wenn du mit dem Vid 5 Jahre in Russland gelebt hast, kannst du die russische Staatsangehörigkeit beantragen. Deine Frau/Freundin, sofern ihr bis dahin drei Jahre verheiratet sein solltet, hat dann auch Anspruch auf Einbürgerung, sogar im vereinfachten Verfahren. Wenn ihr verheiratet seid, kriegt sie als Familienangehörige eines Hochqualifizierten auch eine Niederlassungserlaubnis.

Je nach Beruf kann man die 5 Jahre bis zur Einbürgerung auch auf drei Jahre abkürzen. Im Moment wird auch über vereinfachte Einbürgerung von ausländischen Studenten diskutiert, die einen sehr guten Abschluss gemacht haben. Könnte für die Freundin eventuell interessant sein.

Im Prinzip hast du wahrscheinlich bisher noch nicht über eine russische Staatsangehörigkeit nachgedacht. Aber rein pragmatisch betrachtet ist es einfach praktisch, wenn man als Paar mindestens eine gemeinsame Staatsangehörigkeit hat, um nicht bürokratieverschuldet oder aus politischen Launen heraus plötzlich getrennt dazustehen. DE/KZ ist in dieser Hinsicht sicher nicht die beste Kombination.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 09:03
von m1009
m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 04:58

Als Hochqualifizierter hast du sofort Anspruch auf einen Vid na Schitelstwo (Niederlassungserlaubnis) für Hochqualifizierte.
Stimmt, den hatte ich vergessen. Problem ist, der Arbeitgeber muss da mitmachen.