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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 16:02
von knutella2k
inorcist hat geschrieben: 07 Okt 2018, 15:57
Übrigens ging's mit bei jedem Umzug so, dass ich noch viel zu lange an meinen alten Kontoverbindungen, Handynummern etc festgehalten habe. Effektiv braucht man sie nicht mehr lange nach dem Umzug.
Da hast du sicherlich Recht, momentan kann ich noch nciht abschätzen ob es über eine - sagen wir 3-jährige - Auslandserfahrung hinaus geht, und somit vielleicht erstmal meine Euro-Konten behalten.
inorcist hat geschrieben: 07 Okt 2018, 15:57
Von den 16 Jahren, die ich jetzt im Ausland lebe, war ich die ersten fünf noch in DE bei meinen Eltern gemeldet.
Wie lief das bei dir in den ersten 5Jahren steuertechnisch ab?
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 16:06
von m5bere2
knutella2k hat geschrieben: 07 Okt 2018, 14:21
"
Wird der Wohnsitz in Deutschland trotz Auslandstätigkeit nicht aufgegeben, sind auch die Auslandsbezüge des Auslandstätigen unbeschränkt lohn- oder einkommensteuerpflichtig.
Allerdings, mit Wohnsitz in Deutschland bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, mit deinem Welteinkommen.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 16:09
von knutella2k
Wenn dem so ist, ist das für mich ein K.O.-Kriterium für eine Meldeadresse in Deutschland. Ärgerlich.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 16:14
von m5bere2
knutella2k hat geschrieben: 07 Okt 2018, 16:09
Wenn dem so ist
Das ist Paragraph 1 Punkt 1 des Einkommenssteuergesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Im Übrigen: wenn du dich nicht abmeldest, fühlt sich in Russland auch kein Konsulat für dich zuständig. Also einen Reisepass verlängern, ein beglaubigtes/apostilliertes polizeiliches Führungszeugnis bestellen, eine Geburt anmelden, eine neue Geburtsurkunde für dich bestellen, das geht dann alles nicht über das Konsulat, die wollen immer die Abmeldebestätigung.
Wegen der Krankenversicherung nach Deutschland: du kannst, wenn du nach Deutschland möchtest, auch eine deutsche Incoming-Versicherung abschließen, die man normalerweise für Ausländer abschließt, die man nach Deutschland einlädt. Aber immer schön das Kleingedruckte lesen, ob sie auch für deutsche Staatsbürger gilt, die in Deutschland abgemeldet sind. Bei russischen Auslandskrankenversicherungen auch immer schön das Kleingedruckte lesen, ob sie auch in dem Land gilt, wo der Versicherte die Staatsangehörigkeit hat (viele schließen das aus).
Viele russische Banken bieten wohlhabenden Kunden kostenlos eine Auslandskrankenversicherung an. Bei Alfabank und VTB weiß ich, dass sie auch im Land der Staatsangehörigkeit gelten, ich habe aber zum Glück noch keinen Versicherungsfall gehabt, sodass ich nicht weiß, wie gut diese Versicherungen in der Praxis sind.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 16:22
von knutella2k
Uiui, da hast du gleich den passenden Paragraphen rausgefischt - danke dir!
Das mit den Konsulaten hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Aber klar, wenn man in D gemeldet ist, muss alles über das dortige Meldeamt abgewickelt werden.
Ok, dann ist die Sache klar für mich.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 16:34
von m5bere2
Übrigens habe ich trotz Abmeldung immer noch eine ordentliche Adresse im Personalausweis. Auch im Reisepass steht bei mir noch Berlin als Wohnort. Aber Post kann ich dahin nicht bekommen, war ne Mietwohnung, da wohnt jetzt jemand anders. ;-)
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 17:21
von Bobsie
m5bere2 hat geschrieben: 07 Okt 2018, 16:34
Auch im Reisepass steht bei mir noch Berlin als Wohnort. )
Im Reisepass steht kein Wohnort, da steht nur der Ort der ausstellenden Behörde.

Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 17:24
von m5bere2
Bobsie hat geschrieben: 07 Okt 2018, 17:21
Im Reisepass steht kein Wohnort, da steht nur der Ort der ausstellenden Behörde.
Du willst mir also weismachen, dass der Ort der ausstellenden Behörde im Reisepass mit "Wohnort" bezeichnet wird und das Feld deshalb dreifach vorhanden ist, weil der Ort der ausstellenden Behörde sich ändern kann? Klugscheißen kann ich alleine.
wohnort.jpg
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 17:35
von Bobsie
Sorry, das lese ich in meinem bisher schon ganz schön langen Leben zum ersten Mal. Und das ist immerhin schon mein 5. Reisepass.
![Gähn [gaehn]](./images/smilies/gaehn.gif)
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 19:16
von m1009
knutella2k hat geschrieben: 07 Okt 2018, 15:43
Kannst du das bitte ewas genauer erläutern? War genau war das für eine Versicherung? Also gültig für RU+Ausland? Oder zusätzlich zu bestehenden Versicherung für Ru-Inland?
Eine stinknormale Auslandskrankenversicherung. 30.000 Deckungssumme. Fuer RUS hatte ich ueber den Arbeitgeber eine RUS "Privatversicherung"....