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Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 26 Dez 2018, 06:58
von m1009
Da hat sich dann zwischenzeitlich was geändert: Ich musste beim Abholen der RWP ein ziemlich langes Formblatt unterschreiben, wo neben anderen Dingen auch die Verpflichtung zur Registrierung innerhalb von 7 Werktagen aufgelistet ist. Wurde auch von der Beamtin, die mir meinen Pass mit Stempel (ohne Adressangabe) ausgehändigt hat, nochmal explizit auf die notwendige Registrierung hingewiesen.
Eben. Genau wie bei mir. 7 Tage.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 26 Dez 2018, 11:15
von Bobsie
Zwischenzeitl?.... Bei mir war das Ende Juni 2017. :cry:

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 27 Dez 2018, 12:56
von m1009
Man sollte (uij....) in RUS nix verallgemeinern.... was am Asowschen Meer funktioniert, muss noch lange nicht in Moskau oder Novosibirsk 1:1 umsetzbar sein....

Ich musste ein A5 Blatt unterschreiben, wenn ich mich nicht innerhalb von 7 Tagen bei der oertlichen Migrationsbehoerde meine RVP registriere, verfaellt diese.
In Novosibirsk reicht dagegen vielleicht eine vremenaja Registrazia....

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 08 Jan 2019, 13:33
von Norbert
Formblätter sind das eine, aber es gibt ja auch noch Gesetze. Und im Gesetz steht klar: 7 Tage nach Ankunft am ständigen Wohnsitz hat man sich zu registrieren.

Wenn man also seine RWP im Ausland bekommt oder selbst vor Ort, der ständige Wohnsitz noch nicht verfügbar ist, dann kann das auch Wochen später sein. Bis dahin muss man sich dann vorläufig per Уведомление registrieren oder eben nirgends länger als 7 Tage sein.

Das ist nicht nur graue Theorie sondern das habe ich mit meinem FMS vor einiger Zeit per Widerspruch gegen die verhängte Strafe so durchgespielt. Bestraft wurde ich aber natürlich schon, nur war mein Widerspruch erfolgreich. Ob man sich den Stress antun will, steht auf einem anderen Blatt.

Ungültig wird die RWP dadurch aber ganz sicher nicht. Das Gesetz will ich sehen ...

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 08 Jan 2019, 14:47
von m5bere2
RWP/Vid wird laut Gesetz ungültig, wenn man nach drei Jahren immer noch keinen festen Wohnsitz hat.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 09 Jan 2019, 23:03
von jackie_rs
Was steht im Gesetz, 7 Kalender- oder Werktage? Ich bin nämlich am 31. abends hier angeflogen und seit dem hatte das MFZ zu und dementsprechend laufe ich immer noch ohne Registrierung rum...

Und jedes Mal wenn ich mit meiner RVP nach 90 Tagen oder Ausreise diesen Papierstreifen mache (bei den örtlichen GUMVD-Frauen die mit im MFZ sitzen), sagen sie mir ich soll mir den Eigentümer greifen und mir nen Stempel machen lassen. Nachdem der unwillige Eigentümer mittlerweile nicht mehr Eigentümer ist, hat der Rest eigentlich zugestimmt das mit mir zu machen, nun hat anscheinend allerdings einer angeblich auf der Seite des MFZ gelesen das Ausländer sich nur in ihrer eigenen Wohnung dauerhaft registrieren lassen können ???

Ich gehe mal stark davon aus dass das Quatsch ist, wenn mich die Tanten da selbst immer schon Stempel machen schicken. Nächste Frage, was muss man da eigentlich genau vorlegen? Die Rede war immer nur von свидетельство собственника, aber braucht es vllt noch nen Mietvertrag oder sowas?

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 10 Jan 2019, 05:10
von m5bere2
jackie_rs hat geschrieben: 09 Jan 2019, 23:03 hat anscheinend allerdings einer angeblich auf der Seite des MFZ gelesen das Ausländer sich nur in ihrer eigenen Wohnung dauerhaft registrieren lassen können ???
Ja, ist so. Ausländer können sich nur in ihrer eigenen Wohnung dauerhaft registrieren. Ansonsten muss dich derjenige registrieren, der dich bei sich wohnen lässt. Hier steckt der Teufel in der Wortwahl: wer registriert wen. In der Regel registriert nicht der Ausländer sich, sondern der Vermieter registriert den Ausländer.
man da eigentlich genau vorlegen? Die Rede war immer nur von свидетельство собственника, aber braucht es vllt noch nen Mietvertrag oder sowas?
Wenn der Eigentümer dabei ist, reicht die Eigentumsurkunde. Wenn es nur um den Papierstreifen geht, sollte selbst der Eigentümer überflüssig sein und es reicht jemand mit Propiska in der Wohnung.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 10 Jan 2019, 22:59
von sapientia
Leider hab ich es auch nicht auf Anhieb mit der festen Registrierung (Stempel im Pass) geschafft, sondern musste erstmal auf die Variante Papierstreifen/Zettelwirtschaft umsteigen ... mein örtliches MFZ (St. Petersburg) macht nur die Zettelregistrierung und das FMS hat sehr garstige Öffnungszeiten.
jackie_rs hat geschrieben: 09 Jan 2019, 23:03 Was steht im Gesetz, 7 Kalender- oder Werktage?
Das sollten Werktage sein ...
jackie_rs hat geschrieben: 09 Jan 2019, 23:03 wenn ich mit meiner RVP nach 90 Tagen
Witzigerweise machen die Petersburger MFZs ohne Probleme Zettelregistrierungen für über 90 Tage - es lebe die Bürokratie! :D
m5bere2 hat geschrieben: 10 Jan 2019, 05:10 Wenn der Eigentümer dabei ist, reicht die Eigentumsurkunde.
Ich bin ehrlich gesagt auch noch nicht ganz durchgestiegen, was man da eigentlich anschleppen soll ... In dem Antrag ist auf jeden Fall die Rede von einem Dokument, dass die Grundlage der Registrierung bestätigt (Mietvertrag, Eigentumsurkunde etc.)
Aber was mache ich, wenn ich weder Eigentümer bin noch zur Miete wohne? ???

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 11 Jan 2019, 05:22
von m5bere2
sapientia hat geschrieben: 10 Jan 2019, 22:59 Aber was mache ich, wenn ich weder Eigentümer bin noch zur Miete wohne? ???
Im Falle des Papierstreifens: denjenigen da hinschleppen, der dort registriert ist und dich dort wohnen lässt, denn DER muss dich registrieren, nicht du dich. Du bist bei der Prozedur völlig unnötig, musst nicht mal selbst zum FMS mitkommen.

Übrigens, selbst wenn du zur Miete wohnst ist es nicht Fakt, dass ein Mietvertrag existiert. In Russland wird oft ohne Mietvertrag gemietet. ;)

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 11 Jan 2019, 10:06
von Bobsie
Ich verstehe die ganze Diskussison nicht, zu jeder Wohnung gehört ein ordnungsgemäss geführtes Hausbuch. Mit diesem Hausbuch geht man zur Meldestelle, da wird man eingetragen und bekommt seine Einteagung in den Pass. Und das war es dann. Nach einem Jahr dann wieder melden.