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Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 11 Nov 2019, 14:23
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben: 11 Nov 2019, 12:38 Vorteile bringts auch keine Wirklichen(ausser Rente und Reisen in GUS-Staaten)....kannst auch auf Vid bleiben, vom Prinzip her.
Die Staatsbürgerschaft bringt sogar einige Nachteile bezüglich Valuta-Operationen. Obwohl ich im Moment in Deutschland lebe, darf mir ein Unternehmen in Russland beispielsweise keine Euro überweisen. Ausschließlich Rubel sind erlaubt. Etc.

(Ich will mich aber nicht beklagen, mit solchen Beschränkungen muss man einfach leben, wenn man Doppelstaatler sein will.)

Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 11 Nov 2019, 18:54
von m5bere2
Also ich habe durch die russische StAng schon erhebliche Vorteile. Das elementarste Beispiel: jeden Monat zusätzliche 23 000 Rubel auf dem Konto. :-)

Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 11 Nov 2019, 19:12
von bella_b33
soviel verdiene ich nicht, sorry.....kann ich nicht mitreden

Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 11 Nov 2019, 20:10
von Zejtnot
Der für mich entscheidenste Vorteil wäre: Russische Rentenansprüche bekommt man wohl nur ausgezahlt, wenn man vor Ort in Russland ist oder die russische Staatsangehörigkeit hat.

Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 11 Nov 2019, 20:56
von bella_b33
achso...es gibt wenigstens ein ODER....ich war bisher in dem Glauben, daß man nur mit RU-Staatsangehörigkeit Rentenansprüche hat.

Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 14 Nov 2019, 09:52
von knutella2k
bella_b33 hat geschrieben: 11 Nov 2019, 20:56 achso...es gibt wenigstens ein ODER....ich war bisher in dem Glauben, daß man nur mit RU-Staatsangehörigkeit Rentenansprüche hat.
Da Rente und Altersvorsoge auch für mich so langsam zum Thema wird..

Rentenansprüche in RU hat man mit vid na zhitelstvo wohl wie ein russ. Staatsbürger - vorausgesetzt, dass man in Summe mindestens 15 Jahre im russischen Territorium gewohnt/gelebt hat:

http://www.pfrf.ru/branches/kbr/news~2017/09/26/143330

Re: VID ohne Ehe

Verfasst: 14 Nov 2019, 11:24
von Zejtnot
knutella2k hat geschrieben: 14 Nov 2019, 09:52 Rentenansprüche in RU hat man mit vid na zhitelstvo wohl wie ein russ. Staatsbürger - vorausgesetzt, dass man in Summe mindestens 15 Jahre im russischen Territorium gewohnt/gelebt hat:

http://www.pfrf.ru/branches/kbr/news~2017/09/26/143330
Aber auch in dieser Quelle lese ich auf die Schnelle, dass man diese Ansprüche als Ausländer nur hat, wenn man bei der Auszahlung noch immer in Russland lebt. Ist man hingegen russischer Staatsbürger, so kann man seine Rente auch bei Aufenthalt im Ausland erhalten.

Zitat: "На момент обращения иностранного гражданина (лица без гражданства) за назначением социальной пенсии он должен иметь статус иностранного гражданина (лица без гражданства), постоянно проживающего на территории Российской Федерации." Nun ist die Frage sicherlich, ob man nach dem Rentenbescheid dann doch wieder umsiedeln darf ... - dies müsste man nochmal im Gesetz nachlesen.