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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 10 Apr 2020, 15:31
von Zejtnot
Wie meinte die Dame vom FMS zu mir: "Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft abgeben. Wir wollen nur, dass Sie es versuchen."

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 13 Apr 2020, 11:56
von Marco
Eddy777! hat geschrieben: 10 Apr 2020, 01:48 Sollte ja dann den Prozess der Beibehaltungsgenehmigung vereinfachen.
Auf russischer Seite sicherlich, auf deutscher Seite eher nicht, da die sich nicht um die russische Gesetzgebung scheren

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 13 Apr 2020, 12:13
von bella_b33
Marco hat geschrieben: 13 Apr 2020, 11:56 Auf russischer Seite sicherlich, auf deutscher Seite eher nicht, da die sich nicht um die russische Gesetzgebung scheren
Moin Marco,
Doch doch, genau das war(unter uns gesagt) bei mir damals ein Grund, den Antrag auf BBG ersteinmal zu verneinen.
So aus dem Gedächtnis: Mit Ihrem Antrag ist alles soweit okay, Russland sieht jedoch keine Einbürgerung unter Hinnahme einer Mehrstaatlichkeit vor. Bitte besorgen sie uns ein Schriftstück, in welchem man ihnen das zusichert....

Gruß
Silvio

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 13 Apr 2020, 13:52
von m5bere2
Marco hat geschrieben: 13 Apr 2020, 11:56 Auf russischer Seite sicherlich, auf deutscher Seite eher nicht, da die sich nicht um die russische Gesetzgebung scheren
Da scheren die sich sehr wohl drum. Eine notwendige Bedingung für die Erhaltung der Beibehaltungsgenehmigung ist, dass der Zielstaat die Einbürgerung unter Beibehalt der alten StAng erlaubt.

Und die kennen die russischen Gesetze überraschend gut.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 14 Apr 2020, 11:05
von Zejtnot
Ich stimme m5bere2 und bella33 umfassend zu. Dies war die einzige Rückfrage bei meinem Antrag, aber dafür um so hartnäckiger.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 17 Apr 2020, 07:25
von kamensky
Es tut sich was betreffend Staatsbuergerschaft behalten

https://www.finanz.ru/novosti/aktsii/an ... 1029100763

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 28 Apr 2020, 13:18
von Bl@cki
[welcome]

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 29 Mai 2020, 12:56
von Bl@cki
meine russische Frau und ich sind jetzt seit ca. 20 Jahren glücklich verheiratet und leben mit unseren 2 Töchtern in Berlin.

Meine Frau spricht sehr gut Deutsch und hat sich vorbildlich "integriert" wie man so schön sagt.

Wir denken es ist Zeit für Sie die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen und möchten die Russische aber beibehalten, da meine Frau in Moskau eine Wohnung hat, ihre Eltern noch in Moskau leben und nicht mehr die Jüngsten sind und Sie desöfteren rüberfliegt um ihnen zu helfen.

Weiss jemand ob es möglich ist die Beibehaltungsurkunde vorher zu beantragen?

Es würde keinen Sinn machen die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, da sie die russische Staatsbürgerschaft unbedingt behalten muss.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 29 Mai 2020, 13:09
von Zejtnot
Die Beibehaltigungsgenehmigung braucht man nur, wenn man eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt und die deutsche behalten möchte. Ein russisches Pendant ist mir nicht bekannt, und das russische Gesetz über Staatsbürgerschaften sieht meines Wissens auch keinen Verlust der russischen Staatsbürgerschaft bei Beantragung einer fremden vor.

Die Hürde ist hier also das deutsche StAG, welches vorsieht:
§ 10
(1) Ein Ausländer [...] ist auf Antrag einzubürgern, wenn [...] er
[...]
4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert, [...]
Die Ausnahmen dazu definiert § 12, und als aussichtsreich erscheint mir hier:
§ 12
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
[...]
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen,[...]
Regelmäßiger Reisewunsch nach Russland ist KEIN Grund, auch Verwandte dort nicht. Dafür gibt es bekanntlich vereinfachte Besuchervisa nach Visaerleichterungsabkommen. Auch eine Wohnung ist kein Grund, denn diese darf man auch als Ausländer besitzen. Da müsste es schon eine Wohnung im grenznahen Gebiet sein.

Tauglich erscheint mir - ohne dies je geprüft zu haben - der Verlust russischer Rentenansprüche! Denn diese bekommt man nur als Russe. Als Ausländer erhält man sie nur, wenn man die Rente in Russland verbringt.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Verfasst: 02 Jun 2020, 13:28
von Bl@cki
Danke Zejtnot für die Idee, werde ich mich mal erkundigen.