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Re: Grundstücksbesitz auf der Krim

Verfasst: 28 Apr 2020, 11:44
von kleinererpel
Das habe ich mir gedacht! Frage mich aber was nun mit Grundstücken passiert die schon seit Jahren im Besitz von Ausländern sind . . . .

Re: Grundstücksbesitz auf der Krim

Verfasst: 28 Apr 2020, 13:29
von m1009
Vielleicht kann Uwe Niemeier etwas dazu schreiben. Er hatte das Thema seinerzeit in seinem Blog aufgetan....

Re: Grundstücksbesitz auf der Krim

Verfasst: 28 Apr 2020, 14:50
von Norbert
Im oben verlinkten Artikel heißt es dazu:
В соответствии с частью 1 статьи 238 Гражданского кодекса РФ, если в собственности лица оказалось имущество, которое в силу закона не может ему принадлежать, это имущество должно быть отчуждено владельцем в течение года с момента возникновения права собственности. А в данном случае, с момента вступления в силу указа - 20 марта 2020 года.
Sinngemäße Übersetzung:
Gemäß Teil 1 von Artikel 238 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation [muss], wenn eine Person im Besitz von Eigentum ist, das ihr gemäß des Gesetzes nicht gehören darf, dieses Eigentum vom Eigentümer innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Eigentumsrechts veräußert werden. Und in diesem Fall ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets - 20. März 2020.

Re: Grundstücksbesitz auf der Krim

Verfasst: 28 Apr 2020, 17:10
von kleinererpel
Danke Dir für die Übersetzung!

Und schon ist er davongeflogen - der Traum vom ruhigen und sonnigem Rentnerleben auf der Krim! :cry:


Gruß

Martin