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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 02 Feb 2021, 17:37
von m5bere2
Bobsie hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:11 Seit wann gibt es für einen (Inlands)Pass eine Apostille?
Apostilliert wird die Beglaubigung des Notars auf der Kopie des Passes. Sie bestätigt, dass diese Kopie tatsächlich von einem echten Notar beglaubigt wurde, der zur Beglaubigung berechtigt war.

Es wird also nicht der Pass apostilliert und auch nicht die Kopie (beides geht wirklich nicht), sondern die Unterschrift des Notars, der die Kopie beglaubigt! All das kann man umgehen, wenn man die beglaubigte Übersetzung des Inlandspasses einfach in Deutschland machen lässt. Dann braucht es aus Russland gar nichts.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 02 Feb 2021, 18:09
von keksonline
Hat man eigentlich weniger Papierkram zu erledigen, wenn schon ein Aufenthaltstitel (unbefristet) vorliegt?

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 02 Feb 2021, 18:12
von Zejtnot
Genau wie m2bere5 es schreibt: Wenn man die beglaubigte Kopie in Russland macht, so gilt das in Deutschland nur, wenn die Beglaubigung apostilliert wurde.

Ob Du dabei ein Bonbonpapier oder einen Pass kopierst, ist schnuppe! Wichtig ist, dass die Beglaubigung in Deutschland anerkannt ist, wobei eben die Apostille hilfreich ist.
m5bere2 hat geschrieben: 02 Feb 2021, 17:37 All das kann man umgehen, wenn man die beglaubigte Übersetzung des Inlandspasses einfach in Deutschland machen lässt. Dann braucht es aus Russland gar nichts.
Es sei daran erinnert, dass Reisen im Moment nicht ganz so einfach sind. Russland kann jederzeit in die Liste der besonders gefährlichen Länder geraten und dann ist es auch für Lebenspartner wieder tabu. (Es wurde laut Spiegel sogar überlegt, Auslandsdeutschen die Einreise zu verbieten. Hat aber das AA für rechtlich nicht machbar gehalten.)
keksonline hat geschrieben: 02 Feb 2021, 18:09 Hat man eigentlich weniger Papierkram zu erledigen, wenn schon ein Aufenthaltstitel (unbefristet) vorliegt?
Für die Eheschließung nicht, für die Familienzusammenführung bei einer kooperativen Ausländerbehörde ja.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 02 Feb 2021, 20:38
von Jens76
Hallo wieder zusammen,

ihr habt mich leider ein bisschen durcheinandergebracht.

Das Ehefähigkeitszeugnis das ich an meinem Standesamt ordere ist natürlich für mich. Das braucht die Agentur in Portugal von mir!
Für die Erteilung dessen brauche ich nachfolgende Dokument lt. Email vom Standesamt

von mir: einen Personalausweis, eine erweiterte Meldebescheinigung und einen beglaubigten Geburtenregisterauszug (habe ich alles soweit, bis noch auf die Meldebescheinigung bekomme ich noch vom Standesamt)

von meiner Freundin:
1. den russischen Inlandspass in vollständiger beglaubigter Kopie mit einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache von einem in Deutschland anerkannten amtlichen Übersetzer.
2. die Geburtsurkunde der Braut im Original mit Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache von einem in Deutschland anerkannten amtlichen Übersetzer
3. die aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem russischen Notar im Original mit Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache von einem in Deutschland anerkannten amtlichen Übersetzer.
(wichtiger Hinweis: In der Erklärung sind insbesondere auch Angaben zu vorherigen Eheschließungen –religiöser, ritueller oder zivilrechtlicher Art, in der Heimat und im Ausland zu machen.)

Geburtsurkunde mit Apostille hat sie schon! Diese lasse ich hier dann nur noch ins Deutsche übersetzen
Familienstandserklärung, dasss sie noch nicht verheiratet war etc. macht sie noch beim Notar, anschließend noch Apostille in Russland drauf!

Wenn ich das alles richtig verstanden habe jetzt, geht sie dann auch noch mit einer Kopie des Inlandspass und dem Orginal zum Notar und lässt sich die Kopie vom Notar beglaubigen. Anschließend dann auch noch am Besten ein Apostille in Russland drauf, die die Unterschrift des Notars beglaubigt? Habe ich das richtig verstanden?

Wäre super, wenn ihr mir kurz und knapp wenn möglich drauf andworten könntet, dann kann ich das besser einordnen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :-)!

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 03 Feb 2021, 12:01
von Zejtnot
Jens76 hat geschrieben: 02 Feb 2021, 20:38Wenn ich das alles richtig verstanden habe jetzt, geht sie dann auch noch mit einer Kopie des Inlandspass und dem Orginal zum Notar und lässt sich die Kopie vom Notar beglaubigen. Anschließend dann auch noch am Besten ein Apostille in Russland drauf, die die Unterschrift des Notars beglaubigt? Habe ich das richtig verstanden?
Genau so meinte ich es!

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 27 Feb 2021, 02:19
von Magdeburg-Moskva
(Leider) ist es so, dass das deutsche Standesamt für ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Verlobten von der russischen Verlobten fast genauso umfangreiche Unterlagen verlangt, als würden die Verlobten in Deutschland heiraten wollen.
Höchstwahrscheinlich müssen dann die ganzen Unterlagen auch noch ins Portugiesische übersetzt werden. Erkundigt euch vorher.