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Verfasst: 13 Apr 2005, 10:21
von Dietrich
Ich habe mir gerade im Februar einen internationalen Fuehrerschein ausstellen lassen.
Also erstens gibt es da wohl nur eine Variante in der auch russisch drin ist. Mich hat da niemand gefragt, fuer welches Land ich den haben moechte.
Und sooo teuer war er mit 15 Euro auch nicht. Und die Ausstellung dauerte auch nur 10 Minuten....
Dietrich
Verfasst: 13 Apr 2005, 11:30
von Anonymous
Zuerst mal herzlichen Dank fuer die Antworten. Ich weiss allerdings nicht, ob alle die Frage richtig verstanden haben (die Staatsangehörigkeit spielt eine Rolle)
Ich habe mir noch einmal meinen internationalen Fuehrerschein angesehen. Da steht im Kleingedruckten: ... Insbesondere verliert der Schein seine Gueltigkeit in einem Lande, in dem der Besitzer seinen ordentlichen Wohnsitz nimmt. (Es gibt einen ordentlichen Wohnsitz in Russland und einen zwar eher unordentlichen aber immerhin Wohnsitz in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland) .
Das Problem ist, dass das Strassenverkehrsamt immer einen Fuehrerschein behaelt. Z. Zt. ist der russische beim Strassenverkehrsamt, will ich den russischen wieder haben, muss der EU-Schein abgegeben werden. Mit dem russischen darf man aber in D nicht mehr fahren, weil die 6-Monatsfrist abgelaufen ist. Muss ich mir also von Hamburg bis zur EU-Grenze einen Chauffeur nehmen?
An das Strassenverkehrsamt habe ich schon geschrieben, aber noch keine Antwort.
Verfasst: 13 Apr 2005, 13:08
von northstar
Bambuse hat geschrieben:(Es gibt einen ordentlichen Wohnsitz in Russland und einen zwar eher unordentlichen aber immerhin Wohnsitz in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland)
Das ist ein Dilemma. Und ich könnte mir vorstellen, daß das Vorhandensein zweier de jure Wohnsitze von den Bürokraten nicht vorgesehen ist. Diesen Umstand defacto zu verstehen, ist für viele schon schwierig... Auf die Antwort vom Straßenverkehrsamt bin ich gespannt, vielleicht gibt es dafür ja doch Regelungen.
Viel Glück!
Verfasst: 13 Apr 2005, 23:03
von AnGro
Wenn man in Russland einen Fuehrerschein macht gibt es dazu noch ein paar Papiere, auf deren Grundlage man einen neuen Fuehrerschein bekommt, sollte man den alten verlieren.
Theoretisch koennte man als Russe mit ordentlichem Wohnsitz in Russland also mit den Papieren zu seiner zustaendigen Fuehrerscheinstelle gehen und sich einen neuen Fuehrerschein ausstellen lassen und das Problem ist ein fuer alle mal erledigt (na fast, da der russ. Fuehrerschein auf 10 Jahre befristet ist, also man dieses Prozedure wiederholen muss, irgendwann).
Schoenen Urlaub.
Uebrigens: Ich wurde wiederholt von der GAI angehalten und mein internationaler Fuehrerschein wurde stets akzeptiert. Auch ohne Strafe. Die GAI ist mir russlanduntypisch uebrigens bisher immer als sehr freundlich begegnet, sowohl mit, als auch ohne Strafe. Nur ein wenig zu oft.
Verfasst: 15 Jul 2005, 02:35
von manuchka
Der internationale Führerschein verliert seine Gültigkeit in dem Land, in dem ich meinen dauerhaften Wohnsitz nehme?
Hm... was mache ich denn dann, wenn ich demnächst meinen Wohnsitz nach RUS verlege - muss ich meinen deutschen Führerschein in einen russischen umschreiben lassen oder gar einen neuen Führerschein machen oder kann ich mit dem EU-Teil (das ich bis jetzt noch nicht habe, ich hab noch den rosa Lappen) und Übersetzung rumfahren?
Weiß da jemand von den mittlerweile in RUS wohnsitzenden Autofahrern was?