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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland
Verfasst: 08 Jul 2024, 08:33
von paramecium
Interessant. Mit dem Sparkonto hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Die setzen also tatsächlich 12x das dort geforderte Nettogehalt als Betrag zur Hinterlegung an.
Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland
Verfasst: 08 Jul 2024, 08:47
von Saboteur
Ja aber entweder oder - so habe ich es verstanden.
Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland
Verfasst: 08 Jul 2024, 10:02
von paramecium
Saboteur hat geschrieben: 08 Jul 2024, 08:47
Ja aber entweder oder - so habe ich es verstanden.
Ja, klar. Ohne mich je näher damit beschäftigt zu haben, hatte ich nur vermutet, dass der Betrag viel niedriger ist.
Ich weiß noch, dass ich die Hinterlegung von Geld als Option B in Betracht gezogen hätte, als ich vor knapp 15 Jahren noch selbst Student war und meine jetzige Frau einladen wollte. Das hätte bei solchen Beträgen also damals gar nicht geklappt. Zum Glück sind meine Eltern über die Nettolohn-Variante eingesprungen.
Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland
Verfasst: 14 Jul 2024, 13:57
von Nopper
Also, man hat mir etwas andere Summen gesagt, aber ähnlich. Allerdings ist dies Ländersache und wird nicht gleich gehändelt!
Für mich ist es interessant zu lesen, dass nicht nur Lohn- und Gehaltsummen zur Berechnung in Berlin herangezogen werden können. Mir hat dies meine Ausländerbehörde in NRW bisher immer abgesagt. Aber, da werde mich mal wieder die diesbezüglichen NRW-Gesetze/Vorgaben besorgen müssen.
Nicht das erste Mal, dass ich diese Behörde belehren muss.......
Trotzem, danke für den nützlichen Hinweis, gerade für Rentner!