Bevor Du nun aber zum OLG rennst (u. dieses dich dann doch noch zur konsularischen Vertretung schickt zwecks Abgabe eidesstattlicher Erklärung in Russisch)
würde ich erstmal mit der erweiterten Meldebescheinigung und/oder Aufenthaltsbescheinigung versuchen und diese beim Standesamt vorlegen und gucken (hoffen), ob dies denn nicht schon ausreichend wäre...
Vielleicht auch noch eine 'Zusatzerklärung' von sich aus abgeben, dass die Prozedur der Befreiung vor dem OLG viel zu aufwendig wäre, da es mit Aufsuchen der russ. Auslandsvertretung gebunden sei, was in heutiger Situation (bei starker Reduzierung der Anzahl von Auslandsvertretungen) kaum bis unmöglich sei etc.
Außerdem du einen sehr triftigen Grund (Schwangerschaft) hättest...
Falls es aber nix hilft und Du (letztendlich) um den Besuch bei russ. Auslandsvertretung nicht drum herumkommst, so bietet sich da natürlich z. B. das (zur Dir nächstgelegene) russ. Konsulat in
Strasbourg (statt Bonn) viel besser an.
Natürlich ohne ein 'Rendezvous' kommst bei denen nicht rein

, sprich nur nach voriger Terminvereinbarung.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich per online (
https://q.midpass.ru/de/) und insgesamt etwas komisch organisiert: ist nur an drei Tagen in der Woche (So. , Mo. und Mi.) möglich. Portal öffnet sich an diesen Tagen um 7 Uhr morgens und nen Termin bekommst du nur/nicht früher als in 15 Tagen (daher wird empfohlen, schon "ganz früh" sich drum zu kümmern, bevor alle Termine vergeben sind)
In dringenden Fällen (denke Schwangerschaft wäre so einer) wäre auch möglich nen Termin früher zu bekommen.
Allerdings ist hierzu eine direkte Kontaktaufnahme per Email [strasbourg(at)mid.ru] erforderlich unter Angabe des vollständigen Namens (ФИО), Meldeadresse u. Telefonnummer (wo du auch deine /triftigen/ Gründe mitanführst und drum bittest).
P. S.
HIER noch die allg. Infos vom OLG in Stuttgart (bzgl. Befreiung)
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https://oberlandesgericht-stuttgart.jus ... sverfahren
und eine Liste als
Download (von benötigten Unterlagen bei russ. St. Angehörigen)