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Verfasst: 03 Jul 2005, 16:19
von AnGro
StefanKlein hat geschrieben:Als Auslaender darfst du solange mit deinem Auto und deutschen Kennzeichen fahren, wie dein Visum gueltig ist, aber nach einem Jahr musst du fuer mindestens einen Tag Russland mit dem Auto verlassen.
An der Grenze bekommt man nur einen Monat, den man aber beim Zollamt seines Aufenthaltsortes bis zum Visaende verlaengern kann. Also nicht denken, ich darf ja ein Jahr und das Zollpapier ignorieren.

Verfasst: 22 Aug 2005, 15:40
von Anonymous
Nochmal vielen Dank an alle.

Habe ein paar Informationen von einem russischen Juristen was die Versicherung angeht bekommen. Vielleicht werden sie jemandem nützlich sein.
Also, Beispiel an meinem Auto: der Preis für HP-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben: 1980 Rubel/ Jahr.
Da ich in Piter dann fahre muss ich den Preis mit einer Variable in Höhe von 1,8 multiplizieren.
Bei 103 KW noch mal x1,5.
Da ich nur 6 Monaten unterwegs bin: x0,7
Und noch mal x0,7, weil das Auto auch nur 6 Monaten versichert wird.
(Fürerschein mehr als 3 Jahre)
Insgesamt komme ich auf den Betrag 2619,54 Rubel.