Laß die Diskussionen, sie sind überflüssig!!!
Folgende Texte sind eindeutig:
Regelungsgegenstände des Schengener Durchführungsübereinkommens:
b) Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Acquis vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
dazu Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/w ... gen_html#2
Weiterhin folgender Text:
Frage:
Mein Visum wurde durch eine deutsche Auslandsvertretung ausgestellt. Kann es auch genutzt werden, um in andere Länder in Europa zu reisen? Muss ich in Deutschland ein- und ausreisen oder ist dies auch woanders möglich?
Antwort:
Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visaetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels eines Mitgliedstaats können sich bis zu 3 Monaten pro Halbjahr im Schengenraum aufhalten. Der Schengenraum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.
dazu Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/a ... q/kat2/F18
Also auf gut Deutsch: Einreise über eine Schengen-Grenze mit Stempel, dann Aufenthalt gemäß Genehmigung wo gewünscht im Schengenraum mit dem Zweck des Visums, dann wieder Ausreise mit Stempel. Ob ich am beantragten Reiseziel war oder nicht, hängt lediglich von der Meldepflicht für Ausländer im Zielland ab.
Wenn es die nicht gibt, kann sich der Ausländer aufhalten, wo er will.
Jeder Grenzer, der Anderes meint, sollte auf seine Rechtsgrundlagen angesprochen werden.
Am Besten, Text ausdrucken und mitnehmen.
Wichtig sind die Stempel an der Grenze, ansonsten kann der Tourist einreisen, wo er will und hinreisen, wohin er will.
Nachsatz: Ich reise mit meiner Lebensgefährtin seit fünf Jahren mit deutschem Schengen-Multi-Visum regelmäßig über die Grenzen von Österreich und Italien.
Diskussionen darüber habe ich bisher immer auf diese Weise erfolgreich "abgewickelt".
Viel Glück
Kundun