Seite 2 von 2
Verfasst: 03 Feb 2006, 10:32
von Dietrich
Kultgrieche hat geschrieben:(notfalls reist er im "wehrdienstfähigen Alter" nicht mehr nach Russland).
Ob das reicht?
Heute in der Moscow Time:
One-Year-Old Gets Drafted
An army recruitment office in Volgograd mistakenly drafted a 1-year-old boy, and the child's grandmother was prepared to take him to report for duty but decided not to because of the cold, Izvestia reported Thursday.
After Dima Verenitsin turned one on Jan. 9, he received orders from a Volgograd army recruitment office to report for duty by Jan. 16, Izvestia said.
"At first I wanted to take him to the recruitment office, but then the cold wave came and he got sick," Verenitsin's grandmother, Lyubov Galushkina, told the newspaper. "I decided to call instead. They could have at least joked around with me, but instead they were rude to me."
Vladimir Morozov, deputy head of the recruitment office, said the office had received false information that Verenitsin was born in 1989.
Dietrich
Verfasst: 03 Feb 2006, 11:36
von Glider
Da das Kind, wenn es nicht von einem Doppelstaatler die zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat, bei Volljährigkeit entscheiden muss, welche Staatsangehörigkeit weiterbestehen soll, stellt sich die Frage nach dem Wehrdienst bei Kindern deutsch-russischer Elternpaare in aller Regel nicht.
Verfasst: 03 Feb 2006, 11:59
von Kultgrieche
Oh doch, die Frage stellt sich durchaus - nicht jetzt, sondern erst in zwei Dekaden - denn mein Sohn muss sich nicht im geringsten entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er behalten darf. Er behält beide auf Lebenszeit.
Verfasst: 03 Feb 2006, 13:01
von Anonymous
Leute, vielen Dank für Eure Antworten! Ich sehe schon, es macht mal wieder jeder seine eigenen Erfahrungen...
Wir werden dann doch vielleicht noch in Deutschland versuchen, die Eintragung für unsere Tochter in den russischen Pass meines Mannes zu erhalten - muss man denn persönlich auf dem russischen Konsulat erscheinen? Vermutlich ja... Mein Mann hat eine Aufenthaltserlaubnis, ist in Deutschland gemeldet, ja. Dürfte also laut Euren Auskünften gehen. Schau mer mal. Sonst machen wir uns halt in Russland dran.
Die Einreise nach Russland wird hoffentlich kein Problem sein, denn ich muss ja sowieso ein Visum beantragen, das ich dann gleich für unsere Tochter mit beantrage.
Das Kopfzerbrechen über den Wehrdienst bleibt uns ja Gott sei Dank mit unserem Mädchen erst mal erspart. Sollten wir aber irgendwann noch einen Sohn haben, werd ich mir auch ganz ernsthaft Gedanken machen. Mich hat ebenso die Zeitungsmeldung über den Rekruten extrem geschockt, dem man nach Misshandlung durch seine Dienstältesten Beine und Genitalien amputiert hat. Die Armee und deren brutale "Gepflogenheiten" ist neben der Umweltverschmutzung, den Staus in Moskau und den meist ekeligen Behörden einer der Aspekte Russlands, die mich mir immer wieder selbst die Frage stellen lassen: wieso wollen wir dort eigentlich wohnen? Wozu die russische Staatsbürgerschaft für unser Mädchen? Aber es gibt ja auch vieles, was dafür spricht... Naja, diese Zweifel und das Hin und Her kennt Ihr wahrscheinlich auch, oder?
Carolinka
Verfasst: 03 Feb 2006, 14:15
von Oletsch
Carolinka hat geschrieben:Die Einreise nach Russland wird hoffentlich kein Problem sein, denn ich muss ja sowieso ein Visum beantragen, das ich dann gleich für unsere Tochter mit beantrage.
Du brauchst nicht zwei Visen: lass die Tochter in Deinen Reisepass eintragen (am besten mit Bild), und dann reicht nur das Visum für Dich, sie kommt automatisch mit.
Gruß
Oletsch
Verfasst: 03 Feb 2006, 15:33
von Kultgrieche
Carolinka hat geschrieben:wieso wollen wir dort eigentlich wohnen? Wozu die russische Staatsbürgerschaft für unser Mädchen? Aber es gibt ja auch vieles, was dafür spricht...
Mal aus Interesse gefragt: Was spricht dafür? Die Negativkriterien hast Du aufgelistet, welche Positivkriterien könntest Du nennen?
Verfasst: 03 Feb 2006, 22:11
von Glider
@ Kultgrieche: Das muss dann aber eine sehr spezielle Situation sein.
Denn, wenn z.B. Papa D und Mama RUS, dann hat das Kind bis zur Volljährigkeit beide StA. Dann muss es sich nach dem deutschen Recht entscheiden. Zwei StA hier nur dann möglich, wenn deutsche Behörde der Beibehaltung zweier StA zustimmen würde. Tut sie aber in aller Regel nicht, da sie doppelte StA verhindern will. Hat das Kind aber hier später nicht die Genehmigung, wird die deutsche Behörde verlangen, dass es sich für eine entscheidet.
Übrigens: Heimliche Annahme einer anderen StA (ausser in den Fällen, bei denen eine doppelte StA akzeptiert wird, so z.B. EU-intern) ohne die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen StA führt qua Gesetz zum Verlust der deutschen StA. Und das kann richtig ärgerlich sein.
Verfasst: 04 Feb 2006, 01:22
von northstar
Glider hat geschrieben:Denn, wenn z.B. Papa D und Mama RUS, dann hat das Kind bis zur Volljährigkeit beide StA. Dann muss es sich nach dem deutschen Recht entscheiden.
Die Entscheidung wird
nur von Kindern verlangt, die nicht min. einen deutschen Elternteil haben und die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem sog. Optionsmodell erworben haben.
Glider hat geschrieben:Übrigens: Heimliche Annahme einer anderen StA (ausser in den Fällen, bei denen eine doppelte StA akzeptiert wird, so z.B. EU-intern) ohne die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen StA führt qua Gesetz zum Verlust der deutschen StA. Und das kann richtig ärgerlich sein.
Das russische Gesetz wurde 2002 geändert. Ich habe jetzt den Text nicht vor Augen, aber soweit ich erinnere, bekommt ein Kind
mit nur einem russischen Elternteil und Geburtsort außerhalb Rußlands die russische Staatsangehörigkeit nicht automatisch, sondern nur auf (einfachen) Antrag. Hier sind u.U. Feinheiten zu beachten.
Verfasst: 05 Feb 2006, 12:10
von Kultgrieche
Ein Kind muss sich nur dann für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden, wenn beide Eltern Ausländer sind, die unbefristete AE für Deutschland haben und das Kind in Deutschland zur Welt gekommen ist.
In unserem Fall trifft das also nicht zu. Und nochwas: Sollten wir - warum auch immer - eine Beibehaltungsgenehmigung benötigt haben, dann scheiße ich nachträglich darauf, dieser Fetzen Papier kostet 400 EUR. Die deutschen Behörden wissen doch eh nicht, ob mein Sohn den russischen Pass hat oder nicht. Ob nun kraft Geburt beide Staatsbürgerschaften automatisch als erworben gelten (der Pass dokumentiert diesen zustand lediglich) oder erst auf Antrag, ist mir juristisch zu spitzfindig und schlicht und einfach Wurscht.
Na, und dämlich sind die deutschen Behörden sowieso, meine Ehefrau - russsiche Staatsbürgerin - wurde im polizeilichen Führungszeugnis als Rumänin geführt, beim Arbeitsamt als Polin, bei der Entbindung im Krankenhaus als Deutsche. Schwachmatentum in Reinform. Sollten die meinen Sohn fragen, ob er noch andere Staatsbürgeschaften hat, so soll er einfach sagen: Nein. Es ist besser, der deutsche Staat weiß weniger als zuviel.