Namensänderung nach Heirat

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Oletsch
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Beitrag von Oletsch »

Berni, es geht ja nicht darum, wie ihr euren Urlaub verbringt, sondern wie ihr an einen neuen Innenpass kommt, und da muss Deine Frau hin, ob sie will oder nicht. Etwa für 200-250 Euro kann sie ein Ticket haben und kostenlos bei den Eltern wohnen, billiger geht doch gar nichts. Und ein paar Wochen in der Stadt aushalten, in der man aufgewachsen ist, ist doch nicht Dein ernst, das als Problem zu bezeichnen.
Viel Erfolg,

Oletsch
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ein Mann zum verlieben
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Beitrag von ein Mann zum verlieben »

Berni hat geschrieben: Also für uns sind 700 Euro schon ein haufen Geld,
Sollte man dann nicht auf Heirat verzichten? :oops:
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Oletsch hat geschrieben:Berni, es geht ja nicht darum, wie ihr euren Urlaub verbringt, sondern wie ihr an einen neuen Innenpass kommt, und da muss Deine Frau hin, ob sie will oder nicht. Etwa für 200-250 Euro kann sie ein Ticket haben und kostenlos bei den Eltern wohnen, billiger geht doch gar nichts. Und ein paar Wochen in der Stadt aushalten, in der man aufgewachsen ist, ist doch nicht Dein ernst, das als Problem zu bezeichnen.
Für mich (!!!) persönlich ist das kein Problem und ich würde es wohl als die beste Variante bezeichnen.

Wenn aber meine Zukünftige große Angst davor hat ohne mich zu vereisen, wenn sie große Angst davor hat nicht mehr nach Deutschland rein zu dürfen, wenn sie sogar Alpträume darüber hat, wenn sie lieber ihren alten Namen behalten will, als diese Variante zu realisieren, dann ist das tatsächlich ein Problem für mich und zwar kein kleines. :(

Da nützt dann auch keine Vernunft und alles logische Denken und ich kann sie durchaus verstehen.
Wenn ich z.B. den folgenden Thread Verdacht auf Scheinehe lese, dann bekomme ich auch Bauchschmerzen (diesen Thread zeige ich ihr darum auch besser nicht :wink:).
Gut, DIESER Fall ist schon ein anderer, wo sie im Ausland geheiratet haben und die Anerkennung der Ehe aus deutscher Sicht erst NACHHER gemacht haben, während wir dann ja schon eine gültige Ehebescheinigung von Deutschland in der Tasche haben, aber es zeigt doch, welche Knüppel einem in den Weg geworfen werden können.
Es steht zwar auch in dem eben genannten Thread ein Verweis, daß Personen die mit einem EU-Bürger verheiratet sind an der Grenze nicht zurückgewiesen werden dürfen, selbst wenn sie keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis und kein Visum besitzen, aber beruhigen tut das dennoch kaum ("Zu schön um wahr zu sein").

Also wir informieren uns noch, was wir für Möglichkeiten haben (d.h. wie schnell die Passgeschichte gehen kann) und sehen dann weiter.
Oletsch hat geschrieben: Viel Erfolg
Danke.
Ragnar Schluchtmann

Russischer Pass

Beitrag von Ragnar Schluchtmann »

Meine Frau ist auch Russin. Wir haben in St.Peterburg geheiratet und weil die Zeit bis zur Ausreise sehr kurz war, hat sie ihren Namen behalten. Wir haetten in der kurzen Zeit keinen neuen Auslandspass erhalten. Jetzt leben wir zwar mit verschiedenen Familiennamen, aber ohne Probleme in Deutschland. Den Namen kann sie doch jederzeit aendern. Wenn sie abgemeldet ist in Russland, macht das die Botschaft, da sie ja dann dort gemeldet ist.
Was die Abmeldung in Russland angeht - das haben wir von Deutschland aus ueber die russische Botschaft gemacht. Teuer, aber ebenfalls problemlos.
Deine Frau kann jederzeit mit ihrem Auslandspass einreisen, muss sich dann allerdings registrieren wie jeder Auslaender. UNd wenn die Aufenthaltserlaubnis i.O. ist, kommt sie auch unbeschadet zurueck. Wenn Sie Angst hat, ohne Dich zu fahren, muss sie halt warten, bis das Geld fuer eine 2-Personenreise zusammengespart ist.
Anonymous

Re: Russischer Pass

Beitrag von Anonymous »

Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:Wenn sie abgemeldet ist in Russland, macht das die Botschaft, da sie ja dann dort gemeldet ist.
Was die Abmeldung in Russland angeht - das haben wir von Deutschland aus ueber die russische Botschaft gemacht. Teuer, aber ebenfalls problemlos.
Also ich verstehe hier zwei Dinge:
(Ach ja, ein Vorwort: ich denke, wenn du von Botschaft sprichst, meinst du die Konsularabteilung der Botschaft, d.h. das gilt somit auch für das Konsulat in München.)
1. Die Abmeldung in Russland geht auch über das Konsulat
2. Die Namensänderung geht auch über das Konsulat, wenn sie in Russland abgemeldet ist (und auch nur dann)

Das wären so genau unsere Gedanken gewesen und wenn es so ginge, hätten wir Freudensprünge gemacht.

Aaaaaaaber ich hab's ja doch geschaft, gestern telephonisch mit der Botschaft zu sprechen. Ich hatte auch ganz direkt die Frage gestellt, ob wir die Namensänderung im Konsulat machen können, wenn sie abgemeldet ist.
Und die Antwort war genau so wie ich es oben schon schrieb: "Der nationale Pass kann NUR (!!!) in Russland geändert/erneuert werden (auch wenn sie da abgemeldet ist)."
Genau so wurde es mir gesagt.

Ich dachte (und denk) mir, daß das doch nicht wahr sein kann. Da lebt sie hier, alles spielt sich hier ab und wenn sie einen neuen nationalen Pass braucht, dann muß sie da rüber, SELBST WENN sie drüben abgemeldet ist. :evil:

Tja und jetzt habe ich wieder etwas, was bei so "Rechtsfragen" nur all zu oft vorkommt: gegensätzliche Aussagen. :?

Habe ich deine Worte falsch verstanden?
Bist du dir sicher, daß der Name in der "Botschaft" geändert werden kann? (Wobei mir deine Bejahung auch nicht viel helfen würde, wenn es die Botschaft halt anders gesagt hat.) :roll:
Uwe
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Beitrag von Uwe »

Berni,

der Inlandspass entspricht unserem Personalausweis und wird im Ausland nicht benötigt. Viele Behörden ziehen diesen nach der Abmeldung in Russland ein.
Meine Frau hat sich nicht abgemeldet und Ihren dortigen Wohnsitz behalten. Daher gehen dann Änderungen nur in Russland.

Auf ein Telefongespräch mit einer Konsularabteilung (ist ja schon wie ein Haupttreffer im Lotto, wenn man da durch kommt) würde ich mich nie verlassen.

Hinfahren und genau erkundigen.

Gruß

Uwe
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Uwe hat geschrieben:Berni, der Inlandspass entspricht unserem Personalausweis und wird im Ausland nicht benötigt.
Ja, das ist uns klar.
Allerdings wird der internationale Pass (=Reisepass) nur aufgrund des nationalen Passes geändert (DAS dann sogar im Konsulat, wobei ich mir nicht sicher bin ob man dazu in Russland abgemeldet sein muß oder ob es auch anders geht).

Also auch wenn wir den nationalen Pass nicht benötigen würden, so müssen wir dennoch erst in diesem die Namensänderung machen um sie anschließend im Reisepass machen zu können (was auch zu "Namensverunstaltungen" führen kann, wie in dem anderen Thread beschrieben ist).
Uwe hat geschrieben:Viele Behörden ziehen diesen nach der Abmeldung in Russland ein.
Äh, das verwundert mich aber und wirft ganz neue Fragen auf (ob eine Abmeldung nun überhaupt gut ist).

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es ohne nationalen Pass geht (der internationale basiert wie gesagt darauf). Und von Deutschland wird sie auch so schnell keinen bekommen.
Was benötigt sie dann für Reisen nach Russland?
Uwe hat geschrieben:Auf ein Telefongespräch mit einer Konsularabteilung (ist ja schon wie ein Haupttreffer im Lotto, wenn man da durch kommt) würde ich mich nie verlassen.
Dieses Thme wollte ich auch noch ansprechen.
Was kann man machen um sicher zu gehen, daß die Info richtig ist???
Ich bin ja schon froh, wenn ich überhaupt an Infos komme.
Uwe hat geschrieben:Hinfahren und genau erkundigen.
Äh, nach St. Petersburg???

Also wenn du die russische Botschaft damit meinst, das würde zeitlich und finanziell nicht viel bringen.

Und wenn du das Generalkonsulat in München meinst (meine Vermutung), so ist das auch mit Aufwand verbunden.
Wir waren ja schon auf dem Generalkonsulat und haben die ersten Infos geholt, aber es tauchen halt immer wieder neue Fragen auf und wegen jeder neuen Frage kann ich nicht sofort nach München düsen (erfordert so nebenbei auch jedesmal einen ganzen Urlaubstag).
Abgesehen davon ist wohl kaum ein Unterschied ob ich mit dem Sachbearbeiter direkt im Konsulat am Schalter spreche, oder mit einem anderen Sachbearbeiter am Telephon (wenn man mal durchkommen sollte, d.h. zum Generalkonsulat in München haben wir das nicht geschafft, aber immerhin zur Konsularabteilung in der Botschaft).

Danke auch dir für deine Antwort.
Glider
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Beitrag von Glider »

Ich kann nur auf meinen obigen Beitrag verweisen.
Zunächst nach der Heirat in D besorgst Du Deiner Lieben die AE, darauf hat sie als Ehepartner eines Deutschen sogar einen Rechtsanspruch.
Die ABH klebt das Teil in den Pass rein. Die AE-Gültigkeit kann durchaus über die Passgültigkeit hinausgehen. Die AE wird genau auf den Namen ausgestellt, der im Reisepass Deiner Lieben geschrieben steht. Die Verheiratung kannst Du ja ganz relaxed mit der Vorlage der Heiratsurkunde, von der sich die ABH eine Kopie machen darf nachweisen.
Thema vorerst erledigt.
Stufe 2: AE läuft ab bevor Pass abläuft: Gang zur ABH und neue AE mit neuer Gültigkeit einkleben lassen. Prozedur wie oben. Es kann sein, dass Du der ABH bestätigen musst, zur Zeit der Antragstellung keine Trennungsabsichten von Deiner Frau zu hegen.
Stufe 3: Pass läuft ab vor AE.
Aufpassen mit den Gültigkeitszeiträumen!!!
Rechtzeitig (ich würde mal meinen min. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Passes, Reise nach Russland. Deine Liebe besorgt sich einen neuen Pass in Russland und besteht gleichzeitig auf der Überlassung des alten Passes (denn da ist ja die AE) drin. Mit neuem und alten Pass reist sie dann nach Deutschland, geht mit beiden Dokumenten auf die ABH
und lässt sich die bestehende AE nun in ihren neuen Pass kleben.
Das war es!
Stufe 4: Sie lässt ihre Ehe in Russland registrieren: Verfahren wie oben.
Neuer ggf geänderter Inlandspass. Bei Namensänderung auf jeden Fall neuer Reisepass. Mit altem und neuen Pass, reist sie zu rück in Deine Arme, geht mit Dir auf die ABH und der Rest geht wie in Stufe 3 beschrieben.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gelebte Erfahrung.
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