zimdriver hat geschrieben:... Du meinst das Schengenvisum für sie, natürlich. Du hattest doch hoffentlich einen Arbeitsvertrag in Ägypten. Wenn Du jetzt nach D zurückkehrst, ist doch nichts Schlimmes dabei. Mußt nur nachweisen können, daß Du für ihren Unterhalt aufkommen kannst.
Lies mal durch hier im Forum, was zum Unterschied der Visa geschrieben wurde. Deine Liebste will ja zum Heiraten nach D und nicht als Touri. Da gibt's extra Visa für, wie ich irgendwo las.
Sorry Lars & Co.
aber entweder ist mir der Faden gerissen, oder jemand steht bei mir auf der Leitung.
Worum geht es?
Heiraten in der RF und dann Familienzusammenführung nach Deutschland oder heiraten in Deutschland?
Wenn es primär um die Heirat mit dem sekundären Ziel geht, möglichst zeitnah auch eine Aufenthaltserlaubnis für die Ehegattin für Schengenland zu bekommen, kann eine zwar Heirat in der RF womöglich zügiger Organisiert werden, kaum aber der schnelle Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung.
(Aber da kennen sich Manu und einige andere hier besser aus als ich.)
Es ist ein weit verbreiteter Mythos, der von den deutschen Behörden gern gepflegt wird, dass man für eine Eheschließung in Deutschland ein Heiratsvisum braucht.
Sofern man die erforderlichen Voraussetzungen im Vorfeld organisiert (insbesondere die Befreiung des russischen Ehepatners zur Pflicht der Beibeibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige OLG), kann man mit jedem Visum für Deutschland hier heiraten.
Ein Nachweis des ausreichenden Lebensunterhalts ist dabei nur für die Zeit von der Einreise des ausländischen Staatsbürgers bis zur Unterschrift vor dem Standesamt erforderlich!
Nicht nur, dass ich selbst diesen Weg gewählt habe, sondern diese ultimative Ausage findet man auch unter den FAQ bei
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm
Angeblicher und gern gelegentlich unterstellter Visamissbrauch besteht hier definitiv nicht, da die letztiche Entscheidung über die Eheschließungsabsicht aus gutem Grund mit dem JA beim Standesamt getroffen wird, und keinen Moment vorher!
Ab dem Moment, wo die Ehe durch ein deutsches Standesamt oder einen anderen dazu Autorisierten geschlossen und bestätigt wird, besteht ein uneingeschränktes Aufenhaltsrecht für beide Ehepartner in Schengenland.
Die Standesämter informieren die ABH's nicht drüber, das eine Eheschließungsabsicht angemeldet wurde.
Aber mit der Heiratsurkunde, den Pässen, der Meldebescheinigung und zwei Passfotos des ausländischen Ehepartners in der Hand, kann man sich direkt bei der ABH auf die Matte stellen und die AE beantragen.
Sollte die ABH keine Zeit haben, gibt es vorerst eine sog. Fiktionsbescheinigung, die den legalen Aufenthalt bist zur Erteilung der letztlichen AE gewährleistet.
Ganz anders sieht es aus, wenn man im Ausland heiratet und dann ein EFZ-Visum beantragt.
Dann ist man nämlich nicht mehr selbst Herr des Verfahrens und davon abhängig, wie sich die diversen Behörden unter einander verständigen.
Das kann zuweilen recht lange dauern, auch wenn der grundsätzliche Rechtsanspruch dadurch nicht in Frage steht.
(Darüber hatte ich mich kürzllich u.a. auch mit Manu ausgetauscht.)
So wie ich es verstanden habe, geht es Euch darum, als Ehepaar irgendwie wieder legal nach Ägypten gehen zu können und dabei hofft Ihr offenkundig auf den Status Deiner jetzigen Verlobten als Deiner künftigen Ehegattin mit entsprechedem Aufenthaltsrecht für Schengen.
Also, da ergeben sich mehr Fragezeichen, als Antworten möglich sind.
Gruß,
Z.