Hallo Manu!
manuchka hat geschrieben:1. Auch mündliche Verträge gelten. Da hat man dann natürlich am Ende vielleicht ein Beweisproblem, aber nichtsdestotrotz sind auch mündliche Abreden gültig und bindend. Und sowas gab es ja - Skyguide fängt ja nicht mal eben von alleine an, unseren Luftraum zu überwachen.
Auch im Völkerrecht? Da würde ich schon vom Schriftformerfordernis ausgehen (vgl. Art. 2 I WVRK). Daß es sich bei den Absprachen nicht um Verträge handelt, wird im Urteil gut begründet: keine Vertragsabschlußkompetenz, keine Vollmacht, keine Transformation in innerstaatliches Recht usw.
manuchka hat geschrieben:3. Anbringen könnte man noch - wenn auch nicht 100%ig - die Grundsätze des Gewohnheitsrechts: wenn über einen längeren Zeitraum die Parteien übereinstimmend rechtsgeschäftlich miteinander verbunden sind, kann nicht plötzlich einer von beiden sagen - ups... kein Vertrag, ätsch.
Daß es keinen Vertrag gab, war ja beiden klar - sonst hätte man das nicht mit dem Vertrag von 2001 nachgeholt. Zweifelhaft erscheint mir ferner, ob Hoheitsrechte (wie die Flugsicherung) durch Gewohnheitsrecht übertragen werden können (vgl. Art. 24 I, 59 II GG).
Man muß aber auch sagen, daß die Argumentation der Bundesregierung, soweit sie aus dem Urteil ersichtlich ist, nicht gerade berauschend war.
manuchka hat geschrieben:4. Nach allgemeinen Prinzipien gilt doch immer: wer Mist macht, räumt ihn auch wieder weg. Also wer verantwortlich ist, haftet. [...]
Richtig. Deutschland ist aber verantwortlich, da eine wirksame Übertragung der Flugsicherung auf die Schweiz nicht stattgefunden hat und ihre faktische Wahrnehmung durch Skyguide nach Meinung des Gerichts sogar verfassungswidrig war. Die BRD ist mithin für den "Mist" von Skyguide haftbar.
manuchka hat geschrieben:All diese juristischen Schiebereien hin oder her - ich fände es richtig, wenn Skyguide oder die Schweiz - zur Not eben freiwillig - wenigstens anteilig und nicht weniger als 50% in die Haftung eintreten, wenn es bei der genannten Gerichtsentscheidung bleibt. Das würde ich für eine wirklich ehrenhafte Geste und eine angemessene Lösung halten.
Dem ist natürlich zuzustimmen.
manuchka hat geschrieben:Deutschland ist auch so immer schon die gemolkene Kuh - ...
Und demnächst auch beim Wiederaufbau des Libanon, in den während der letzten 15 Jahre schon jede Menge Geld aus D- und EU-Töpfen geflossen ist. Du hast den Finger auf einen wirklich wunden Punkt gelegt. Wir zahlen leider viel zu gerne, auch ohne Gerichtsurteil. Wie heißt es so schön: "Scheckbuchdiplomatie".
VG Paul