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Verfasst: 05 Aug 2006, 16:43
von Zeppelin
Sorry, aber jetzt steht was bei mir auf der Leitung:
Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:...man kann dann zwar eine Wohnung mieten (bei privaten Vermietern), hat aber kein Wohnrecht (genauso wie in Deutschland).
Wenn ich (oder sonst wer) in D eine Wohnung miete, und die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, habe ich ein ein Recht, dort auch zu wohnen.
Was ist gemeint mit "genau wie in Deutschland"? ???

Was ist gemeint mit
Andererseits meine ich, wer das eine will, muss das andere moegen. Man kann nicht gleichzeitig aus 2 Toepfen Suppe essen, und darauf vertrauen, dass die anderen immer wieder nachfuellen.
Es ist doch das Normalste der Welt, z.B. im Ausland zu agieren, auch wenn man dabei ganz privat den Verpflichtungen zweier oder mehrerer Staaten nachkommen muss.

Verfasst: 05 Aug 2006, 18:31
von Rainer
Zeppelin hat geschrieben: Mir gegenüber wird jedenfalls recht häufig geäußert, dass man (russische Staatsbürger) um den Verlust von Wohneigentumsansprüchen fürchten. Ferner existieren gewisse Ängste hinsichtlich der Rückehrmöglichkeit in die RF - ob dazu nun wirklich Anlass besteht oder nicht.
Niemand scheint es genau zu wissen.
Wenn die Wohnung "privatisiert" ist, kein Problem.

Ansonsten hilft und berät bei diesen Fragen:
Die Firma
GARS
Friedrichstr. 226
10969 Berlin
030/25 93 08 81

Die wissen immer den aktuellen Stand und beraten auch telefonisch ganz gut. Die Abmeldung in RUS funktioniert anders als die Botschaft es erzählt. Und das örtliche OVIR hat auch eine ganz andrere Meinung als die RUS Botschaft....

Meine Frau hat jetzt den Auslandspass ausgestellt von der RUS Botschaft in Berlin. Die sind jetzt auch für alle Passangelegenheiten zuständig. Das macht vieles wesentlich einfacher.
Der Spass kostet etwa 250 Euro.

Rainer

Verweis auf weiterführenden Beitrag

Verfasst: 05 Aug 2006, 19:22
von Magdeburg-Moskva
Onlinebanking in Russland?
deutsch-russische Wirtschaftskontakte
http://aktuell.ru/forum/viewtopic.php?p=30104#30104