maladietz01 hat geschrieben:... Wenn ich so lese wie lange man in Deutschland auf ein Heiratsvisum bzw. auf die Einreise der Frau nach der Hochzeit in Russland wartet stellen sich bei mir die Haare auf!
Wolfgang
Stimmt, das ist unzumutbar, lässt sich aber mit einem kleinen, völlig legalen Trick umgehen:
Man bereitet einfach wie normal die Hochzeit vor (Anmeldung beim Standesamt + Papiere besorgen) und lässt den Verlobten bzw. die Verlobte von einer offiziellen Institution zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Seminar, Kongress, Messe o.ä. einladen, wenn fest steht, wann die Trauung stattfindet.
Visa für solche Zwecke werden wirklich nur dann versagt, wenn gegen die eingeladene Person etwas vorliegt.
Da es ja durchaus mehrere Zwecke für eine Reise geben kann und man nicht alle davon angeben muss, ist es keine Visaerschleichung, wenn dem angegebenen Reisezweck auch nachgekommen wird.
Bei uns war dieser Reisezweck: "Studienberatung an den Berliner Universitäten", den meine Frau auch wahrgenommen hat. D.h. ich habe sie zu den entsprechenden Stellen geführt, damit sie sich ein Bild verschaffeen konnte, was auf sie zukommt, wenn Sie hier studieren will.
Nun ja - da am Ende noch ein paar Tage übrig waren, haben wir mal eben mit ein paar Freunden unsere Standesbeamtin besucht.
Und da ist das dt. Recht dann wiederum sehr entgegenkommend: Mit der Unterschrift auf dem Trauschein entsteht ein unanfechtbarer Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, die wir uns dann drei Tage später abgeholt haben.
Der Beamte bei der Ausländerbehörde hat zwar pflichtgemäß etwas geknurrt, aber nicht wirklich ernsthaft.

Im Gegenteil, er fand unsere Lösung offenbar recht elegant und gab uns zusätzlich seinen Segen.
Allerdings muss ich hinzufügen, dass ich diese Möglichkeiten bereits im Vorfeld ausgelotet hatte, da wir keine Lust auf Ärger mit den Behörden hatten.
Ob das auch in Austria funktionieren würde, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber ich gehe (ohne Kenntnis der genauen österreichischen Rechtslage) mal davon aus, das die Ehe auch in Austria ein besonders geschütztes Rechtsgut ist, und ferner die Regelungen des SDÜ greifen (Schengener Durchführungsabkommen).
Ergo ist es m.E. lohnenswert mal nachzuforschen, ob Ehegatten von EU-Bürgern aus Drittstaaten tatsächlich zur Ausreise gezwungen werden dürfen / können.
Natürlich ist auch die Heirat in der RF eine Alternative, sofern man die finanziellen und zeitlichen Aufwendungen leisten will. Bestärkt wird dieses Argument durch die gewisse Verpflichung des Bräutigams gegenüber den Brauteltern - wie hier schon geschrieben wurde.
Den Eltern meiner Frau konnten wir jedoch sehr einfach erklären, dass die formelle Eheschließung nur zur Entkomplizierung der Verhältnisse dient. Die eigentliche Hochzeit haben wir dann traditionsgemäß ein paar Monate später in Tatarstan gefeiert. Das was super und niemand war uns böse.
Zeppelin