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Verfasst: 30 Aug 2006, 19:17
von Zejtnot
Warum brauchst Du denn dafür einen Antrag eine Beglaubigung? Was soll denn beglaubigt werden? Das widerspricht sich doch total!

Also ich bin mir GANZ SICHER, dass Deine Verlobte da etwas falsch verstanden hat. Hast Du jemals einen Antrag beglaubigen lassen? Man beglaubigt Kopien, Dokumente, ... aber doch keine Anträge?

(Man hat ihr bestimmt gesagt: "Sie brauchen Kopie A, Dokument B, bla bla bla und den Antrag ... und alles mit Apostille." Und nun denkt sie, dass sich die Apostille auch auf den Antrag bezieht.)

Sie soll da im Standesamt noch einmal anrufen und nachfragen. Ich brauchte für meinen Antrag definitiv keine Beglaubigung und auch die x verheirateten Deutschen, die ich kenne, nicht!

Wenn doch, lasst Euch genau erklären, was da beglaubigt werden soll. Nur der Fakt, dass Du selbst unterschrieben hast? Dann versuche mal, ob Dir ein deutscher Notar bestätigt, dass Du den Wisch selbst unterschrieben hast ... und diese Bestätigung lasst Ihr dann wiederum übersetzen.

Das Formular zu übersetzen ist einfach nur sinnlos, bringt niemandem was.

Verfasst: 30 Aug 2006, 23:48
von Magdeburg-Moskva
Zejtnot_ hat geschrieben:Warum brauchst Du denn dafür einen Antrag eine Beglaubigung? Was soll denn beglaubigt werden? Das widerspricht sich doch total!
...
Man beglaubigt Kopien, Dokumente, ... aber doch keine Anträge?
Höchstwahrscheinlich seine Unterschrift unter dem Antrag gemeint. Gleiches verlangt z. b. das deutsche Standesamt auch, wenn die Anmeldung zur Eheschließung nicht direkt im Beisein der Standesbeamtin unterschrieben wird.

Sowas ist oft eine Formulierungsfrage. Nicht jeder kennt z. b. das in Deutschland geltende Beurkundungsgesetz auswendig und die dazugehörigen Hintergründe.

Dann kann man beim Notar seine Unterschrift "ohne Vorbefassung", d. h. ohne dass sich der Notar um den Inhalt scheren würde, beglaubigen lassen. Die Beglaubigung, genauer gesagt, Siegel und Unterschrift des Notars, kann das Landgericht mit einer Apostille versehen. Der Schnatter kann wiederum ins Russische übersetzt werden.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann auch die Meldebehörde deiner Stadt/Gemeinde vornehmen, kostet weniger (5 - 10 EUR). Allerdings ist man in Russland recht juckig auf notarielle Beglaubigungen.

Ich habe letzens ein deutsches Formular Anmeldung zur Eheschließung mit meiner Bestätigung als öff. best. Übersetzer ins Russische übersetzt. (Hat mehr ARbeit gemacht, als dass es Kohle gebracht hätte.) Hintergrund war: Die Russin, die sich zur Eheschließung anmelden wollte, soll ja auch verstehehen, was sie da unterschreibt, z. B. Verbot der Verwandtenheirat, Drohungen gegenüber Scheinehen...

Grüße
M.-M.

Verfasst: 31 Aug 2006, 08:26
von Zejtnot
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Höchstwahrscheinlich seine Unterschrift unter dem Antrag gemeint. Gleiches verlangt z. b. das deutsche Standesamt auch, wenn die Anmeldung zur Eheschließung nicht direkt im Beisein der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Genau, das meinte ich. Da gehe ich mit, das hat eine Logik! Dann würde ich es genaus so machen, wie M.M. es erläutert.

Verfasst: 31 Aug 2006, 09:18
von Dietrich
Da waere es bestimmt einfacher (und auch interessanter), wenn du einfach nach Russland fliegst und den Wische direkt dort vor den Augen der Standesbeamtin unterschreibst.
Nur die beglaubigte Uebersetzung deines Reisepasses nicht vergessen!

...

Verfasst: 01 Sep 2006, 13:49
von Stephka
Hallo Hallo! Jetzt hat meine Freundin nochmal auf ihrem Standesamt nachgefragt und keine besseren Nachrichten für mich. Ich muss diese Anmeldung zur Eheschließung, hier ausfüllen, ins deutsche übersetzen lassen, dann notariell beglaubigen lassen und beim Landgericht eine Aposille darauf geben lassen. Danach wieder beglaubigt ins russische übersetzen lassen. Welch ein Schwachsinn. Aber das Standesamt will das so haben :-((. Vielen Dank an alle! Gruss Stephka

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Verfasst: 01 Sep 2006, 13:51
von Stephka
Ach ja, eine Begalaubigung meiner Unterschrift wird nicht verlangt. Sie wollen tatsächlich nur diesen Antrag mit Apostille und beglaubigt

Verfasst: 01 Sep 2006, 17:23
von Sibirier
Also, wenn ich das so lese, versuche in Moskau zu heiraten....

Verfasst: 04 Sep 2006, 10:47
von Dietrich
Dann unterschreib ihn und schick ihn zurueck.
Russische Dokumente koennen nur in Russland mit einer Apostille versehen werden! Soll deine Zukuenftige sehen, wo sie fuer einen Antrag eine Apostille herbekommt....
...aber in RU ist fuer Geld ja Alles zu bekommen!

Dietrich.

...

Verfasst: 04 Sep 2006, 18:45
von Stephka
Hallo Hallo! Heute habe ich mich beim Präsidenten des Langerichts(Beglaubigung von Unterschriften von Dolmetschern,Rechtsanwälten und Notaren) in Berlin Littenstr. 12-17,10179, Zimmer 1603 Tel: 030/90023-2218 erkundigt und mein Problem geschildert. Ich bekomme eine Apostille auf den Antrag für die Heirat, obwohl es ein russisches Dokument ist! Ich muß vorher zu einem Notar gehen(einen russischen) und das Dokument beglaubigen lassen. Danach soll ich einfach mit dem Schreiben vorbeikommen und bekomme eine Apostille. Ich bin ziemlich froh über diese Nachricht, denn ich war schon sehr verzweifelt gewesen. Gruß, Stephka :reiter: :blumen:

Re: ...

Verfasst: 04 Sep 2006, 19:08
von Magdeburg-Moskva
Stephka hat geschrieben: Ich bekomme eine Apostille auf den Antrag für die Heirat, obwohl es ein russisches Dokument ist! Ich muß vorher zu einem Notar gehen(einen russischen) und das Dokument beglaubigen lassen. Danach soll ich einfach mit dem Schreiben vorbeikommen und bekomme eine Apostille.
Hmm, wo willst du in Berlin einen russischen Notar finden?! Höchstens einen Notar, der der russischen Sprache ausreichend mächtig ist und seine Handlungen nach deutschem Recht in russischer Sprache ausführt. Einen Notar, der Handlungen (Beurkundungen) nach russischem Recht auf deutschem Hoheitsgebiet ausführt, gibt es m. E. nicht.

Der Inhalt einer Urkunde ist ja erstmal unabhängig von ihrer Sprache. Kauf dir mal für max. 10 EUR eine Paperbackausgabe des BGB, dort ist auch ein kleiner, aber sehr interessanter Anhang drin, das Beurkundgungsgesetz, ist nicht allzugroß. Hach, bin ich altmodisch, das findet man doch unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf.

Achtet mal bei amtlichen Auskünften auf jedes Wort im Detail, und vermeidet eine indirekte Informationsweitergabe; mit dieser Beurkunderei ist das eine ziemliche Wortklauberei. Leider.

MfG
M.-M.