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Verfasst: 09 Okt 2006, 14:53
von Mike4720
Welche Kriterien müsste Sie erfüllen um einen Arbeitsplatz zu bekommen?
Geht das ohne Heirat und Deutsche Staatsangehörigkeit?

Verfasst: 09 Okt 2006, 14:54
von Mike4720
... ich meinte Arbeitserlaubnis.

Verfasst: 09 Okt 2006, 15:40
von manuchka
Deutsch muss sie können. :wink:

Verfasst: 10 Okt 2006, 08:09
von Zejtnot
Mike4720 hat geschrieben:Welche Kriterien müsste Sie erfüllen um einen Arbeitsplatz zu bekommen? Geht das ohne Heirat und Deutsche Staatsangehörigkeit?
Soviel ich weiß - und da mögen mich nun die Spezialisten für Migration Richtung Deutschland korrigieren - gibt es nur folgende Varianten:
- Sie arbeitet in einer Branche, für die es eine Greencard gibt (Programmiererin).
- Sie heiratet Dich und bekommt einen Aufenthaltstitel, mit dem sie dann arbeiten darf. (Die Staatsbürgerschaft bekommt man erst nach X Jahren, wenn man zugleich die russische abgibt.)
- Sie arbeitet illegal, was ich nicht riskieren würde.
- Sie studiert, wobei sie dann geringfügig (!!) arbeiten darf. Aber das sind wirklich nur ein paar Stunden pro Woche.
- Sie ist Fußballerin und Herr Löw will sie als Stürmer für die Nationalmannschaft der Herren.

Sorry für den Sarkasmus, aber die Globalisierung erstreckt sich nicht auf Menschen!

Verfasst: 10 Okt 2006, 14:20
von Oletsch
Also das mit dem Studium geht auch mit 34, es gibt glaube ich keine Altersgrenze. Die Möglichkeit, die Glider bereits erwähnt hat, finde ich auch gut. Man meldet sich an der Uni zum Sprachkurs zur Vorbereitung für PNDS, dafür muss die Dame allerdings selbst erscheinen und einen Einstufungstest ablegen (war zumindest in Frankfurt so). Je nach dem Testergebnis gibt es 3 Stufen, und im längsten Fall lernt sie 3 Semester lang Deutsch. Die Kurse sind ausserdem wirklich gut und den anderen wie VHS weit überlegen. Allerdings war es in FFM nicht leicht, den Test zu bestehen, aus mehreren Hundert Leuten haben sie nur 60 genommen; vielleicht läuft es in München anders. Eine Lösung wäre also, Deine Freundin fängt schon mal an, Deutsch zu lernen, und wenn sie schon etwas kann, kommt sie Dich besuchen, besteht den Test und kann weiter bleiben. Wenn sie dann anschliessend die PNDS bestanden hat, kann sie sich an der Uni einschreiben lassen.

Gruß
Oletsch

Verfasst: 10 Okt 2006, 18:40
von Mike4720
Deutsch muss sie können.
?????
um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?

Und wenn ich Ihr einen Job besorgen kann wo sie das Deutsch nicht braucht? Ist dann die Aufenthaltsgenehmigung ohne Deutschkenntnisse möglich? Oder muss Sie dafür grundsätzlich Deutsch sprechen können?

Verfasst: 10 Okt 2006, 18:45
von manuchka
Um einen Job in Deutschland zu bekommen und in Deutschland zu leben, sollte man in der Regel deutsch können. Ich hatte gedacht, es geht um den Arbeitsplatz und nicht um die Arbeitserlaubnis. Ich wusste nicht, dass es in Deutschland Jobs gibt, für die man die deutsche Sprache überhaupt nicht braucht... aber na gut...

Verfasst: 10 Okt 2006, 23:22
von Mike4720
Alles nicht so einfach. Noch bin ich verheiratet und getrennt lebend und die Scheidung ist auch noch nicht eingereicht, weil es bisher keinen Grund dafür gab. Somit noch paar weitere Baustellen :-(
Danke Euch allen. Mal sehen was ich tun werde und vielleicht ist Sie das Glück meines Lebens. Ich habe bei Ihr ein gutes Gefühl bei Ihr, nur sollten Ziele auch realisierbar sein. Ich checke das mal in den nächsten Tage weiter, dann werde ich entscheiden. Habe mir das alles einfacher vorgestellt. Bin Realist aber die Liebe verdreht den Kopf.

Verfasst: 11 Okt 2006, 10:53
von Oletsch
Mike, ob es einen Job ohne Deutschkenntnisse gibt oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn die Frau nach DE zieht, soll sie sich schon integrieren können, und die Sprache ist die erste und wichtigste Voraussetzung, ganz abgesehen von Visen und Arbeitserlaubnissen.

Gruß
Oletsch

Verfasst: 14 Okt 2006, 10:51
von Mike4720
Oletsch, da hast Du eindeutig recht.
Da sie nun im letzten Monat für 10 Tage zu Besuch war, kann sie doch erst wieder nach drei Monaten mit einem neuen DreimonatsVisa einreisen oder besteht die Möglichkeit, dass Sie schon eher nach D kommen kann?
Sie kann dann gleich über drei Monate kommen und ich werde sie bei der VHS in einen Intensivkurs (es gibt da ganz gute Kurse) anmelden. Ich hoffe das funktioniert, nach Auskunft der VHS müsste es aber möglich sein.
In den drei Monaten hat Sie Zeit ein kleines Fundament in Deutsch zu legen. Ich werde ihr mit div. weiteren Massnahmen, ggf. Einzelunterricht über Privatteacher helfen. Wenn ich für sie einen Job finde, denke das ist möglich da ich ein paar Netzwerke habe, wird der Arbeitgeber eine Einladung schreiben und Ihr einen Arbeitsplatz anbieten.
Funktioniert diese Theorie, kann sie dann nach den drei Monaten erneut nach D reisen um hier zu arbeiten oder müsste sie erneut drei Monate warten? Wie sieht das dann in der Praxis aus, funktioniert der Weg? Hat jemand hiermit aktuelle Erfahrungen oder kennt sich mit den Gesetzen aus?
Danke!