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Scheinehe & Co.
Verfasst: 14 Okt 2006, 02:46
von maladietz01
Paiper, bist du bei der ABH angestellt?
Den Verdacht auf eine Scheinehe mit einem Kennenlernen uebers Internet zu begruenden ist - sorry ich wiederhole mich nochmals - voelliger Quatsch und das weisst du sicher selbst. Es gibt hier in Oesterreich hunderte wenn nicht tausende Ehen wo sich die Partner uebers Netz kennen gelernt haben.
Nochmals: Wenn die Voraussetzungen und die beigebrachten Dokumente korrekt sind (dazu zaehlt ja auch neuerdings der Nachweis eines Mindesteinkommens seitens des oesterreichischen Ehepartners) - dann wird eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (bei Erstantrag) in jedem Fall erteilt. Jede ABH mag zwar anders gesinnt sein aber sie koennen nicht gegen ein Gesetz handeln. Das sieht das Recht ja so vor, auf Wunsch uebermittle ich dir hierzu den spezifischen Gesetzestext. Wo kaemen wir denn da hin wenn ich als verheiratetes Paar alle geforderten Dokumente beibringe und aus irgend einer ABH-Laune heraus kein Aufenthaltstitel erteilt wird.
Ohne begruendeten Verdacht gibt es keine Abschiebung. Ich kenne selbst ein dutzend gluecklich verheiratete A-RU-Paare und auch andere die Bloedsinn gemacht haben und Frauchen ausgewiesen wurde.
Gottlob leben wir immer noch in einem Rechtsstaat.
Wolfgang
Re: Scheinehe & Co.
Verfasst: 14 Okt 2006, 08:57
von Paiper
Nein, ich bin nicht bei der ABH, sondern auf Seiten des Aufenthaltswerbers.
Das mit Kennenlernen über Internet stimmt natürlich, aber die Behörde sieht es eben genau anders. (Kommt auf BH an, die Begründungen sind tw. totaler Unsinn und widersprechen der allgemeinen Lebenserfahrung, aber wenn die BH nein sagt, dann hast vorerst einmal Pech gehabt. - Rechtsmittel gibt es natürlich, die dauern aber halt mal.)
Nochmals: Es ist nicht so, daß - wenn Voraussetzungen etc. korrekt sind, jedenfalls Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Sonst hätten nicht so viele die Probleme.
Du brauchst mir den Gesetzestext des NAG nicht übermitteln. Ich habe das ausführlichst studiert wegen dieses Problems. Deine Aussage stimmt, wenn Ehegatte EU-Bürger ist und in .at niedergelassen wird. Dann wird nicht geprüft hinsichtlich des Drittstaatlers, aber bei Österreichern schon. Hier stellt man auf Inländerdiskriminierung - die theoretisch europarechtlich erlaubt ist - ab und übersieht dabei aber, daß man den Drittstaatler diskriminiert und daher ist es u.a. verfassungswidrig, aber das nützt derzeit noch nichts. (weil das einfach dauert. Ich weiß von vielen Paaren die derzeit das Problem haben!)
Wo kaemen wir denn da hin wenn ich als verheiratetes Paar alle geforderten Dokumente beibringe und aus irgend einer ABH-Laune heraus kein Aufenthaltstitel erteilt wird.
Nach Österreich derzeit jedenfalls nicht. (interessanter Weise werden Visa aber weiterhin erteilt obwohl hier starker Mailverkehr mit den Botschaften in jedem Einzelfall besteht.) (Man ist dann auch noch so lustig, und sieht sich allfällige Verstößte gegen Meldegesetz an!)
Übrigens: Ich habe nicht von Abschiebung gesprochen.
lg Paiper
Verfasst: 14 Okt 2006, 12:56
von maladietz01
Papier, bringen wir es mal auf den Punkt: Von welchen Problemen sprichst du genau? Bei der ABH gibt es eine Liste hinsichtlich der Voraussetzungen fuer die Erteilung von Aufenthaltstiteln, die mag vielleicht von Region zu Region differieren. Wenn man jedoch die Anforderungen erfuellt dann gibt es mit Sicherheit keine Probleme, eventuell muessen im Einzelfall vielleicht noch Dokumente nachgereicht werden.
Wenn du mir einen spezifischen Fall schildern kannst dann kann ich dir vielleicht sogar hilfreich sein, ein Freund von mir arbeitet bei der Fremdenpolizei. Ist nur ein Angebot.
Ich kenne Faelle da haben oesterreichische Staatsbuerger Drittstaatenangehoerige geheiratet, die sich nicht legal in Oesterreich aufgehalten haben (z.B. Asylwerber). Da greift das Gesetz jetzt haerter, der Aufenthaltstitel muss im Heimatland des Drittstaatenangehoerigen beantragt werden, sprich: Er/sie wird ausgewiesen, notfalls sogar abgeschoben. Ich kann dir auch von einem anderen Fall berichten wo es sich fuer die Behoerde um eine Scheinehe gehandelt hat: Oesterreicher heiratet Russin, er ist als Saisonarbeiter irgendwo taetig und sie arbeitet irgendwo anders. Sie haben lt. Papier einen gemeinsamen Hauptwohnsitz, sind jedoch beide nie dort anzutreffen und auch den Nachbarn voellig unbekannt. Die Frau wurde folglich ausgewiesen.
Keine ABH kann und darf einen Rechtsmittelbescheid auf Scheinehe ohne Ermittlungen ausstellen. Wie die Fremdenpolizei bei der Ermittlung vorgeht, hängt vom Einzelfall ab:
Sie können zu getrennten oder gemeinsamen Befragungen der EhegattInnen vorladen und „geeignete Nachweise†(z.B. Fotos der Hochzeit) verlangen oder einen Hausbesuch abstatten bzw. NachbarInnen befragen.
Wird der Verdacht auf eine Scheinehe dadurch erhaertet erfolgt eine Ausweisung. Nur aus einer Laune heraus passieren solche Dinge idR allerdings nicht.
Wolfgang
Verfasst: 14 Okt 2006, 20:27
von Paiper
maladietz01 hat geschrieben: Wenn man jedoch die Anforderungen erfuellt dann gibt es mit Sicherheit keine Probleme, eventuell muessen im Einzelfall vielleicht noch Dokumente nachgereicht werden.
Nein, warum kannst Du mir das nicht glauben! Frag mal bei diversen NGOs nach, seit dem neuen NAG ist es schlimm.
Wenn du mir einen spezifischen Fall schildern kannst dann kann ich dir vielleicht sogar hilfreich sein, ein Freund von mir arbeitet bei der Fremdenpolizei. Ist nur ein Angebot.
Ist zwar nett von Dir, aber löst das Problem nicht.
Ich selbst habe das Problem ja nicht.
Außerdem: Auch ich kenne Leute, insb. auch im BMAA und die sagen genau dasselbe. Das NAG bereitet irre Probleme, weil Ehepartner keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Es geht gar nicht um Asylwerber. Das ist ein anderes Problem.
Keine ABH kann und darf einen Rechtsmittelbescheid auf Scheinehe ohne Ermittlungen ausstellen.
Und? Primär gibt es einmal eine erste Instanz ...
Rechtsmittel dauern und kosten!
Sie können zu getrennten oder gemeinsamen Befragungen der EhegattInnen vorladen und „geeignete Nachweise†(z.B. Fotos der Hochzeit) verlangen oder einen Hausbesuch abstatten bzw. NachbarInnen befragen.
Können sie, müssen sie aber nicht. Du kannst es sogar beantragen und trotzdem müssen sie es nicht tun. Und ein Foto reicht denen schon gar nicht. Befragung der beiden Ehegatten ist durch gängig, die Schlüsse darauf sind aber manchmal sehr interessant.
Wird der Verdacht auf eine Scheinehe dadurch erhaertet erfolgt eine Ausweisung.
Wieso Ausweisung, kommt drauf an. Es heißt noch lange nicht, daß jemand illegal im Land ist. Es gibt auch solche Fälle, wo die Drittstaatler legal mit Visum hier sind und es daher auch keine Ausweisung gibt. Es gibt halt einfach nicht den Aufenthaltstitel.
Du hast natürlich Rechtsmittel. Aber die dauern und helfen primär nicht weiter. (Auf die Rechtswidrigkeit habe ich schon hingewiesen.)
So, Du kannst natürlich Deine Meinung und Deine Erfahrungen haben, aber glaube mir, ich weiß, was ich hier geschrieben habe. Bin vom Fach!
lg Paiper
Verfasst: 14 Okt 2006, 23:46
von maladietz01
Paiper ich gebs auf. Du redest um den heissen Brei herum und willst dein Problem nicht schildern. Leider verstehst du auch meine Postings inhaltlich nicht, also beende ich die Diskussion hiermit.
Wolfgang
Verfasst: 19 Okt 2006, 15:19
von Rotech
Nur noch mal zum Thema, "wenn du sie im Internet kennengelernt hast". Wem geht das was an wo ich meine Frau kennengelernt habe, wenn irgendein Beamtenarsch, sorry mir sind die Punkte ausgegangen, intime Fragen zu meinem Privatleben stellen, damit ich ein Visum für meine Frau bekomme, ist echt Polen offen. Das Grundgesetz ist wohl bei solchen Sachen nicht Maß der Dinge? Ein beschuldiger ist auch solange unschuldig, solange seine Tat nicht bewiesen ist, diese Vorverurteilung währe für mich inaxeptabel, dann unterhält sich mein Anwalt mit den Personen. Die Stasi haben wir zum Mond geschossen und jetzt wollen die mir wieder an die Mütze, wohl kaum..............
Verfasst: 19 Okt 2006, 16:02
von Rotech
Manu, um mal in diesem Thead zu schreiben, ich kann es nicht leiden wenn einer in meiner Privatsphäre rumrüht, dafür bin ich damals nicht auf die Straße gegangen. Wenn jetzt irgend ein deutscher Beamter mir vorschreiben will das ich eine Scheinehe führe, oder auch nur Andeutungen, dann sollte er die die Stopper an seinem Schreibtischstuhl schon mal fest machen, es sei denn er wohnt Paterre. Das sowas in Russland nicht geht, ist mir schon klar, obwohl ich 91 auch hier die Gunst der Stunde nutzte, was hat es mir eingebracht; ich habe einen besoffenen Politiker auf einem Panzer gesehen, toll. Aber jetzt mal Butter bei die Fische; Ich werde mich in Moskau mit keinem Beamten anlegen, dafür bin ich zu unbeherscht, das lass ich meine Frau machen. Wird wohl besser sein...................
Verfasst: 19 Okt 2006, 19:02
von manuchka
Jetzt haust du schon wieder auf den Putz... naja, so bist du halt, kann man nix machen.

Ich meinte übrigens nicht nur die russischen Beamten, die dich ab und zu mal gegen die Wand rennen lassen werden. Das kann dir beim Einkaufen passieren oder auf der Arbeit oder im Straßenverkehr, dass du in Situationen kommst, die für ein deutsches Hirn im ersten Moment nicht zu fassen sind. Russland ist
anders, und das wirst du merken, und das wirst du akzeptieren müssen, auch wenn es dir (und mir und vielen anderen) oft nicht logisch erscheint, nicht passt und gegen den Strich geht. Und irgendwann, wenn du ein paar Mal gegen die beschriebene Wand gerannt bist und feststellst, dass alles Aufregen und "Das kann ja wohl nicht wahr sein" üüüberhaupt nix daran rüttelt, wirst du vielleicht nicht mehr so schnell auf 180 sein und das Ganze mit mehr Gelassenheit angehen. Oder du kriegst einen Herzkasper oder du landest in der Klapse oder du packst beizeiten deine Koffer und fährst zurück nach DE. So ist das. :P
Verfasst: 20 Okt 2006, 11:42
von Glider
Also, um etwas Ruhe in die Kiste hineinzubringen:
Lebst du mit deinem Pertner in Ru, gehst du zur Botschaft und holst dir ein Jahresvisum, das euch in Reise in alle Schengenstaaten erlaubt.
Lebst du in D und hast hier geheiratet, dann gehst du mit dem Heiratspapier zur ABH und bekommst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, danach eine unbefristete. Wenn du Pech hast gibt es erst eine AE für ein Jahr und danch eine AE für zwei Jahre und danach eine unbefristete.
Mit diesem Titel kann man in den Schengenstaaten reisen. Mit dem in D ausgestellten Titel kannst du im übrigen auch zu den Eidgenossen reisen.
Für die Schweiz reicht zur Einreise das normale Schengenvisum allerdings nicht aus, so dass bei der oben beschriebenen ersten Fallgruppe (Visum von der deutschen Botschaft) vielleicht Komplikationen auftreten können. X-check erforderlich.
Ansonsten gilt: Bezüglich Scheinehe sich nicht verrückt machen lassen.
Verfasst: 25 Okt 2006, 11:38
von Rotech
Hallo, danke für die Tipps, ich hoffe die haben in der Botschaft schalldichte Räume, wenn die mir an die Füße fassen. Wieder ein sprachliches Bild, ist aber ein anderer thread. Nun zum Thema, also wenn ich in die Staaten reisen will, aus Moskau, muß ich erst mit ihr zur Botschaft gehen, um für dort ein Visum zu beantragen? Wieso macht man das nicht am Flughafen? Also mal kurz für für ein verlängertes WE zu fliegen, ist nicht.......man kann ja nicht alles haben.
Das Visum für DE ist aber für eine mehrmalige Einreise,oder??
Danke für die Tipps