Seite 2 von 2
"Vorabzustimmung"
Verfasst: 01 Nov 2006, 13:31
von Thomas_S.
Hallo Leute,
vielen Dank erstmal für die doch zahlreichen Antworten.
Bei meinem posting im Forum von info4alien.de habe ich auch schon den Hinweis auf die "Vorabzustimmung" der ABH bekommen.
Kann mir jemand sagen, auf welchen Paragraphen des AuslGes. sich diese Vorabzustimmung bezieht?
Der Sachbearbeiter der ABH ist ein "harter Knochen", eine Argumentation mit Gesetzestexten und Auszügen auf die ich mich berufen kann, wäre da hilfreich. Also falls von euch jemand eine Vorabzustimmung schon mal bekommen hat, würde ich mich über ein Zitat der Begründung der ABH freuen.
Ein Touristenvisum in einem anderen Konsulat zu beantragen ist glaube ich problematisch, weil wir in der ABH ja schon einen Prozess begonnen haben und bereits eine Akte über uns angelegt wurde. Deshalb wäre es schwierig den Prozess der FZF jetzt zu unterbechen.
Ok, nochmals Danke für eure Tips.... :P
Verfasst: 01 Nov 2006, 16:46
von Thomas_S.
"harter Brocken" ..... soll heissen, der Herr ist am Telefon sehr ruppig, auf meine Fragen sehr knapp mit Antworten und auch nur schwer zu erreichen, da zu den Telefonsprechzeiten im Regelfall besetzt ist.
Wenn ich mit Paragraphen argumentieren kann, dann habe ich etwas "handfestes" dabei, auf dass er reagieren muss.
Ansonsten bekomme ich halt nur zu hören, ich solle warten und Ruhe bewaren und dass meine Frau schwanger ist, sei unser Problem und "schlechte Planung"!!!
Verfasst: 01 Nov 2006, 19:58
von Thomas_S.
Das Problem der Einladung per Touristenvisum ist:
1. ein weiterer Visaantrag ist beim gleichen Konsulat nicht möglich (nach Auskunft der Konsularabteilung)
2. bei der Antragstellung muss meine Ehefrau angeben ob und mit wem sie verheiratet ist --> damit kommt automatisch nur eine FZF in Frage, meinte die Konsulatsleiterin
3. ein neuer Antrag bedeutet neue Wartezeiten! Unser Antrag läuft schon eine Weile und hängt momentan nur am diplomatischen Kurierdienst. Wenn die Fingerabdrücke geprüft wurden, sollte einer schnellen Entscheidung nichts im Wege stehen - das ist meine grosse Hoffnung.
Ich werde meinen Sachbearbeiter der ABH um eine Vorabzustimmung bitten, vorbehaltlich der Fingerabdruckprüfung. Mal sehen, wie er darauf reagiert.
Verfasst: 23 Nov 2006, 02:38
von Monzi
Hallo Thomas,
genaue Fragen kann ich dir zum Ausländergesetz nicht beantworten, aber zumindestens allgemeine Tipps geben:
Gesetzestexte zum Ablauf (und zum Widerspruch) eines Verwaltungsaktes findest du unter
http://www.dejure.org/. Oder einfach hier fragen. ;-)
Das Ausländergesetz findest du hier:
http://www.gesetze-xxl.de/gesetze/_auslg.htm
Grundsätzlich solltest du alle Eingaben zu einem Verwaltungsakt (also alle staatl. hoheitliche Einzelmaßnahmen gegen oder für Bürger) grundsätzlich schriftlich einreichen, eMails reichen nicht. Die Behörde wird dir dann den Sachverhalt schriftlich bestätigen (müssen). Denke daran, das gesprochene Wort ist flüchtig und du hast was in der Hand.
Lebt deine Partnerin mit dir in Deutschland, gilt auch für euch der Art. 6 GG - Schutz der Familie, wenn... ja wenn man euch keine sog. Scheinehe nachweisen kann. Lese bitte danach kritisch §§ 17, 18 und 23 des AuslG.
Tja, ansonsten viel Spaß mit der Bürokratie. Spätestens seit meinem "wir gehen mal fix aufs Amt und unterschreiben die Verpflichtungserklärung" weiß ich, dass die auf dem Ausländeramt nicht... na ja, lassen wir mal subjektive Meinungen! ;-)
Re: ...nach der Heirat - Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Dez 2006, 08:33
von Zejtnot
Thomas_S. hat geschrieben:Zwei Wochen später wurden Fingerabdrücke meiner Ehefrau durch die ABH verlangt. Diese sollen durch das BKA geprüft werden - meine Frau fühlt sich kriminalisiert und zum Bittsteller degradiert, ich empfinde ebenso! Meine Finger wollte in Russland niemand sehen ...
Du hast ja auch keine Aufenthaltsgenehmigung in Russland beantragt!
Meine Fingerabdrücke wurden registriert, als mir das Wohnrecht erteilt wurde. Erst die ganze Hand, dann jeder Finger einzeln, Daumen und Zeigefinger doppelt, nochmal die Handfläche. Das Ganze mit beiden Händen und in zweifacher Ausführung - macht 36 Abdrücke.
Sorry, am Ende ist es auch OK, dass ein Land wissen will, wen es rein lässt. Nicht alle sind brave Partner wie Deine Frau oder ich.

Re: "Vorabzustimmung"
Verfasst: 20 Dez 2006, 14:10
von Zeppelin
Thomas_S. hat geschrieben:...
Ein Touristenvisum in einem anderen Konsulat zu beantragen ist glaube ich problematisch, weil wir in der ABH ja schon einen Prozess begonnen haben und bereits eine Akte über uns angelegt wurde. Deshalb wäre es schwierig den Prozess der FZF jetzt zu unterbechen. ...
Das geht grundsätzlich nicht. Nicht nur wegen der bereits informierten ABH, sondern weil die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens eine Vereinbarung getroffen haben, um sog. "Visahopping" zu unterbinden. Wenn also ein Antragsverfahren bereits irgendwo läuft, erfahren es auch die anderen und nehmen keinen weiteren Antrag entgegen.
Darüber unterrichtete der Konsulatsmitarbeiter und i4a-User "Einbeck" erst kürzlich.
Was mich allerdings an der ganzen Sache hier wundert, ist das Auftreten der Berliner ABH. So etwas kenne ich von denen weder in meiner / unserer eigenen Sache, noch von anderen, bei denen ich etwas mitgewirkt habe.
Zur Frage von rico, ob es Sinn machen würde, sich selbst an das dt. Konsulat zu wenden: Eindeutig ja! Man muss dazu gar nicht selbst dort auf der Matte stehen. Ich konnte bislang alles telefonisch klären (auch wenn einige andere User hier darüber lachen mögen.)
***
Ach so: Mich würde interessieren, wie dies:
Uwe hat geschrieben:Mit dem EFZ - egal ob das russ. SAGS das verlangt oder nicht - seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil danach das Verfahren für die Familienzusammenführung schon mal vorbereitet und abgekürzt ist (sofern ihr nach der Heirat in D leben wollt.
Das ist einfach falsch auch wenn es ständig wiederholt wird. Eine Ehe in Russland ist rechtsgültig und bedarf in Deutschland keiner Anerkennung durch irgendeine Behörde. ...
Gruß
Uwe
mit dem Sachverhalt hier zusammenpasst.
Verfasst: 21 Dez 2006, 15:15
von Uwe
Mein lieber Zeppelin,
Du verbreitest hier immer ein Horrorzenario und labberst einfach nur rum.
Bei Dir haben im Straßenverkehr die meisten Autos Unfälle und nur einige Wenige kommen durch. Die Realität sieht aber anders aus.
Hier geht es nicht um die Ehe sondern um das Visum zur Familienzusammenführung, dass bei gewichtigen Gründen schon versagt werden kann - trotz rechtmäßig bestehender Ehe und trotz etwaig vorhandenem Familienbuch und trotz persönlichem Schreiben des Ehemannes und trotz Gespräch mit Entscheidungsträgern der Botschaft.
Thomas hat hier einen Unfall.
Thomas,
über ein Visum zur Familienzusammenführung entscheidet immer die zuständige ABH, wenn in den Auskunftsdatenbanken, auf die Botschaft und BVA zugreifen können, keine Negativmerkmale stehen.
Die Botschaft schickt den Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung mit diplomatischer Post and das BVA, das dann noch einmal die Datenbanken abfragt. Dann leitet das BVA den Antrag an die zuständige ABH weiter.
Das BVA kann Dir also nur Auskunft geben, wann der Antrag bei der BVA von der Botschaft eingegangen ist und wann er an welche ABH weitergeleitet wurde. Ist übrigends eine ganz tolle Behörde und sehr schnell in der Bearbeitung.
Die Laufzeit Botschaft Moskau - BVA beträgt maximal 14 Tage (wenn es in Moskau wirklich raus ist).
Also kommt diese ganze Sache von Deiner ABH. Die wird Dir auch keine Vorabzustimmung ausstellen, da das eine reine Ermessenssache der ABH und nirgenwo gesetzlich geregelt ist.
Ich würde in Deiner Stelle das Verfahren abwarten und wenn Du das Visa hast und in Deutschland bist, schriftlich von der ABH über einen Anwalt Auskunft verlangen, warum so gehandelt wurde.
Es ist schon vorgekommen, das Namenverwechslungen zu solchen Prozeduren führten.
Dann würde ich weitere Schritte überlegen. Ein Prozess jetzt würde eine Zeitverschiebung von mindestens 1 Jahr bedeuten. Aber gefallen lassen würde ich mir das nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den ABH-Sachbearbeiter wäre das Mindeste. Das ist schon eine dumme, arrogante Art, die er da an den Tag legt.
Im Moment kleine Brötchen backen, dann aber druff.
Viel Glück.
Gruß
Uwe
Verfasst: 21 Dez 2006, 16:47
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:Mein lieber Zeppelin,
Du verbreitest hier immer ein Horrorzenario und labberst einfach nur rum.
Bei Dir haben im Straßenverkehr die meisten Autos Unfälle und nur einige Wenige kommen durch. Die Realität sieht aber anders aus.
Na wenn
DU es sagst, muss das ja wohl stimmen!
