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Verfasst: 21 Nov 2006, 13:27
von manuchka
Na wenn das stimmt, was 7punkt schreibt, dann gibt es kein Problem. Also fröhlich auf nach Russland, Olli! :P
Verfasst: 23 Nov 2006, 01:34
von Monzi
dumme Frage: Muss man sich nicht erst zwischen 18 und 21 zwischen beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden? Mir hat mal ein Deutsch-Türke erzählt, dass er sich entscheiden musste. Ist aber auch schon ein paar Jahre her...
(Nachtrag, link gefunden!)
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_1648 ... gkeit.html
Verfasst: 23 Nov 2006, 12:17
von Kroschka
Deutsch Tuerken muessen sich irgendwann entscheiden welche Staatsbuergerschaft sie haben wollen. Russland - Deutsche koennen freiwillig die russische abgeben, koennen aber auch beide haben.
Verfasst: 23 Nov 2006, 13:05
von Dietrich
Interessanter link! Danke!
Verfasst: 23 Nov 2006, 14:04
von manuchka
Kroschka hat geschrieben:Deutsch Tuerken muessen sich irgendwann entscheiden welche Staatsbuergerschaft sie haben wollen. Russland - Deutsche koennen freiwillig die russische abgeben, koennen aber auch beide haben.
Das finde ich ja seeeeeehr komisch. Kann man da nicht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 Grundgesetz rügen?
Die Russlanddeutschen kommen doch nach Deutschland und kriegen die Staatsbürgerschaft, weil sie (angeblich oder tatsächlich) Deutsche sind. Warum verlangt man von ihnen dann nicht auch, dass sie sich zu entscheiden haben, welchem Staat gegenüber sie nun loyal sein wollen?
Ich finde, dass doppelte Staatsbürgerschaft - wenn man sie schon beschränkt - dann für alle gleichermaßen beschränkt werden sollte. Zulässig finde ich sie in jedem Fall da, wo die Eltern eines Kindes verschiedene Staatsangehörigkeiten haben - das Kind soll sich nicht entscheiden müssen (kann man natürlich auch drüber streiten).
Verfasst: 23 Nov 2006, 14:12
von Kroschka
Ich glaube man darf als Russlanddeutscher beide Staatsbuergerschaften behalten weil, man die
deutsche Staatsbuergerschaft aufgrundessen bekommt weil man deutscher Abstammung ist
und die
russische kriegt man vom Geburtsrecht (oder wie das heisst) naja weil man halt in Russland geboren ist.
Aber eigentlich ist das ja auch wurst, weil man in Deutschland weder Vor- noch Nachteile deswegen hat.
Verfasst: 23 Nov 2006, 15:32
von Monzi
manuchka hat geschrieben:
Das finde ich ja seeeeeehr komisch. Kann man da nicht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 Grundgesetz rügen?
Wenn ich mich nicht täusche, bist du doch Juristin, oder? Art. 3 Gleichheitsgrundsatz würde schon an den Vergleichspaaren scheitern (Türken waren halt noch nie irgendwie Deutsche), Art. 2 (Auffanggrundrecht - jedes Tun oder Unterlassen) ist sowieso ein stumpfes Schwert (mein mein Prof doch so gerne sagt). Ich sage nur "verfassungsmäßige Ordnung"... ;-)
Verfasst: 23 Nov 2006, 16:22
von harald63
Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann hat man sie. Ausser man hat sie sich erschlichen oder fängt bei einer ausländischen Armee als Berufssoldat an. Meines Wissens liegt es an türkischen Gesetzen, das sich Deutsch-Türken entscheiden müssen.
Verfasst: 24 Nov 2006, 12:01
von manuchka
Aber die russischen Gesetze verbieten auch eine doppelte Staatsbürgerschaft außer bei Ländern (wie z.B. Turkmenistan), mit denen es ein bilaterales Abkommen gibt, weshalb die Russlanddeutschen eigentlich ihren Pass abgeben müssten.
Monzi hat geschrieben:
Wenn ich mich nicht täusche, bist du doch Juristin, oder? Art. 3 Gleichheitsgrundsatz würde schon an den Vergleichspaaren scheitern (Türken waren halt noch nie irgendwie Deutsche)
Ja Monzi, ich bin Juristin, und als solche schmeißt man gern erst mal mit allemöglichen Vorschriften herum, die einem spontan und in Erinnerung an den Grundkurs Öffentliches Recht so einfallen, sich aber bei genauerem Hinsehen oft als Luftnummer entpuppen...
Übrigens kann man sich bei manchen sogenannten "Russlanddeutschen" auch fragen, inwieweit da noch irgendwas deutsches übrig ist. Aber über einen Kamm scheren will ich sie nicht alle. Ich finde es nur trotzdem irgendwie komisch, wenn man auf der einen Seite den deutschen Staat und seine Vorteile in Anspruch nimmt, weil man ja Deutscher ist, sich dann aber doch das Hintertürchen in das Land offen hält, aus dem man ja - freiwillig - ausgesiedelt ist und das in seinen Gesetzen ganz klar doppelte Staatsbürgerschaft verbietet...
Verfasst: 24 Nov 2006, 12:55
von Kroschka
manuchka hat geschrieben:Aber die russischen Gesetze verbieten auch eine doppelte Staatsbürgerschaft außer bei Ländern (wie z.B. Turkmenistan), mit denen es ein bilaterales Abkommen gibt, weshalb die Russlanddeutschen eigentlich ihren Pass abgeben müssten.
Wenn ein Russlanddeutscher seinen staendigen Wohnsitz wieder in Russland hat muesste er die Deutsche Staatsbuergerschaft wieder abgeben.
Denke ich mal
Waere logisch