Einladung nach Deutschland
Jo,Die des/der Einladenden durch die zuständige obere/höhere Landesbehörde der betroffenen Gebietskörperschaft!
genauso ist es.
Man lässt die Unterschrift durch das Bürgerbüro beglaubigen und dann wie oben mit einer Apostille versehen.
Eine Apostille ist ein absolutes Muss, wenn eine deutsche Behörde für eine deutsche Behörde beglaubigt. Man traut sich nämlich gegenseitig nicht.
Und nicht vergessen. Bei Visumanträgen immer den Abteilungsleiter der Konsulatsstelle anrufen. Wenn besetzt ist, geduldig warten. Die machen nur einige zigtausend Visa pro Jahr. Aber irgenwann wird es schon klappen.
(dies ist natürlich Ironie pur)
Gruß
Uwe
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m1009
einen russischen kollegen wurde das deutschland visa verweigert, weil unsere firma geschrieben hatte (sinngemaess) .... wir uebernehmen im krankheitsfalle .. etc. alle entstehenden kosten... richtig haette es heissen muessen.... wir uebernehmen im krankheitsfalle.. etc. laut paragraph ... auf dem gebiet der schengener staaten alle entstehenden kosten....Dietrich hat geschrieben:Gibt es Belege dafuer, dass
- es mit einer "Einladung" zu weniger Absagen von Visa kommt
- die Botschaft solche Schreiben ueberhaupt annimmt und/oder beachtet?
als muss die botschaft das einladungschreiben doch beachtungg schenken...
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Zeppelin
- Zar/iza

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Ja! Und zwar in Form erteilter Visa, die nicht in jedem Falle allein aufgrund einer VE ausgestellt worden wären.Dietrich hat geschrieben:Gibt es Belege dafuer, dass
- es mit einer "Einladung" zu weniger Absagen von Visa kommt
- die Botschaft solche Schreiben ueberhaupt annimmt und/oder beachtet?
Aber da Du (zumindest meine) Beiträge ohnehin nicht vollständig zur Kenntnis nimmst, hat es wohl kaum Sinn, Deinen Wissensdurst stillen zu wollen.
Nur so viel: Die Botschaften interessiert der Visakram überhaupt nicht!!! Dafür sind die Konsulate zusrtändig, die relativ eigenständige Auslandsvertretungen darstellen und einen eigenen Aufgabenbereich haben - selbst wenn sie meistens u.a. im selben Gebäude untergebracht sind, wie die jeweilige Botsachaft.
Dem Konsulat steht es natürlich frei, die Erläuterungen aus einer persönlichen Einladung zu seiner Entscheidungsfindung hinzuzuziehen oder eben nicht. Man kann es nicht 'direkt' dazu 'zwingen'. Aber auch Beamte in Konsulaten haben ungern Beschwerden in ihren Personalakten und eigentlich auch kein Interesse daran, jemandem grundlos die Einreise nach Dtl. zu verweigern.
Eine persönliche Einladung (natürlich ebenfalls beglaubigt), kann durchaus dazu beitragen, Entscheidungsfindungen des Konsulats positiv zu beeinflussen.
Aber ein "Dietrich" ist ja dazu konstruiert und gebaut worden, Schlösser auch ohne den legitimierten Schlüssel zu öffnen.
Anders herum gefragt: Hast Du Belege dafür, dass die Ergänzung einer VE durch eine Einladung der Erteilung eines Visums geschadet hätte?
Und ferner: Wie häufig lädst Du denn Personren anderer als der dt. Staatsbürgerschaft nach Dtl. ein und haftest für diese?
Ich kann und will niemanden nötigen, meine Empfehlungen zu befolgen, aber ich bin hier im Forum auch niemandem Rechenschaft schuldig.
Wenn gewisse, nicht in D ansässige 'Experten' also besser informiert sein sollten, dann eben viel Erfolg.
Gibt es auch bei uns. Ist einfach eine Zusammenfassung mehrerer Ämter. Ein Schalter, an dem man viele Sachen erledigen kann. Man braucht nicht mehr wegen 10 Kleinigkeiten auf 10 verschiedene Ämter zu gehen. Sehr praktisch.Zeppelin hat geschrieben:Uwe hat geschrieben:Man lässt die Unterschrift durch das Bürgerbüro beglaubigen und dann wie oben mit einer Apostille versehen...
Uwe![]()
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Uwe fragen - nicht verzagen.![]()
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Beglaubigung und Apostille vom "Bürgerbüro"? Wo gibt es denn solche Behörden? In Nowokleinsiehstenicht?
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Zeppelin
- Zar/iza

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Wow!harald63 hat geschrieben:Gibt es auch bei uns. Ist einfach eine Zusammenfassung mehrerer Ämter. Ein Schalter, an dem man viele Sachen erledigen kann. Man braucht nicht mehr wegen 10 Kleinigkeiten auf 10 verschiedene Ämter zu gehen. Sehr praktisch.
Klar, Bürgerämter gibt es inzwischen fast überall. Aber dass die auch ihre eigenen Urkunden beglaubigen dürfen, wäre m.E. ein einzigartiges Novum.
Zeppelin,
ich entschuldige mich bei Dir. Bin ich doch wieder in Ironie verfallen, wo Du sowas doch nicht verstehst und auch nicht richtig lesen kannst.
Ich verspreche Dir hoch und heilig, das ich in Zukunft bei Dir einfaches Deutsch ohne jede Ironie und Sarkasmus verwenden werde.
Bei den Anderen brauch ich das nicht, die blicken durch.
Eine ABH hat ein Dienstsiegel. Damit stempeln die die VE und unterschreiben mit Datum, Namen und Dienststellung. Das wars dann für deutsche Behörden.
Die Konsularabteilung ist eine Abteilung der deutschen Botschaft. Die deutsche Botschaft ist eine Einrichtung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt ist eine deutsche Behörde. Eine deutsche Behörde braucht von einer anderen deutschen Behörde keine Apostille. Klar soweit?
Eine Unterschrift eines Bürgers in Deutschland wird von der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde beglaubigt. Die prüfen die Legitimation und ihre Dateien. Dann haben die auch ein Dienstsiegel.
Damit stempeln die den Schrieb und unterschreiben mit Datum, Namen und Dienststellung. Das wars dann für deutsche Behörden. Die Konsularabteilung ist eine Abteilung der deutschen Botschaft. Die deutsche Botschaft ist eine Einrichtung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt ist eine deutsche Behörde. Eine deutsche Behörde braucht von einer anderen deutschen Behörde keine Apostille. Klar soweit?
Der Sachberabeiter in der Konsularabteilung sieht das Dienstsiegel auf der VE und ist zufrieden.
Der Sachberabeiter in der Konsularabteilung sieht das Dienstsiegel auf der Einladung und lacht sich einen Ast. Spaß braucht er doch auch mal in dem Job.
Mein lieber Zeppelin, Du schreibst hier meistens einfach Scheiß. Warum reduzierst Du Deine Postings nicht auf die Webadresse von info4alien?
Die haben die Ahnung die Dir fehlt. Ich kann nur hoffen, das keiner Deinen "Ratschlägen" folgt.
Wenn dann jemand, wie Dietrich, anderer Meinung ist als Du, dann kommt von Dir auch nur Luft, zwar etwas geruchsintensiv, aber trotzdem Luft.
Ein normales Diskussionsverhalten scheint Dir fremd zu sein.
Gruß
Uwe[/quote]
ich entschuldige mich bei Dir. Bin ich doch wieder in Ironie verfallen, wo Du sowas doch nicht verstehst und auch nicht richtig lesen kannst.
Ich verspreche Dir hoch und heilig, das ich in Zukunft bei Dir einfaches Deutsch ohne jede Ironie und Sarkasmus verwenden werde.
Bei den Anderen brauch ich das nicht, die blicken durch.
Das waren doch wohl Deine Worte, oder?Die des/der Einladenden durch die zuständige obere/höhere Landesbehörde der betroffenen Gebietskörperschaft!
Eine ABH hat ein Dienstsiegel. Damit stempeln die die VE und unterschreiben mit Datum, Namen und Dienststellung. Das wars dann für deutsche Behörden.
Die Konsularabteilung ist eine Abteilung der deutschen Botschaft. Die deutsche Botschaft ist eine Einrichtung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt ist eine deutsche Behörde. Eine deutsche Behörde braucht von einer anderen deutschen Behörde keine Apostille. Klar soweit?
Eine Unterschrift eines Bürgers in Deutschland wird von der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde beglaubigt. Die prüfen die Legitimation und ihre Dateien. Dann haben die auch ein Dienstsiegel.
Damit stempeln die den Schrieb und unterschreiben mit Datum, Namen und Dienststellung. Das wars dann für deutsche Behörden. Die Konsularabteilung ist eine Abteilung der deutschen Botschaft. Die deutsche Botschaft ist eine Einrichtung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt ist eine deutsche Behörde. Eine deutsche Behörde braucht von einer anderen deutschen Behörde keine Apostille. Klar soweit?
Der Sachberabeiter in der Konsularabteilung sieht das Dienstsiegel auf der VE und ist zufrieden.
Der Sachberabeiter in der Konsularabteilung sieht das Dienstsiegel auf der Einladung und lacht sich einen Ast. Spaß braucht er doch auch mal in dem Job.
Mein lieber Zeppelin, Du schreibst hier meistens einfach Scheiß. Warum reduzierst Du Deine Postings nicht auf die Webadresse von info4alien?
Die haben die Ahnung die Dir fehlt. Ich kann nur hoffen, das keiner Deinen "Ratschlägen" folgt.
Wenn dann jemand, wie Dietrich, anderer Meinung ist als Du, dann kommt von Dir auch nur Luft, zwar etwas geruchsintensiv, aber trotzdem Luft.
Ein normales Diskussionsverhalten scheint Dir fremd zu sein.
Gruß
Uwe[/quote]
Und woher weiss man das? Steht da drauf: "Nur erteilt wegen zusaetzlichem Anschreiben!"Zeppelin hat geschrieben: Ja! Und zwar in Form erteilter Visa, die nicht in jedem Falle allein aufgrund einer VE ausgestellt worden wären.
Zeppelin hat geschrieben: Aber da Du (zumindest meine) Beiträge ohnehin nicht vollständig zur Kenntnis nimmst, hat es wohl kaum Sinn, Deinen Wissensdurst stillen zu wollen.
Was hatte ich deiner Meinung nach (absichtlich!) ueberlesen
Ueber das Schicksal der Zeppeline, die durch ihre Gasfuellung immer sehr explosionsgefaerdet waren, reden wir lieber nicht!Zeppelin hat geschrieben: Aber ein "Dietrich" ist ja dazu konstruiert und gebaut worden, Schlösser auch ohne den legitimierten Schlüssel zu öffnen.
Dann koennte ich auch ein Foto meines Hundes beilegen. Gibt auch keine Belege, dass dies schadet! Meine Frau habe ich ein paarmal eingeladen, als wir noch nicht verheiratet waren... Mittlerweile hafte ich soundso....Zeppelin hat geschrieben: Anders herum gefragt: Hast Du Belege dafür, dass die Ergänzung einer VE durch eine Einladung der Erteilung eines Visums geschadet hätte?
Und ferner: Wie häufig lädst Du denn Personren anderer als der dt. Staatsbürgerschaft nach Dtl. ein und haftest für diese?
Das ist nett.Zeppelin hat geschrieben: Ich kann und will niemanden nötigen, meine Empfehlungen zu befolgen, aber ich bin hier im Forum auch niemandem Rechenschaft schuldig.
Wenn gewisse, nicht in D ansässige 'Experten' also besser informiert sein sollten, dann eben viel Erfolg.
Moskau.... Berlin....
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Franziska
