Seite 2 von 2
Verfasst: 08 Dez 2006, 19:13
von Zeppelin
Kultgrieche hat geschrieben:Zeppelin hat geschrieben:Der Haken ist nur, dass man nicht länger als 6 Monate aus dem Schengenraum abwesend sein darf, um die AE nicht erneut beantragen zu müssen, bzw. den Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht - selbst wenn die Ehe scheitern sollte.
Meinst du wirklich Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis?
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt nach §51 (2) AufenthG dem mit einem Deutschen verheirateten Ausländer, länger als 6 Monate jenseits der deutschen Landesgrenzen zu weilen!
Auch mit einer AE kann man länger als 6 Monate auswärts sein, wenn man den Grund der Notwendigkeit zuvor mit der ABH abgeklärt hat.
Der Interpretationsspielraum besteht dabei IMHO zwischen Lebensmittelpunkt und ständigem bzw. regelmäßigem Aufenthaltsort.
Bei einer NE hängt es m.W. von der Dauer des regel- und rechtmäßigen Aufenthalts ab. Aber ich bin kein §§-Reiter.
Verfasst: 08 Dez 2006, 19:29
von Kultgrieche
Bei einer NE (mit deutschem ehepartner) brauchst du die ABH nicht zu fragen und kannst so lange du willst außerhalb Deutschlands sein.
Außerdem ist die Regelung sowieso blödsinnig, da Ausländer mit dem rosa Babbscher eh keine Ein- und Ausreisestempel in D erhalten. Somit ist eine "Abwesenheitskontrolle" nicht möglich.
Verfasst: 08 Dez 2006, 19:40
von harald63
Angesichts der heutigen Globalisierung und Mobilität sind solche Regelungen sowieso anachronistisch.
Verfasst: 08 Dez 2006, 20:24
von Zeppelin
Kultgrieche hat geschrieben:Bei einer NE (mit deutschem ehepartner) brauchst du die ABH nicht zu fragen und kannst so lange du willst außerhalb Deutschlands sein.
Außerdem ist die Regelung sowieso blödsinnig, da Ausländer mit dem rosa Babbscher eh keine Ein- und Ausreisestempel in D erhalten. Somit ist eine "Abwesenheitskontrolle" nicht möglich.
Moderne IT incl. Biometrie übersieht nix. Scanner statt Stempel...
Verfasst: 08 Dez 2006, 20:27
von Zeppelin
harald63 hat geschrieben:Angesichts der heutigen Globalisierung und Mobilität sind solche Regelungen sowieso anachronistisch.
Klar! Aber könntest Du dies bitte den zuständigen Institutionen von Bund und Ländern klar machen.
Solltest Du Erfolg dabei haben, gehst Du mit Sicherheit in die Geschichte ein.
Verfasst: 20 Dez 2006, 10:30
von Zejtnot
(1) Visagebühr: Die erhöhte Visagebühr wird Russland NICHT betreffen. Hier bleibt alles beim Alten, also 35 Euro. Könnt ihr auf diversen Seiten googlen!
(2) Ehepartner: Das Visum ist kostenlos, wenn es durch die Ehe begründet ist. Wenn der Partner also ein Businessvisum will, dann muss er zahlen. Will er mit Dir gemeinsam in den Urlaub fahren, dann nicht. Für dieses Visum ist kein Familienbuch notwendig, da die Ehe auch nur mit russischer Eheurkunde rechtsbindend ist. Eine Übersetzung der russischen Urkunde kann jedoch gefordert werden.
Die Frage ist, ob man ohne russisches Familienbuch eine Verpflichtungserklärung braucht. Juristisch gesehen nicht, faktisch kennen sich da aber viele Konsularbeamte nicht aus!
(3) Familienbuch: Man braucht es, wie oben schon angedeutet, eigentlich nicht. Denn die Ehe hat auch so ihre Gültigkeit. Im Gegenteil, bei einer späteren Scheidung - soll ja passieren - macht es vieles einfacher, wenn die Ehe nur in einem Land registriert war.
Wo ist der Vorteil? (A) Kommen Kinder zur Welt, bekommen sie sofort beide Staatsbürgerschaften. Ohne deutsches Familienbuch wird es eine elendige Rennerei. (B) Im Konsulat wird es mit dem Visum einfacher, siehe oben.