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Verfasst: 14 Dez 2006, 23:31
von Zeppelin
janna22 hat geschrieben:hallo alle zusammen. vielen dank fur antworten. aber ich liebe diesen mann, das ist nicht wegen deutschland, wenn jemand denkt. wir haben diese problem mehrmals gesprochen, ich will nicht in deutschland leben, weil fur mich hier zu schwer ist.
Das klingt aber sehr missverständlich.
Mit Beteuerungen Deiner Liebe allein zu Deinem Freund wirst Du hier nicht weit kommen.
Du solltest Dir noch weitere Gründe 'einfallen' lassen, warum Du hier leben willst und ausgerechnent mit ihm und keinem anderen.
Spätestens das Oberlandesgericht wird danach fragen, bevor es Euch von dem EFZ befreit.
Z.
Verfasst: 15 Dez 2006, 14:41
von manuchka
Zepp - sie schrieb doch, dass sie NICHT in Deutschland leben will...
Janna - wo willst du leben? Ist der Mann Deutscher? Ist er bereit, mit dir aus Deutschland wegzugehen?
Verfasst: 15 Dez 2006, 14:57
von Uwe
[/quote]Spätestens das Oberlandesgericht wird danach fragen, bevor es Euch von dem EFZ befreit.
Das OLG entscheidet nach Aktenlage. Es ist für das OLG nicht wichtig, aus welchen Gründen jemand heiraten will.
Verfasst: 15 Dez 2006, 15:31
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Zepp - sie schrieb doch, dass sie NICHT in Deutschland leben will...
Janna - wo willst du leben? Ist der Mann Deutscher? Ist er bereit, mit dir aus Deutschland wegzugehen?
Das könnte ein Missverständnis meinerseits gewesen sein. Ich hatte die Äußerung so aufgefasst, wie: Es ist nicht wegen Deutschland, sondern wirklich wegen dem Mann...
Gruß,
Z.
Verfasst: 15 Dez 2006, 15:34
von manuchka
Und wenn du weiter liest, steht da: "Ich will nicht in Deutschland leben, weil für mich hier zu schwer ist."
Verfasst: 15 Dez 2006, 16:00
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:
Spätestens das Oberlandesgericht wird danach fragen, bevor es Euch von dem EFZ befreit.
Das OLG entscheidet nach Aktenlage. Es ist für das OLG nicht wichtig, aus welchen Gründen jemand heiraten will.
[/quote]
Wen zietieren Mr. Kompetenz den hier nun? Woher maßt er sich an, die faktischen Erfahrungen meiner Gattin und meiner Wenigkeit sowie (fast) all der sonstigen binationalen Paare in unserem Bekanntenkreis anzuzweifeln?
Uwe, Du solltest Dich um eine Stelle als fachlicher Berater der Präsidentin der Kammergerichts zu Berlin bewerben!
Die weiß nämlich nicht, was Du zu wissen meinst. (Zu Deiner Info: Das Kammergericht zu Berlin ist das hiesige OLG.)
Vielleicht solltest Du's auch gleich als Bundesminister der Justiz versuchen?
Jedenfalls wurde von uns im Rahmen des EFZ-Verfahrens unter Berufung auf drei OLG- und zwei LG-Urteile eine detailierte Darlegung der Entstehung unserer 'Eheschließungsabsicht' von unserer Ersten Begegnung über die Rechtfertigung unserer Geburtsdaten bis hin zur Offenlegung einer Reihe weiterer, sehr privater Informationen verlangt.
Da wir in dem entsprechenden Anschreiben 'freundlich' darauf 'hingewiesen' worden waren, dass die unsererseitige Beantwortung der einzelnen Fragen im Rahmen unserer Mitwirkungspflicht unerlässlich sei, um die gegen uns erhobenen Verdachtsmomente zu 'entkräften', habe ich nebst einer 16-seitigen Erklärung noch gut 200 Seiten entsprechender Belege beigefügt.
'Großzügig' erhielten wir dann die Erlaubnis heiraten zu dürfen...
(Ich freu' mich schon auf Deine nächste Pöbelei und verbleibe,)
mit freundlichen Grüßen
Zeppelin
Verfasst: 15 Dez 2006, 16:07
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Und wenn du weiter liest, steht da: "Ich will nicht in Deutschland leben, weil für mich hier zu schwer ist."
Das hatte ich gelesen und bezugnehmend auf den SV so verstanden: 'Ich will nicht in Deutschland leben, weil hier zu schwer für mich, sondern weil ich liebe Freund.' (siehe Eingangsposting:
"konnen wir es in deutschland machen")
Verfasst: 15 Dez 2006, 17:26
von manuchka
Zeppelin - ich hatte das so verstanden: "Es geht mir bei der Heirat nicht um Aufenthalt in DE, sondern um den Mann, den ich liebe. Ich will (sowieso) nicht in DE leben, weil mir das zu schwierig ist (aber ich würde gern heiraten, solange ich hier bin)."
Verfasst: 15 Dez 2006, 17:58
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Zeppelin - ich hatte das so verstanden: "Es geht mir bei der Heirat nicht um Aufenthalt in DE, sondern um den Mann, den ich liebe. Ich will (sowieso) nicht in DE leben, weil mir das zu schwierig ist (aber ich würde gern heiraten, solange ich hier bin)."
Ja Manu,
so hab ich Deine Anmerkung dann auch verstanden bzw. meinen Eindruck überdacht.
Nur drängt sich dann die Frage auf, warum man sich die Mühe aufladen will, alles für eine Eheschließung in D nebst anschließender AE 'niet- und nagelfest' zu machen.
Aufklärung könnten da nur wohl vertiefende Antworten von Janna22 schaffen.
Meine AW'en auf den Thread galten lediglich der Frage,
ob Sie's auch in D 'machen' können - womit ich mich allein auf die Absicht zur Eheschließung und das damit verbundene Verfahren beziehe.
Nur gebe ich auf derartige Beteuerungen nicht mehr viel, weil mir inzwischen die Taschentücher für's Tränentrocknen gescheiterter Naivlinge ausgegangen sind.
Aber wenn's 'Hand und Fuß' hat, kann man gern mit meiner Hilfsbereitschaft rechnen.
Gruß,
Zeppelin