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Verfasst: 15 Dez 2006, 01:06
von zimdriver
Paul, meines Wissen ist der russ Vertrag notwendig, wenn es sich um eine Position in einer russ Gesellschaft, also nicht in einer Repräsentanz, handelt. Der dt Vertrag ruht ja auch deshalb, ist aber wiederum notwendig, um alle Rechte und Pflichte nach Beendigung der Entsendung zu wahren. Bin aber kein Experte, sondern nur aus eigenem Erleben schlauer geworden.

Verfasst: 15 Dez 2006, 03:53
von Paul
zimdriver hat geschrieben:Bin aber kein Experte ...
Bin ich ja leider auch nicht. [kristall] Manu, Elja - wo seid Ihr? :wink:

Verfasst: 15 Dez 2006, 20:03
von Simone
Aus meiner Sicht hat zimdriver recht.
Auch in unserer Firma wird nach dem gleichen Prinzip vorgegangen (2 Arbeitsverträge für expats, 1 BRD (repräsentanz) + 1 Russland (Gesellschaft OOO).

Wichtig ist auch, eine "Heimathafen-garantie" zu haben (bei uns üblich). Dies ist zumindest soviel wert, dass eine bessere Abfindung gezahlt werden muß, wenn es zu keiner Weiterbeschäftigung kommt. Ich kenne einige Leute, die nach Russland (Vertrag vorzeitig oder auch planmäßig beendet) nicht im Stammhaus was Adequates gefunden haben.

Folgende Fragen müssen ebenfalls geklärt sein:
1. Bei nur einen (1) russ. Arbeitsvertrag kann man neuerdings, wenn man vorher im deutschen Arbeitsverhältnis stand, die Arbeitslosenversicherung "einfrieren" lassen, sprich erworbene Ansprüche wahren - gegen einen Monatsbeitrag für diese Anwartschaft.
2. Deutsche Rentenversicherung weiterzahlen (Abführung der Beiträge durch Arbeitgeber) oder zumindest erworbene Anteile sichern durch freiwillige Versicherung (neidrigsten Beitrag... macht nur Sinn, wenn man in BRD später arbeiten wird und schon paar Jahre im Sparkasten hat).
3. Deutsche gesetzliche Krankenversicherung kann man ebenfalls wie 1. ruhen lassen und eine Auslandskrankenversicherung abschliessen (durch Arbeitgeber)
4. Wo rollt der Rubel? Gehalt komplett in Russland auszahlen, das führt zum leidigen Thema kostspieliger Banktransfers...
5. Arbeitsgenehmigung!!!

Fakt ist aber eins, wer länger als drei/vier Jahre im Ausland arbeitet, ist im Stammhaus eh nicht mehr auf der internen Karriereleiter der erste Kandidat, höchstens es wurde vor Abreise etwas spezielles vereinbart (unüblich). Das russische Arbeitsrecht ist streng und eine Kündigung für den Arbeitgeber schwierig durchzusetzen.

Wenn man das Gefühl hat, "wegdelegiert" zu werden, dann hat man in der Firma eh keine Zukunft. Nimms mit Humor und Freude, Russland im CV stehen zu haben, ist gegenwärtig nur von Vorteil. Mal abgesehen davon, hast Du hier nur 13% Steuer (anstatt inkl. aller Abgaben in Dtd. 50%+) zu zahlen und jährliche Inflationsanpassungen+Gehaltssteigerungen von mind. 10% (total) sind auch drin.
Aber Vorsicht, weit mehr als die Hälfte der Expats scheitern hier.

Beste Grüsse

Verfasst: 15 Dez 2006, 21:17
von kpxyz
hm... also mit dem "Wegdelegieren" ist es eher nicht der Fall - ich habe halt einfach zwei Optionen: 1) in D. weiter zu arbeiten (als wenn nix wäre) oder 2) in RUS arbeiten zu können, dann muss ich aber lokalisiert werden.

Und die Beweggründe, sich mit 2) zu beschäftigen sind ganz klar - die expats scheitern hier ("hier" weil ich seit gestern wieder in M bin...) und da ich die Lage aufgrund Paar meiner Einsätze hier gut einschätzen kann, ist es einfach eine gewaltige Challange, was ja sehr reizvoll ist. Und auch klar im Sinne der Karierre einfach anderes...

D und RUS wollen mich ja behalten - nur sie haben organisatorisch mit einander nix zu tun. RUS berichtet an ein anderes Land, also ist das ganze Spiel mit doppelvertrag oder so kaum möglich, weil es dann de fakto zwei europäische Länder, die sich wegen mit bekriegen... Uffff....

Heimfahrtengarantie und Vereinbarung zum Ruhen des Vertrags / Versicherungskosten sind gute Tipps.

Übrigens, habe heute erfahren, dass es sich hier in Moskau legal um eine Representanz eines europäischen off-shores handelt..... Bin etwas verwirrt, warum dann so ein Druck auf mich ausgeübt wird. "Nur" wegen zusätzlichen Kosten, die meinem Arbeitgeber durch mein Deutsches Vertrag ensthenen und von D auf das RUS P&L umgelegt werden?

wenn ich die lokalen 13% mit meinem aktuellen Steuersatz in die Rechnung einbeziehe, ist es finanziell selbst mit dem lokalen Vertrag schon attraktiver (vorausgesetzt ich fliege nicht jedes WE nach D) - so viel zum "Rubel". Die ganze Geschichte hat aber einen anderen Kontext - wie geht man bei dem Konstrukt aus der Schusslinie des Deutschen Ausländerrechtes..., um "Rückkehrgarantie" zu behalten.

Verfasst: 15 Dez 2006, 21:34
von Zeppelin
kpxyz hat geschrieben:... Die ganze Geschichte hat aber einen anderen Kontext - wie geht man bei dem Konstrukt aus der Schusslinie des Deutschen Ausländerrechtes..., um "Rückkehrgarantie" zu behalten.
Gegenfrage als Antwort (obwohl anderswo schon geschrieben): Hast Du schon eine definitive Aussage der ABH bzgl. eine Fristverlängerung für die Wiedereinreise und somit Erhaltung der NE?
Egal: Genau dafür wäre es hilfreich, ein nur vorübergehend ruhendes Arbeitsverhältnis mit Deiner dt. Fa. vorweisen zu können.

Solltest Du noch vor dem Wechsel eingebürgert werden - was ich schon aus Gründen der Verfahrensdauer kaum glaube - hättest Du eben das Problem mit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für RUS an der Backe.

Ich weiß ja nicht, wie großzügig dergleichen an Ausgebürgerte erteilt wird.
Du solltest halt abwägen, ob Du mit Daueraufenthalt EG(EU) bzw. NE nicht bis auf weiteres besser bedient wärst, als mit einem dt. Pass. (Siehe auch Tipps aus i4a.)

Gruß,
Zeppelin

Verfasst: 09 Jan 2007, 18:49
von Diesel
Hallo an Alle,

Das Problem was hier geschildert ist könnte man anderes angehen.

Ich habe seid 3 Jahren doppelte StaatsAng. Das ist sowohl nach Deutsch. als auch Russ. Recht nicht verboten. Damit kannst du zurückkehren und auch in Russland unproblematisch in allen Behörden deinen russischen Reisepass zeigen.

Kommilitone von mir arbeitet in der Niederlassung eines Autoherstellers in Moskau. Hat nach dem Studium seine Dipl.Arbeit dort geschrieben und dort geblieben. Er hatte gleich einen russischen Vertrag genommen.

Anmeldung und weitere formalitäten sind direct vor Ort lösbar.

Verfasst: 09 Jan 2007, 19:26
von Zeppelin
Diesel hat geschrieben:... Ich habe seid 3 Jahren doppelte StaatsAng. Das ist sowohl nach Deutsch. als auch Russ. Recht nicht verboten. Damit kannst du zurückkehren und auch in Russland unproblematisch in allen Behörden deinen russischen Reisepass zeigen. ...
Wie hast Du das denn angestellt? Hast Du einen rechtlichen Sonderstatus, z.B. als 'jüdischer Kontingentflüchtling'?
Ansonsten würde mich auch jede andere Rechtsgrundlage interessieren, nach der eine doppelte StA dt. / russ. legal sein sollte.

Zeppelin

Verfasst: 09 Jan 2007, 19:42
von Diesel
Hallo Zeppelin,

Ich habe eine gewisse Zeit (glaube 8 jahre) in D mit einem russischen Pass gelebt, Studiert usw. Mit der doppelter St.Ang. habe ich nie ein Problem bei den Behörden bekommen. So oder so ist es empfehlenswert sicher bei der Einbürgerungsstelle [u]schriftlich[/u] nachzufragen.

Jeder Ausländer hat Anspruch auf Einbürgerung wenn er lange genug in D. lebt, deutscher Sprache spricht und einen gesicherten Einkommen hat.

Zur "Kontingentflüchtling'": Ich känne genügent "Spätaussiedler" die auch 2 Pässe besitzen.

Wenn du Russisch verstehst würde ich dir diese seite empfehlen: http://www.germany.ru

Wie hat sich dein Bekannter enschieden?

Verfasst: 09 Jan 2007, 19:49
von harald63
Diesel hat geschrieben:Ich habe eine gewisse Zeit (glaube 8 jahre) in D mit einem russischen Pass gelebt, Studiert usw. Mit der doppelter St.Ang. habe ich nie ein Problem bei den Behörden bekommen. So oder so ist es empfehlenswert sicher bei der Einbürgerungsstelle schriftlich nachzufragen.

Jeder Ausländer hat Anspruch auf Einbürgerung wenn er lange genug in D. lebt, deutscher Sprache spricht und einen gesicherten Einkommen hat.
Normalerweise muss man bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Das deutsche Recht möchte doppelte Staatsbürgerschaften vermeiden. Wie lief das bei Dir? Aufgrund welcher Sachlage durftest Du Deine russische Staatsangehörigkeit behalten?

Verfasst: 09 Jan 2007, 20:12
von Diesel
Hier INFO: http://www.muenchen.de/Stadtleben/Leben ... esetz.html

Zitatt:

Die ausländische Staatsangehörigkeit muss nach wie vor grundsätzlich aufgegeben werden!

Ausnahmen sind wie bisher nur dann möglich, wenn der Verlust der Heimatstaatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten herbeigeführt werden kann. Darüber hinaus enthält nun ein Ausnahmekatalog weitere Gründe, bei deren Vorliegen die Hinnahme einer Mehrstaatigkeit in Frage kommen kann. Die Prüfung und Entscheidung darüber erfolgt in jedem Einzelfall gesondert.

Tatsächlich hängt es vom Bundesland. Ein wichtiger Grund hilft!

Damals habe ich "Kontingentflüchtling"-status gehabt. Es gibt tattsächlich einige Nachlässe für diese Gruppe.