Uwe hat geschrieben:Daher gebe ich meine so gewonnenen Kenntnisse gern weiter, die ja niemand zu nutzen braucht.
Jo Zeppelin,
ich kann nur hoffen, das nicht viele Deine Ratschläge nutzen. Sie würden sonst Hindernisse sehen, wo keine sind.
Entscheidungsträger für Visa zur Familienzusammenführung sind allein die ABHs (wenn in den Datenbanken nichts relevantes steht). Das hat mir ein deutsches Konsulat schriftlich gegeben. Was soll den wohl der Auszug aus dem Familienbuch bewirken, wenn die ABH sowieso die Heiratsurkunde hat?
Aber auch Euch ein frohes Weihnachtsfest.
Gruß
Uwe
Dazu nur folgendes Beispiel, nur mal so zur Info für alle, die eine Heirat in RUS und danach baldige Übersiedlung nach D erwägen:
hallo wer kann mir weiter helfen?
ich habe am 21.07.06 in moskau meine frau geheiratet bis jetzt warte ich immer noch das sie ein einreise visum bekommt, die abh sagt es ist alles in ordnung die botschaft /konsulat in moskau sagt die papiere werden vom russischen justizministerium geprüft, anrufen hilft nichts mehr sie sagen das kann bis zu drei monate dauern, jetzt warte ich schon über vier monate und es tut sich nichts wer kann mir da weiter helfen im voraus vielen dank
Dies ist ein heute erschienener Beitrag aus
http://www.info4alien.de
Quelle:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1166698393
Um damit auf den Sinn des Auszuges aus dem Familienbuch zurück zu kommen, falls man genügend zeitlichen Vorlauf hat. Dann wird nämlich dieses leidige und z.T. ewig dauernde Verfahren schon vorab ausgelöst, und nicht erst wenn man den konkreten Umzug plant.
Und von wegen
Blödsinn mit BVA- bzw. AZR-Auskunft. Ich bin seit Beginn 2006 mit einem Fall befasst, wo sich nach einer Heirat in RUS herausstellte, dass die Ehegattin mit einer Einreisesprerre belegt worden war, weil sie es verpennt hatte, den Nachweis für Ihre korrekte Ausreise an das zust. dt. Konsulat zu schicken. Die Betroffene hatte aber gedacht, sie hätte gar keinen (negativen) AZR-Eintrag.
Somit musste erst mal das Befristungsverfahren eingeleitet werden und sie hat bis heute noch nicht das FZF-Visum.
Mein Rat galt also nur jenen, über die bereits eine Ausländerakte in D existiert - und das ist bei jedem der Fall, der / die mal länger als vier Wochen hier gewesen ist und / oder auch bei kürzeren Aufenthalten mal - wenn auch nur geringfügig - die Spielregeln verletzt hat.
Alles was ich in diesem Zusammenhang hier geschrieben habe, hat rein präventiven und beschleunigenden Sinn zugunsten derer, die Probleme lieber vermeiden, als es darauf ankommen zu lassen.
Und Fakt ist nun einmal, das D "dank" Otto Schily niemanden mehr herein lässt, der / die zuvor nicht zu 100 % gecheckt worden ist.
Das mag man nun wahr haben oder nicht.
Das Verfahren ist immer das gleiche - egal wie und wo man heiratet oder welche Behörde federführend ist.
Für D gilt: Die ganze Bürokratie vorab erledigen incl. EFZ-Befreiungsverfahren beim OLG; d.h. eine u.U. größere Zahl russ. Einzelurkunden zu besorgen, apostillieren und amtlich übersetzen lassen.
Für RUS gilt: Heiraten ist zunächst einfacher, aber im FZF-Verfahren geht hinterher die Mühle los - nur eben erweitert über die Einschaltung des russ. Justizministeriums, das eben genau das Beglaubigungsverfahren für die einer legitimen Eheschließung zugrunde liegenden Urkunden einleitet; und zwar auf dem 'Dienstweg' (dessen Dauer ich hier sicher nicht näher erläutern muss.)
Der Weg über Heirat in RUS und FZF-Verfahren - ohne vorherigen Antrag auf Aufnahme in das / Auszug aus dem Familienbuch -, hat dabei einen 'kleinen' Haken, der sich auf den verfügbaren Zeitkorridor für die Übersiedlung auswirkt: Ein FZF-Visum ist noch keine AE für D / Schengen und berechtigt nur für kurze Zeit zur Einreise hierher, um bei der hiesigen ABH die AE zu beantragen - was wiederum selten an einem Tag zu erledigen ist. (Vollständigkeit von Dokumenten incl. "korrekter" biometrischer Passfotos, Bestätigung über die Anmeldung beim zust. Meldeamt, Verfügbarkeit von Terminen, Fahrtwegen / -zeiten etc.)
M.a.W. man bekommt nur dann sofort die AE, wenn man innerhalb der Gültigkeit des FZF-Visums einen Termin bei der ABH bekommt und alles vollständig dabei hat.
Ansonsten gibt es zunächst mal eine Fiktionsbescheinigung und es wird ein neuer oder späterer Besuch bei der ABH fällig.
Letzteres hat zur Folge, dass man hier (als ausl. Ehegatte) z.B. kein Konto eröffnen oder irgend eine andere Form von Vertrag abschließen kann.
Und angesichts dessen sage mir bzw. den potenziell Betroffenen noch mal:
Uwe hat geschrieben:Daher gebe ich meine so gewonnenen Kenntnisse gern weiter, die ja niemand zu nutzen braucht.
Jo Zeppelin,
ich kann nur hoffen, das
nicht viele Deine Ratschläge nutzen. Sie würden sonst Hindernisse sehen, wo keine sind.
In der Tiefe Sibiriens gibt es sicher andere Hindernisse als hier, die man von dort aus in der Tat u.U. weder sehen will noch kann.
Jedenfalls wünsche ich allen, die vom Defizit der zwischenstaatlichen Übereinkommen betroffen sein könnten, bei der Umschiffung der zunächst unsichtbaren Riffe behilflich sein zu können.
Grüße
Zeppelin