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Verfasst: 11 Jan 2007, 12:34
von manuchka
Der Vermieter muss mit dem Nachweis antanzen, dass er Eigentümer oder verantwortlicher Mieter oder so ist. da gibt es in der Regel einen Wisch. Na und Pass natürlich.
Verfasst: 15 Jan 2007, 13:29
von flodul
Genaues weiss also offensichtlich noch keiner! Bin ich mal gespannt da ich Anfang Feb. fliege. Vielleicht weiss ich danach mehr.
Gruss
Flodul
Verfasst: 16 Jan 2007, 08:29
von Zejtnot
Hat schon irgendjemand Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln können?
Hier in Novosibirsk werden im Moment keine Anträge für Wohnrecht mehr bearbeitet ... man wartet erst einmal ab! Denn auch diese Regelungen wurden verändert. Hatte noch keine Zeit, mich mit den Details zu beschäftigen.
Verfasst: 16 Jan 2007, 10:36
von Kultgrieche
Und was ändert sich mit dem Registrierungsgedöns, wenn man mit einer privaten Einladung in Russland zu Besuch ist? Weiß da jemand Konkretes?
Verfasst: 16 Jan 2007, 14:23
von manuchka
Die einladende Seite (egal wer das nun ist) muss den Ausländer "anmelden". So hieß es, glaube ich.
Ansonsten fand ich eine sehr schöne Zusammenfassung (auf russisch)
auf der Seite des MID und
hier gibt es noch bissel Info auf englisch.
Verfasst: 16 Jan 2007, 15:28
von Dietrich
Kultgrieche hat geschrieben:Und was ändert sich mit dem Registrierungsgedöns, wenn man mit einer privaten Einladung in Russland zu Besuch ist? Weiß da jemand Konkretes?
Man muss sich jetzt nicht mehr mit unfreundlichen, unwissenden Beamten im Pasportni Stol rumaergern!!!
...sondern in der Post.
Verfasst: 16 Jan 2007, 16:31
von Zejtnot
Also, ich habe mir das Gesetz mal durchgelesen. Wenn ich es richtig verstehe, ist es nun so:
Vorweg: Wer ständig in Russland lebt, muss sich weiter innerhalb von sieben (!) Tagen registrieren.
Jedoch: Wer nur kurz vorbeischaut oder zeitweise in Russland lebt, braucht keine Registrierung mehr.
Statt dessen muss er/sie sich in das Migrationsregister (Миграционный учёт) eintragen lassen. Dies muss innerhalb von drei Tagen nach Ankunft am Bestimmungsort erfolgen, es sei denn:
- man sitzt im Knast
- liegt im Krankenhaus, besucht ein Sanatorium oder schläft im Hotel.
In diesen Fällen müssen Knast, Krankenhaus, Sanatorium oder Hotel innerhalb eines Tags die Ankunft an das Migrationsregister melden.
Im Artikel 22, Absatz 1 und 2 ist näher geregelt, wie der Eintrag in das Migrationsregister zu erfolgen hat. Der Besucher muss der einladenden Seite (also den privaten Einladern, der Firma, ...) seinen Pass zeigen. Die einladende Seite gibt ihm den Abrissteil einer ganz bestimmten Bestätigung (уведомление) und bringt den Rest in die Migrationsbehörden ODER schickt ihn per Post dort hin!
Nun bleiben für mich folgende Fragen:
- Im Gesetz steht, dass man sich in dieses Register "drei Tage nach Ankunft am Ort des Aufenthaltes" eintragen lassen muss. Wenn ich mich nirgends so lange aufhalte, habe ich damit keine Verpflichtungen mehr, oder?
- Was ist mit Touristenvisa?
- Ich konnte keine 90-Tage-Regelung entdecken.
Fakt ist: Am Eingang des Novosibirsker Flughafens, wo sie immer wie die Raben kontrolliert haben, will schon seit einer Woche keiner mehr die Pässe sehen.

Verfasst: 16 Jan 2007, 17:22
von manuchka
Hm, für mich ist noch die Frage: Wo kriegt man den Wisch her, diese uvedomlenie? Und welche Behörde ist für den migrazionnij uchet zuständig?
wo gibt es das formular zur anmeldung?
Verfasst: 16 Jan 2007, 19:37
von g.n.
also zumindest theoretisch scheint mir das jetzt klar (so weit das geht), aber zwei Fragen bleiben - weiss jemand was?
1. Wo krieg ich denn das Formular her, dass ich dann an die Migrationsbehörde schicke, und wie finde ich die Adresse raus, wo es hin muss (in meinem Fall v.a. Moskau)?
2. Muss ich das nach jeder Einreise neu machen? Ich reise öfter für mehrere Wochen ein, dann aber auch wieder für ein paar Tage oder ein paar Wochen aus. Bisher hab ich mich jeweils für ein halbes Jahr registriert.
Re: wo gibt es das formular zur anmeldung?
Verfasst: 18 Jan 2007, 11:13
von Zejtnot
Die Zuständigkeit ist in diesem Gesetz genau erklärt, habe aber heute keine Zeit, es noch einmal durchzulesen.
g.n. hat geschrieben:Wo krieg ich denn das Formular her, dass ich dann an die Migrationsbehörde schicke, und wie finde ich die Adresse raus, wo es hin muss (in meinem Fall v.a. Moskau)?
Gute Frage. Steht nicht im Gesetz.
g.n. hat geschrieben:Muss ich das nach jeder Einreise neu machen?
Ja, es sei denn du bleibst weniger als drei Tage. So steht es im Gesetz.