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Verfasst: 16 Feb 2007, 09:49
von Dietrich
Erst habe ich ueberlegt einen neuen Thread aufzumachen, aber ich lasse es erstmal hier:

Ich habe mir gestern den Text der "Visaerleichterungen" mal genau durchgelesen. Meiner Meinung nach bringt uns, und hiermit meine ich binationale Ehepartner, das Abkommen ueberhaupt nichts.

Schauen wir mal auf die Definitionen in Punkt 3:
3
e) "лицо, проживающее на законных основаниях" означает:
применительно к Российской Федерации: гражданин Европейского союза, которому выданы вид на жительство, разрешение на временное проживание либо учебная или рабочая виза сроком действия более 90 дней для въезда в Российскую Федерацию;
применительно к Европейскому союзу: гражданин Российской Федерации, который в соответствии с законодательством Сообщества или государств-членов вправе пребывать на территориях государств-членов более 90 дней.
Hier geht es also um Russen, die in Deutschland eine AE haben und um Deutsche mit einer AE in Russland. Dies sind also keine Russen in Russland oder Deutsche in Deutschland!

Schauen wir nun auf Punkt 5 (zu den Visa mit bis zu 5 Jahren Gueltigkeit):
5
1. Дипломатические представительства и консульские учреждения Российской Федерации и государств-членов оформляют многократные визы сроком действия до 5 лет следующим категориям граждан:
[...]
b) супруги и дети (в том числе приемные), не достигшие возраста 21 года либо являющиеся иждивенцами граждан Российской Федерации или Европейского союза, проживающих на законных основаниях на территории государства-члена или Российской Федерации. При этом срок действия виз будет ограничен сроком действия разрешения на законное проживание или пребывание.
Es geht also um Ehepartner, Verwandte etc. genau dieser (siehe fett) in Punkt 3 definierten Personen. Und mehr nicht.

Ehepartner von Deutschen in Deutschland und von Russen in Russland sind hier nicht erwaehnt!

Meine Frau kann also z.B. ihre Mutter nach D einladen, wenn sie (meine Frau) in D eine AE hat. Irgendein Russe mit einer AE in D kann seine (russische) Frau einladen und diese bekommt ein Visum mit mehr als 1 Jahr Gueltigkeit. Ein Deutscher kriegt das fuer seine russische Frau aber nicht... und eine Russin fuer ihren (deutschen) Mann erst recht nicht!

Oder wie seht ihr das?

Dietrich.

Verfasst: 16 Feb 2007, 10:24
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Oder wie seht ihr das?
Könnte etwas dran sein. Aber soviel mir mal im Konsulat angedeutet wurde, hofft man auch dort, dass es so ausgelegt werden wird, dass unsere russischen Partner nun in Zukunft mehrjährige Visa bekommen können.

(Es nervt die ja auch, dass man jährlich neu wegen dem sowieso kostenlosen Visum kommt.)

@Dietrich als admin: Trenne die Diskussion zu diesem Abkommen doch wirklich hier heraus. Es geht ja nicht mehr nur um "Deutsche Visa für Russische Bürger" sondern auch andersrum. Admin: erledigt!!

Verfasst: 16 Feb 2007, 11:22
von Dietrich
Zejtnot_ hat geschrieben:Aber soviel mir mal im Konsulat angedeutet wurde, hofft man auch dort, dass es so ausgelegt werden wird, dass unsere russischen Partner nun in Zukunft mehrjährige Visa bekommen können.
Das ist das deutsche Konsulat. Aber glaubt wirklich jemand allen Ernstes, dass es im russischen Konsulat genauso ausgelegt werden kann/wird?

Klar, logisch waere es natuerlich.... Aber das Argument zieht bei den Russen leider nicht!

Verfasst: 24 Mär 2007, 11:00
von Kultgrieche
Ich habe mal bei Auswärtigen Amt angefragt, wann denn diese Regelung in Kraft treten würde, und bekam folgende Antwort:
"das Abkommen wird voraussichtlich gegen Mitte 2007, frühestens zum 1.
Juni 2007 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Forschbach
Auswärtiges Amt
Referat 508 (Ausländer- und Asylrecht)
Werderscher Markt 1
10117 Berlin"

Verfasst: 24 Mär 2007, 14:46
von untitled1
Hallo,

ich habe mal folgende Frage: Eine Freundin, die ich schon länger kenne, die gerade in Wolgograd wohnt und dort studiert (19 Jahre alt) hat vor im Sommer zu Besuch nach Deutschland (für ca. 1 Monat) zu kommen. Sie würde in der Zeit bei mir wohnen können.

Nun ist die Frage wie und welches Visum sie nun stellen sollte, und ob sie erstmal abwarten sollte, bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten.

Das Problem mit der Einladung könnte von mir aus Folgendes sein: Ich selbst bin Student (23) und habe 2 geringfügige Beschäftigungen (also Nebenjobs) - könnte sich das irgendwie auswirken? Ich wohne in Hannover und besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Weiss jemand ob es die Formulare für Hannover irgendwo im Internet gibt?

Wie hoch ist überhaupt die Wahrscheinlich, dass ihr Visumsantrag durchgeht?

Ist es evtl. sicherer, wenn sie einen Umweg über eine Studienbewerbung macht und sich ein Studienbewerber-Visum holt?

Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben...

Danke im Voraus!

Verfasst: 24 Mär 2007, 15:47
von fremantle
untitled1 hat geschrieben:(...)Das Problem mit der Einladung könnte von mir aus Folgendes sein: Ich selbst bin Student (23) und habe 2 geringfügige Beschäftigungen (also Nebenjobs) - könnte sich das irgendwie auswirken? Ich wohne in Hannover und besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Weiss jemand ob es die Formulare für Hannover irgendwo im Internet gibt?

Wie hoch ist überhaupt die Wahrscheinlich, dass ihr Visumsantrag durchgeht?
Na "untitled1", mach Dir mal keine Sorgen. wenn man alles gut begründet, dürfte es kein Problem sein, dass Deine Bekannte kommt.

Als ich meine Freundin zum ersten Mal eingeladen, haben meine Eltern beim Bürger- und Ordnungsamt (so ist es in Berlin, in anderen Bundesländer durchaus woanders angesiedelt, musst nach "Verpflichtungerklärung" suchen) die Einlandung beantragt, denn ich als von meinen Eltern abhängiger Student hätte niemals die Verpflichtungserklärung ausgestellt bekommen. Kannst ja mal danach googlen, im Netz gibt es viele Beispiele, wie Hoch in welchem Fall das Einkommen sein muss. Für Deine Formulare musst Du schon selbst ein bisschen suchen. Kuck doch einfach mal auf die Seite Eurer Stadtverwaltung/Region-Verwaltung... :?

Des weiteren ist sehr hilfreich, wenn Du, bzw Deine Eltern, falls sie die Verpflichtungserklärung ausstellen, eine informelle Einladung verfasst, die genau beschreibt, wie lange Ihr Euch kennt, wie ihr Euch kennen gelernt habt, und was ihr in Deutschland machen wollt (Tourismus, Deine Eltern kennen lernen, ...). Das soll sie bei Visumsantragstellung mit abgeben, um Vermutungen zu umgehen, "dass sie aus Joschkar-Ola käme"...

Ich weiss nicht, wie einfach es sit, bei der ersten Besuchsreise gleich einen Monat zu bekommen. Ich habe schon von Fällen gehört, dass gesagt wurde, das wäre zu lang für Tourismus, wäre die Person sich sicher, dass sie nicht illegal arbeiten wolle war da der Unterton im Satz. War man allerdings schon mal in Dtl und kam auch wieder, wird die Prüfung erfahrungsgemäß einfacher.

Es gibt eigentlich nur einen Visumstyp der relevant ist: Schengenvisum. Gilt Für Besuche und Tourismus.

Verfasst: 24 Mär 2007, 19:22
von Zeppelin
untitled1 hat geschrieben: Nun ist die Frage wie und welches Visum sie nun stellen sollte, und ob sie erstmal abwarten sollte, bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten.

Das Problem mit der Einladung könnte von mir aus Folgendes sein: Ich selbst bin Student (23) und habe 2 geringfügige Beschäftigungen (also Nebenjobs) - könnte sich das irgendwie auswirken? Ich wohne in Hannover und besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Weiss jemand ob es die Formulare für Hannover irgendwo im Internet gibt?

Wie hoch ist überhaupt die Wahrscheinlich, dass ihr Visumsantrag durchgeht?

Ist es evtl. sicherer, wenn sie einen Umweg über eine Studienbewerbung macht und sich ein Studienbewerber-Visum holt?

Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben...

Danke im Voraus!
Es geht hier um ein ganz gewöhnliches Besuchsvisum gemäß
§ 6 AufenthG
Dafür ist wiederum eine Verpflichtungserklärung (VE) nach § 68 AufenthG erforderlich, die gemäß der Homepage von Hannover hier unter Vorlage der auf der verlinkten Seite genannten Doks abgegeben werden muss.

Falls Du selbst kein hinreichendes Einkommen zur Deckung und Absicherung aller Kosten des Aufenthalts der Eingeladenen (inklusive eventueller Kosten einer zwangsweisen Ausreise etc.) hast, kann auch auch ein Dritter die VE abgeben, wenn er denn breit ist, das Risiko zu übernehmen (z.B. Eltern).

Eure Konstellation ist ungünstig - wofür Ihr aber nichts könnt. Es geht hier darum, die Rückkehrbereitschaft der Eingeladenen abzuschätzen, da normalerweise jungen Osteuropäerinnen, die zu Besuch zu einem ledigen mittellosen jungen Mann aus D eingeladen werden, unterstellt wird, dass diese Frauen hier bleiben wollen (Heirat).
Sie sollte sich schon mal darauf einstellen, dass ihr im Zuge der Visabeantragung beim Konsulat entsprechend fiese Fragen gestellt werden könnten, die sie dann bitte möglichst sachlich und unaufgeregt beantworten möge.

Zu empfehlen ist es in diesem Zusammenhang, alle brauchbaren Belege (incl. Kopien davon) mitzunehmen, wenn das Visum beantragt wird.
Auch ein persönliches Einladungsschreiben vor Dir an sie zum Zweck der Vorlage beim dt. Konsulat, in dem Du benennst, was die einzelnen Zwecke der Besuchsreise sind, bekräftingt die Integritäte der Einladung.

Als einladender dt. Staatsbürger hast Du in dem gesamten Verfahren zwar nur Pflichten und keinerlei Rechte, aber falls eine Remonstration wegen der Versagung des Visums nötig werden sollte, kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass Antragstellerin und Einladender in vollem Umfang ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind.

Ebenfalls ist es ggf. hilfreich, die Entsthehung, die Entwicklung und den Verlauf der Bekanntschaft mit der jungen Dame protokollartig zu dokumentieren, um im Zweifelsfall (aus der Luft geriffene) Gegen'argumente' widerlegen zu können.

Sinnvoll könnte es auch sein, Dein Anliegen unter http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... i?board=EU einzustellen.
Da könntest Du auch vertiefende Hinweise von Profis bekommen.

Studivisum geht übrigens nicht, weil man dafür erst einmal eine Immazusage von einer dt. HS / Uni braucht.
Aber eine Einladung zum Zwecke der Information über Studiermöglichkeiten in D, entsprechende Anforderungen etc, wäre durchaus eine sinnvolle Variante.

Grüße,
Zepelin

PS: Du kannst mir auch gern Deine Telefonnummer per PN übermitteln. Dann muss ich nicht so viel tippen, und könnte Deine Fragen evtl. genauer beantworten.

Verfasst: 24 Apr 2007, 14:27
von Dietrich
Es gibt was Neues:

http://www.aktuell.ru/russland/politik/ ... _3340.html

Das ist so typisch russisch. Unterschreiben, ratifizieren und pruefen jetzt, wo es eigentlich laengst in Kraft treten soll, ob es ueberhaupt machbar ist....

Ich koennte lachen, wenn es nicht so traurig waere!

Verfasst: 25 Apr 2007, 08:19
von Kultgrieche
Na, Dietrich, wundert es dich? Bei den russischen Bürokraten bedeutet höherer Bildungsabschluss Hauptschule 3. Stock. Die sind sowas von bekloppt...

Verfasst: 25 Apr 2007, 09:06
von Simone
Kultgrieche und Dietrich:
Passt auf mit Euren Bemerkungen über unsere "so perfekte" Wahlheimat. Die Forum-Aufsicht wird Euch sträflich abwatschen. Ich kenne das schon, denn man soll nichts Negatives über das schöne Russland und die wunderschöne Stadt Moskau schreiben, sonst bekommt man bitterböse PNs und Forumeinträge als Reaktion.

Leider gelingt es nicht allen, sich an die Meinungsfreiheit zu gewöhnen.