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Verfasst: 26 Feb 2007, 13:57
von Zeppelin
Karsten Packeiser hat geschrieben:Kann mir dann jemand erklären, was der ganze Sch... soll? Wozu gibt es dann diese Verpflichtungserklärung, wenn sie eh nicht ohne diverse Zusatzbelege anerkannt wird?
Tja Karsten, dass ist eine sehr gute Frage, die sich viele stellen.
Offizielle Begründung ist meistens, dass die VE ja keine Garantie dafür sei, dass eine Rückkehr auch stattfindet.
Zeppelin
Verfasst: 26 Feb 2007, 15:58
von Dietrich
Es gibt bestimmt interne Statistiken, nach denen X Prozent der Visumsantraege nicht genehmigt werden "sollten".
Jetzt versetz dich mal in die Lage eines Mitaerbeiters. Da hast du 100 Antraege vor dir liegen. Alle mit Verpflichtungserklaerung.
Haust du davon jetzt keinen in den Muelleimer, so sagt dir dein Vorgesetzter: "Sie pruefen aber nicht gruendlich". Haust du X willkuerlich gewaehlte in die Tonne, so remonstriert womoeglich noch jemand und du musst deinen Schritt begruenden.
Da ist es doch viel einfacher von allen noch allen moeglichen anderen Sums zu verlangen. Dann kann man die mit unvollstaendigen Dokumenten aussortieren. Oder die mit dem wenigsten Geld auf dem Konto... oder ...oder ...oder.
Auch wenn das eigentlich dem Sinn dieser Verpflichtungserklaerungen etwas wiederspricht.
Und ich bleibe dabei, was ich auch schon in einem anderen Thema geschrieben habe: Sachbearbeiter sollen Sachen bearbeiten und keine Entscheidungen faellen, die anderer Leute Schicksal betreffen!
Dietrich
Verfasst: 26 Feb 2007, 16:03
von manuchka
Dietrich, ich gebe dir ja recht, mit den Sachbearbeitern, die Sachen bearbeiten. Aber wer fällt dann die schicksalhaften Entscheidungen? Der, der die Sachen nicht bearbeitet hat und deswegen den Sachverhalt nur grob oder gar nicht kennt? Der müsste dann Schema F anwenden, und alle Fälle, auf die das aus irgendwelchen Gründen nicht passt, rutschen da durch. Auch nicht so toll.
Verfasst: 26 Feb 2007, 20:11
von zimdriver
Da bin ich ja gespannt, wie's bei mir wird. Ich habe die Verpflichtungserklärung in Moskau selber abgegeben, mit Kopie der letzten 3 Monatsverdienste. Die spravka in Russisch vom AG meiner Liebsten haben wir, Krankenversicherung auch. Was muß noch sein?
Verfasst: 27 Feb 2007, 14:10
von Zeppelin
zimdriver hat geschrieben:Da bin ich ja gespannt, wie's bei mir wird. Ich habe die Verpflichtungserklärung in Moskau selber abgegeben, mit Kopie der letzten 3 Monatsverdienste. Die spravka in Russisch vom AG meiner Liebsten haben wir, Krankenversicherung auch. Was muß noch sein?
Um was für ein Visum geht es denn bei Euch? Besuchsreise Deiner Frau in D oder FZF nach D?
Weitere Belege fallen mir nicht ein.
Höchstens evtl. noch ein formloses Begleitschreiben, das Sinn, Zweck und Verlauf der geplanten Reise näher erläutert, könnte man dem Visaantrag beifügen.
Zeppelin
Verfasst: 27 Feb 2007, 14:53
von Marco
Die Tourismusbranche in Deutschland beschwert sich über deutsche Botschaft in Moskau
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 39,00.html
Verfasst: 27 Feb 2007, 20:08
von zimdriver
Zeppelin hat geschrieben:...Besuchsreise Deiner Frau in D oder FZF nach D?
Weitere Belege fallen mir nicht ein.
... nur ein einfacher, gemeinsamer Wochenendtrip, nichts weiter. Aber man weiß ja nie, was im Konsulat daraus ausgedacht werden kann.
Verfasst: 27 Feb 2007, 20:25
von Zeppelin
zimdriver hat geschrieben:Zeppelin hat geschrieben:...Besuchsreise Deiner Frau in D oder FZF nach D?
Weitere Belege fallen mir nicht ein.
... nur ein einfacher, gemeinsamer Wochenendtrip, nichts weiter. Aber man weiß ja nie, was im Konsulat daraus ausgedacht werden kann.
Eben, drum. Daher der Gedanke an ein Begleitschreiben.
Zeppelin
Verfasst: 28 Feb 2007, 10:59
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Es gibt bestimmt interne Statistiken, nach denen X Prozent der Visumsantraege nicht genehmigt werden "sollten".
Nein, gibt es nicht.
Aber es gibt Ärger, wenn ein Antragsteller später nicht zurückkehrt. Im Visum und im Computersystem ist der Beamte vermerkt, der das Visum genehmigt hat. Und er wird dann schon gefragt: Warum hast Du den Antragsteller nicht genauer geprüft?! Das kann Konsequenzen bis zur Strafversetzung nach sich ziehen.
(Mal am Rande: Seht doch mal nicht immer nur den blöden Beamten, der Willkür walten lässt. Das gibt es, aber es ist nicht die Regel!)
Verfasst: 28 Feb 2007, 11:47
von Dietrich
Zejtnot_ hat geschrieben:
(Mal am Rande: Seht doch mal nicht immer nur den blöden Beamten, der Willkür walten lässt. Das gibt es, aber es ist nicht die Regel!)
Sorry, wenn ich dich scheinbar immer damit persoenlich treffe.
Ich sehe nicht den Beamten der Willkuer walten laesst, sondern den Beamten, der die Moeglichkeit hat, dies zu tun.
Was ist denn eins der Hauptprobleme der russischen Buerokratie? Unklare Anweisungen, Willkuer und die damit verbundene Korruption. Und da sollten die Deutschen das doch eigentlich besser machen.....
Und dazu nochmal gesagt:
Ich habe bisher mit deutschen Beamten, egal ob es in der Botschaft oder im Auslaender- oder Standesamt meiner Heimatstadt war, fast nur positive Erfahrungen gemacht und nie Probleme gehabt.
Auch die Frau auf der Bezirksregierung, von der ich am 23.12. noch eine Apostille auf meine Meldebescheinigung haben wollte, war am Ende ganz nett, nachdem ich brav 1 Stunde gewartet hatte, bis sie nach etlichen Problemen endlich die Unterschriften geprueft hatte. Als sie merkte, dass ich trotz der Wartezeit noch hoeflich war, war sie ploetzlich auch nicht mehr zickig.....
Nur in diesem Fall stelle ich eine EVE aus in der ich sage "ja, ich sorge in D fuer den Gast und sorge dafuer, dass der Gast auch wieder ausreist und wenn er das nicht tut, dann koennt ihr mir an die Karre fahren.". Wieso muss der "Eingeladene" dann auch noch Geldmittel etc. etc. vorweisen? Wieso kann ich nicht meine Schwiegermutter einladen, die eben KEIN Konto hat und die vielleicht am 20. von ihrer Rente noch 500 Rubel uebrig hat? Muss ich der auch noch ein Konto eroeffnen und ihr da 500 Euro drauf ueberweisen.... Quatsch!