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Re: Leitfaden: Hochzeit in Rus: Zeitl. & Organisat. Plan

Verfasst: 14 Mär 2007, 23:07
von fremantle
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Da liegt schon das erste Problem. Meine Frau ist jetzt in Perm bei Ihren Eltern. Also währe es ja sinnvoll, nun von Ihren Eltern diese Dokumente zur Sicherheit gleich einzusammeln. Egal ob ich sie dann in einem Monat wirklich brauche.
Das Problem ist, dass Du für ein Ehefähigkeitszeugnis eine Ledigkeitsbescheinigung Deiner Frau bräuchtest. Diese gibt es nach russischem Recht aber überhaupt nicht. Insofern kann sie Deine Verlobte auch nicht so recht besorgen. Sie kann höchstens anfragen, ob man ihr irgendetwas derartigen geben kann ...
Aha! Na das wird wohl nicht das Problem sein, denke ich. Ihre Schulfreundin zu Hause in Perm arbeitet zufällig im Registrierungsbüro (also wohl Standesamt).
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Meint Ihr, die Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern bzw. ihre Geb.urkunde benötigen in diesem Fall eine russische Apostille, bevor ich sie in Deutschland für das Ehefähigkeitszeugnis (übersetzt) vorzeige?
Bei mir nicht!
Neue Nachrichten: Laut Berliner Standesamt eben doch (da hier steht: BEGLAUBIGT.)
Zejtnot_ hat geschrieben:Angenommen Du bist in Russland mit irgendeinem kurzfristigen Visum und beantragst das Wohnrecht - dann erhältst Du ein Blättchen Papier, dass Du nun Wohnrecht beantragt hast. Dieses Blättchen Papier ist wie die Bestätigung eines Asylantrages - so lange die Bearbeitung läuft, darfst Du bleiben. Dieses Blättchen Papier ist aber kein Visum, Du kannst damit also nicht aus- oder einreisen.
Super, dann bin ich also außen vor, und alles in maslo. :)
Zejtnot_ hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:Dass heißt meine Frau hat dann also rechtlich einen anderen Namen als ich, obwohl sie in Wirklichkeit den gleichen hat? - Da seh ich düstre Wolken bei Auslandsreisen aufziehen...
Nö, ist wohl weniger kompliziert, als es scheint. Siehe in den Threads nebenan: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5866
Ja danke, hab ich inzwischen auch mitverfolgt :)
Zejtnot_ hat geschrieben:Brauchst übrigens nicht Deinen Eintrag hier zu ändern. Lasse ruhig die Grundfassung, damit die Diskussion schlüssig bleibt. Wir basteln dann gemeinsam eine Endfassung und Achim, der Obermeisterguruadmin stellt es online.
Ok, ich hab dazu mal einen neuen Thread aufgemacht und lass hier alles, wie es ist...

DANKE AN EUCH ALLE! [Danke]

Verfasst: 14 Mär 2007, 23:09
von fremantle
scorpiowill37 hat geschrieben:Ich habe die Hochzeit in 6 Wochen organisert, 60 Gäste davon 25 aus Deutschland und tolle Party

Es kann also auch alles unkompliziert und schnell gehen.
Gratulation! Wenn das bei Euch so geflutscht hat! :)

Hoffen wir bei uns auch auf das Beste!

Verfasst: 15 Mär 2007, 08:35
von Zejtnot
@freemantle, kannst Du in der Zusammenfassung mal folgenden Text korrigieren:
Besonderer Verweis auf Zejtnots Weg in die Ehe (unbedingt lesen):
(http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... vosibirsk/,
(etwas runterkurbeln)
Und zwar muss man nicht runterkurbeln sondern kann direkt "http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... ibirsk/#20" ansteuern und landet im entsprechenden Bericht.

Und ändere mal den Threadnamen (kannst Du als erster Eintrag) in "Zusammenfassung Heirat in Russland" oder "FAQ Heirat in Russland" - denn Du beschreibst vor allem die Situation in Russland.

@Achim: Kannst Du freemantles Zusammenfassung irgendwie sperren, so dass nur noch Du, die Rubrikadmins und freemantle drin rumschreiben können?

@Manu: Wie sieht es aus, Du hast doch auch mal an einer FAQ gearbeitet? Gab es da schon Texte? Wenn ja, vielleicht machen wir daraus noch eine "FAQ heiraten in Deutschland"? Dann bräuchten wir noch eine "FAQ heiraten in einem Drittland" - und alles wäre perfekt. :)

Verfasst: 15 Mär 2007, 13:17
von fremantle
Zejtnot_ hat geschrieben:@freemantle, kannst Du in der Zusammenfassung mal folgenden Text korrigieren:
Besonderer Verweis auf Zejtnots Weg in die Ehe (unbedingt lesen):
(http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... vosibirsk/,
(etwas runterkurbeln)
Und zwar muss man nicht runterkurbeln sondern kann direkt "http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... ibirsk/#20" ansteuern und landet im entsprechenden Bericht.
:idea:
Zejtnot_ hat geschrieben:Und ändere mal den Threadnamen (kannst Du als erster Eintrag) in "Zusammenfassung Heirat in Russland" oder "FAQ Heirat in Russland" - denn Du beschreibst vor allem die Situation in Russland.
:idea:

freemantle :wink: (Bin da aber nicht so nachtragend...)

Verfasst: 15 Mär 2007, 13:32
von Zejtnot
fremantle hat geschrieben:freemantle :wink: (Bin da aber nicht so nachtragend...)
Sorry und danke. (Hatte es übrigens schon bemerkt, war nur zu faul zum Ändern. :oops: )

Verfasst: 15 Mär 2007, 15:20
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:...
2)Danke Zeppelin, eine Frage bleibt:
Zeppelin hat geschrieben: Eigentlich kann man in D in dieser Konstellation auch gar kein EFZ bekommen, sondern "nur" die Befreiung des zust. Oberlandesgerichtes (in Eurem Falle das Kammergericht von Berlin) von der Verpflichtung zu der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - so die offizielle Bezeichnung.
Warum nicht, aus welchem Grunde ist in diesem Falle das OLG zuständig?
Mir wurde das so erklärt, dass dies daran läge, dass RUS (nebst diversen anderen Staaten) selbt keine EFZ ausstellt und ja nicht einmal eine separate Ledigkeitsbescheinigung. Dies wäre aber Voraussetzung für die Ausstellung eines dt. EFZ. Um nun dennoch heiraten zu dürfen, überprüft das KG / OLG anhand der sonstigen verfügbaren Personenstandsdokumente, ob etwas gegen die Schließung der Ehe einzuwenden sei. Wenn es keine Einwände gibt, bekommt man halt diese Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bzw. man bekommt diese nicht selbst, sondern das geht alles direkt zwischen Standesamt und OLG hin und her.

Warum nun ausgerechnet das OLG und nicht ein anderes, weiß ich auch nicht. Aber es ist in allen Bundesländern so.
fremantle hat geschrieben:3)
Zeppelin hat geschrieben:Die Frage mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Schengenland wäre dann in Eurer speziellen Konstellation ein gesondertes Kapitel. Für Deutschland siehe dazu § 28 Abs. 1 AufenhG.
Da es in der politischen Küche hier mächtig danach "duftet", künftig den Ehegattennachzug von Nicht-EU-Ehegatten Deutscher drastisch zu verschäfren, rate ich auch an dieser Stelle nochmals allen Betroffenen dazu, sich möglichst noch jetzt die Anspruchsgrundlagen für eine AE nach (dem jetzigen) AufenthG zu sichern.
Dazu braucht man vor allem einen Wohnsitz in D und Aufenthalte hier, die nicht durch längere Abwesendheiten als sechs Monate am Stück unterbrochen werden dürf(t)en.
Da meine Frau aber noch mindestens 2,5 Jahre in Russland studieren wird, ist es nicht absehbar, dass wir uns in Deutschland so schnell niederlassen können. Dennoch interssiert mich was sich da so verändern wird. Ich bin in jener Hinsicht nicht sonderlich informiert. ...
Also was da wirklich kommt, weiß noch niemand.
Aber bestimmte politische Kreise möchten gern den Zuzug von Nicht-EU-StA, die Ehegatten Deutscher sind, künftig davon abhängig machen, dass sie die Deutsche Sprache beherrschen - in welchem Grade auch immer?
Derzeit und neuerdings gilt dies "nur" für den Ehegattennachzug nichtdeutscher Ehegatten, zu Nichtdeutschen, die dauernd hier leben.

Mehr kann ich dazu erstmal nicht sagen.

Gruß,
Zeppelin

Verfasst: 15 Mär 2007, 16:19
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:...
(...) aus welchem Grunde ist in diesem Falle das OLG zuständig?
Mir wurde das so erklärt, dass dies daran läge, dass RUS (nebst diversen anderen Staaten) selbt keine EFZ ausstellt und ja nicht einmal eine separate Ledigkeitsbescheinigung. Dies wäre aber Voraussetzung für die Ausstellung eines dt. EFZ. Um nun dennoch heiraten zu dürfen, überprüft das KG / OLG anhand der sonstigen verfügbaren Personenstandsdokumente, ob etwas gegen die Schließung der Ehe einzuwenden sei. Wenn es keine Einwände gibt, bekommt man halt diese Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bzw. man bekommt diese nicht selbst, sondern das geht alles direkt zwischen Standesamt und OLG hin und her.
Ok, soweit hab ich das nun verstanden. Aber wende ich mich dann in diesem Fall trotzdem ans Standesamt, die das dann hinter verschlossenen Türen mit dem OLG ausmachen, oder gehe ich direkt dorthin? Kurz gesagt, wer ist der direkte Ansprechpartner?
Zeppelin hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:(...)
Also was da wirklich kommt, weiß noch niemand.
Aber bestimmte politische Kreise möchten gern den Zuzug von Nicht-EU-StA, die Ehegatten Deutscher sind, künftig davon abhängig machen, dass sie die Deutsche Sprache beherrschen - in welchem Grade auch immer? (...)
Dann werd ich meiner Frau zum Geburtstag ein Wörterbuch und eine CD Deutsch lernen selbst gemacht schenken müssen :)
Würter wie Putenfleisch, "Aua - Oh, das ist Fenster, nicht Tür ..." oder Matschepampe kann sie schon fast Akzentfrei. Bis dahin sind es noch ein paar Jahre und wird sie auch ein paar Wörter mehr können :)

Verfasst: 15 Mär 2007, 23:26
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:...
(...) aus welchem Grunde ist in diesem Falle das OLG zuständig?
Mir wurde das so erklärt, dass dies daran läge, dass RUS (nebst diversen anderen Staaten) selbt keine EFZ ausstellt und ja nicht einmal eine separate Ledigkeitsbescheinigung. Dies wäre aber Voraussetzung für die Ausstellung eines dt. EFZ. Um nun dennoch heiraten zu dürfen, überprüft das KG / OLG anhand der sonstigen verfügbaren Personenstandsdokumente, ob etwas gegen die Schließung der Ehe einzuwenden sei. Wenn es keine Einwände gibt, bekommt man halt diese Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bzw. man bekommt diese nicht selbst, sondern das geht alles direkt zwischen Standesamt und OLG hin und her.
Ok, soweit hab ich das nun verstanden. Aber wende ich mich dann in diesem Fall trotzdem ans Standesamt, die das dann hinter verschlossenen Türen mit dem OLG ausmachen, oder gehe ich direkt dorthin? Kurz gesagt, wer ist der direkte Ansprechpartner?
Zeppelin hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:(...)
Also was da wirklich kommt, weiß noch niemand.
Aber bestimmte politische Kreise möchten gern den Zuzug von Nicht-EU-StA, die Ehegatten Deutscher sind, künftig davon abhängig machen, dass sie die Deutsche Sprache beherrschen - in welchem Grade auch immer? (...)
Dann werd ich meiner Frau zum Geburtstag ein Wörterbuch und eine CD Deutsch lernen selbst gemacht schenken müssen :)
Würter wie Putenfleisch, "Aua - Oh, das ist Fenster, nicht Tür ..." oder Matschepampe kann sie schon fast Akzentfrei. Bis dahin sind es noch ein paar Jahre und wird sie auch ein paar Wörter mehr können :)
Sorry, wenn da etwas missverständlich war, obwohl ich bereits schrieb: ...Wenn es keine Einwände gibt, bekommt man halt diese Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bzw. man bekommt diese nicht selbst, sondern das geht alles direkt zwischen Standesamt und OLG hin und her.
Das hattest Du ja selbst mitzitiert. Dein/Euer Ansprechpartner ist primär das Standesamt.
Da wird aber nix "hinter verschlossenen Türen ausgemacht..."
Das OLG wird sich aber ggf. bei Dir melden, um evtl. Gebühren zu fordern und/oder auch eine Stellungnahme zu den Hintergründen der Eheschließungsabsicht verlangen.
(Das habe ich hier in meinen älteren Beiträgen schon häufiger dargelegt.)
Aber da Ihr ja in St. Petersburg heiraten werdet, ist es für Euren Fall (und auch für alle anderen, die im Ausland heiraten,) zunächst mal irrelevant.
Da kommt der "Spaß" dann im Zuge der Familienzussamenführung zum dt. Ehepartner nach D (FZF-Visum). Bei einer Heirat in D erfolgt dies im Vorfeld.

Bei einer Heirat in D hat das OLG ja noch keine Handhabe gegenüber der/dem ausländischen Verlobten und macht seine "Gnade" deshalb allein zu Lasten des/der dt. Verlobten abhänig.
(Die Formulierung "hängt" zwar gramatikalisch an allen Ecken und Enden, aber anders hätt ich's nicht kurz formulieren können.)

Das ganze habe ich auch nur für den Fall eingeflochten, dass es tatsächlich zu der Konstellation kommen könnte, dass ein russ. Standesamt ein EFZ fordert, was es derzeit bei einem dt.-russ. Paar gar nicht geben kann, und sich auch nicht davon abbringen lässt.
Dann käme eben das Befreiungsverfahren zum Tragen.

Was nun die heiß diskutierten Fragen zum künftigen "Ehegattennachzug" anbelangt, kann ich nur sagen, dass momentan die Tendenz in Richtung Sprachkenntnisse zu gehen scheint...
Das kann eine vorübergehende Forderung sein, aber es ist auf jeden Fall ratsam, die entsprechende Sprachkompetenz vorzubereiten.

Auch ohne rechtliche Regeln ist es hier sehr schwer, ohne Grundkenntnisse der Sprache die Füße auf den Boden zu bekommen.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 15 Mär 2007, 23:43
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben:(...)Dein/Euer Ansprechpartner ist primär das Standesamt.
Da wird aber nix "hinter verschlossenen Türen ausgemacht..."
Das OLG wird sich aber ggf. bei Dir melden, um evtl. Gebühren zu fordern und/oder auch eine Stellungnahme zu den Hintergründen der Eheschließungsabsicht verlangen.(...)
Gut, ich glaube nun ist es auch mir schließlich klar. Letztlich gings primär darum, ob ich direkt zum OLG hin muss, oder die mich anquatschen, salopp gesagt.
Zeppelin hat geschrieben:Bei einer Heirat in D (...)
Na das trifft ja jetzt erstmal für diesen Fall nicht zu, aber gut zu wissen...
Zeppelin hat geschrieben:Das ganze habe ich auch nur für den Fall eingeflochten, dass es tatsächlich zu der Konstellation kommen könnte, dass ein russ. Standesamt ein EFZ fordert, (...)
Hoffen wir mal nicht
Zeppelin hat geschrieben:Das kann eine vorübergehende Forderung sein, aber es ist auf jeden Fall ratsam, die entsprechende Sprachkompetenz vorzubereiten.
Ja, da geb ich Dir vollkommen Recht. Sollten wir uns wirklich in Dtl. niederlassen, wird sie auch genügend Deutsch können, da leg ich ja auch Wert drauf, und sie möchte es auch von sich aus. Hat sich nur noch nicht ergeben.